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Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Nitrat: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Verursacherprinzip beachten – Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ (20/4883) vorgelegt. Die Vorlage soll im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend weiterberaten werden. In dem Antrag wird verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept vorlegt „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es in dem Papier. 

Zahntechnikerhandwerk: Ein weiterer von der Unionsfraktion eingebrachter Antrag trägt den Titel „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen“ (20/4884). Nach Ansicht der Fraktion dürften die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Derzeit sei die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen. Der Antrag soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. 

NS-Vergangenheit: „Wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ehemaliger Bundestagsabgeordneter“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/4896). Die Federführung bei den Beratungen soll der Ausschuss für Kultur und Medien übernehmen. Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen etwaige personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des NS-Regimes, der NSDAP und anderen nationalsozialistischen Organisationen einerseits und dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten und seinen Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersucht und dokumentiert werden. Der Antrag fordert, eine Kommission aus ausgewiesenen und anerkannten Historikern mit der Untersuchung zu beauftragen und die Finanzierung für zunächst zwei Jahre im Bundeshaushalt zu verankern. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden. Zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages zwischen 1949 und den 1990er Jahre seien Mitglieder der NSDAP oder hätten das Regime in sonstiger Weise unterstützt, heißt es in dem Antrag. Prominente Beispiele seien der spätere Bundespräsident Walter Scheel, der spätere Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der spätere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und der spätere Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Theodor Oberländer gewesen. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieser personellen Kontinuitäten stehe jedoch bislang aus.

Direktvermarktung: Ein weiterer von der AfD-Fraktion eingebrachter Antrag trägt den Titel „Regionale Verarbeitungskapazitäten fördern – Landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen“ (20/4899). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.  Laut Vorlage sollen unter anderem „Initiativen, die zur besseren Vermarktung regionaler Agrarprodukte führen“ gegründet werden, außerdem soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern dazu intensiviert werden. 

(irs/eis/ste/15.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/4883 - Antrag: Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen
    PDF | 142 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4884 - Antrag: Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen
    PDF | 154 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4896 - Antrag: Wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ehemaliger Bundestagsabgeordneter
    PDF | 165 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4899 - Antrag: Regionale Verarbeitungskapazitäten fördern - Landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen
    PDF | 151 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Abgesetzt: Düngung in Gebieten mit hoher Nitrat­belastung des Grundwassers

Ein roter Traktor fährt durch noch grünes Getreide.

Hohe Nitratgehalte im Grundwasser haben Einschränkungen bei der Düngung von landwirtschaftlichen Flächen zur Folge. (© picture alliance / Countrypixel | FRP)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 9. Februar 2023, abgesetzt wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in sogenannten roten Gebieten (Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers). Zu dem entsprechenden Antrag der Unionsfraktion „Verursacherprinzip beachten – Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ (20/4883) gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/5287), in dem die Ablehnung empfohlen wird. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion verlangt von der Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es in der Vorlage. 

Aktuell hätten Betriebe, die in roten Gebieten liegen, „aber nachweislich gewässerschonend wirtschaften“, keine Möglichkeit, sich von den Auflagen zu befreien, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Es diene aber nicht dem Ziel, eine Reduzierung der Nitratbelastung zu erreichen, wenn auch Betriebe, die nicht Verursacher der erhöhten Nitratbelastung sind, von den Auflagen betroffen sind. Ziel müsse es daher sein, das System so verursachergerecht wie möglich zu gestalten. (nki/hau/07.02.2023)

Dokumente

  • 20/4883 - Antrag: Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen
    PDF | 142 KB — Status: 14.12.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5287 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4883 - Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen
    PDF | 202 KB — Status: 19.01.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 23.01.2026