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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Arbeit

Bundestag debattiert Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) beraten. Die Vorlage wurde nach rund 45-minütiger Aussprache zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ausgleichsabgabe neu – Endlich mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen“ sowie mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“ (20/5820) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer zu unterstützen. Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll bei der Ausgleichsabgabe eine „vierte Staffel“ eingeführt werden, um die Antriebsfunktion der Ausgleichsabgabe zu verstärken. Für die betreffenden Arbeitgeber soll die Ausgleichsabgabe erhöht werden.

Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die vierte Staffel soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre dann erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, kann ein Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht derzeit zusätzlich zur Ausgleichsabgabe mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Wenn die Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, hält es die Regierung für nicht mehr angemessen, die Nichtbeschäftigung zusätzlich mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Die Vorschrift soll deshalb aufgehoben werden.

Genehmigungsfiktion im Bewilligungsverfahren

Die in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vorgesehene Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – vor allem für Werkstätten für behinderte Menschen zu verwenden – will die Regierung streichen. Vorhaben zur Förderung der Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen künftig auch dann aus dem Ausgleichsfonds gefördert werden können, wenn die Zielgruppe über keine anerkannte Schwerbehinderung verfügt, jedoch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält.

Um einen baldigen Abschluss des Bewilligungsverfahrens der Integrationsämter sicherzustellen, soll für Leistungen, auf die ein Anspruch besteht (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung), eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt werden.

Lohnkostenzuschuss nicht mehr gedeckelt

Laut Regierung ist nach aktueller Rechtslage beim Budget für Arbeit der vom Leistungsträger zu erstattende Lohnkostenzuschuss auf 40 Prozent der Bezugsgröße begrenzt. Durch die Abschaffung dieser Deckelung soll sichergestellt werden, dass auch nach Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss gezahlt werden kann.

Inklusionsbetriebe sind nach Darstellung der Regierung Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die wirtschaftlich agieren und sich wie andere Unternehmen am Markt behaupten müssen. Sie könnten deshalb nicht länger dazu verpflichtet werden, ihre eigenen Beschäftigten an andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu vermitteln. Die aus der Zeit temporär angelegter Integrationsprojekte stammende Formulierung will die Regierung daher streichen.

„Versorgungsmedizinische Begutachtung“

Um Betroffene als Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des „Ärztlichen Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin“ zu berücksichtigen, ist vorgesehen, diesen zu einem „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ weiterzuentwickeln und im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu regeln. Künftig sollen die Verbände für Menschen mit Behinderungen, die Länder sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales je sieben Mitglieder benennen, darunter jeweils mindestens vier Ärztinnen oder Ärzte, die versorgungsmedizinisch oder wissenschaftlich besonders qualifiziert sind.

Daneben können und sollen laut Entwurf aber auch Sachverständige mit einer anderen Kompetenz (etwa aus der Sozial- oder Arbeitswissenschaft, der Teilhabeforschung oder der Disability Studies) benannt werden. Die Zusammensetzung des Beirates folge damit nicht mehr einem rein medizinisch orientierten Verständnis von Behinderung, sondern einem „teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz“.

Zuschüsse zu Beiträgen an Solidargemeinschaften

Wie es im Entwurf weiter heißt, bieten die teilweise seit Langem bestehenden Solidargemeinschaften ein alternatives Konzept der gemeinschaftlichen Absicherung in Krankheitsfällen an. Bislang sei eine Übernahme der Beiträge zur Solidargemeinschaft oder ein Zuschuss zu diesen Beiträgen im Fall der Hilfebedürftigkeit sowie bei Arbeitslosigkeit rechtlich nicht möglich gewesen.

Künftig sollen entsprechende Zuschusszahlungen sowie die Anerkennung als Bedarfe im Falle der Hilfebedürftigkeit oder die Übernahme der Beiträge beim Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein, so die Regierung.

Absicherung im Krankheitsfall

Um die Absicherung im Krankheitsfall sicherzustellen, sollen die Solidargemeinschaften wie auch die privat krankenversicherten Bezieher von Grundsicherung entweder einen Beitragszuschuss nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Alternativ sollen ihre Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einer Soldargemeinschaft als Bedarf nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) berücksichtigt werden können.

Durch Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) will die Regierung im Wesentlichen die Begrenzung der Beitragshöhe für die private Krankenversicherung im Falle von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII auf Solidargemeinschaften übertragen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert „mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“. In ihrem Antrag (20/5820) bezieht sich die Fraktion auf einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“. Dieser enthalte zwar einige Regelungen, „die Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erwarten lassen“. Zu wichtigen Aspekten zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes enthalte der Gesetzentwurf allerdings keine ausreichenden Regelungen. So würden beispielsweise arbeitslose Menschen mit Behinderung „völlig vergessen“. In diesem Zusammenhang schlägt die Fraktion unter anderem spezielle Fördermaßnahmen insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor.

Kritisch sehen die Abgeordneten unter anderem zudem, dass die bisher bestehenden drei Staffeln der Ausgleichsabgabe gar nicht erhöht werden sollen. „Dies ist angesichts der dauerhaft höheren Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend und verfehlt eine stärkere Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“, heißt es in dem Antrag. Die geplante Abschaffung der Bußgeldregelung sende ferner das „vollständig falsche Signal“ an Betriebe, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Aus Sicht der Fraktion sollte der gegenläufige Weg eingeschlagen werden: Die Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht solle erhalten bleiben. Zudem dürfe die Ausgleichsabgabe nicht länger als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein, fordern die Abgeordneten. (scr/vom/02.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Takis Mehmet Ali

Takis Mehmet Ali

© Photothek

Mehmet Ali, Takis

SPD

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5664 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
    PDF | 427 KB — Status: 15.02.2023
  • 20/5820 - Antrag: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt
    PDF | 187 KB — Status: 28.02.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/5664 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Experten uneins über Maßnahmen für inklusiveren Arbeitsmarkt

Zeit: Montag, 27. März 2023, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Ampel-Koalition geplante Einführung einer „vierten Stufe“ bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für „Null-Beschäftiger“ wiederum kritisierten einige Experten.  Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die am Montag, 27. März 2023, im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf, Anträge der AfD-Fraktion (20/5999) und der Fraktion die Linke (20/5820).

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“). Sogenannte Null-Beschäftiger mit mehr als 60 Angestellten müssen künftig 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle zahlen. Bislang gab es drei Stufen der Ausgleichszahlung, die höchste sah einen Betrag von 360 Euro vor. Im Gegenzug soll die Bußgeldregelung abgeschafft werden. Bislang können „Null-Beschäftiger“ zunächst mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Ausgleichsabgabe zur zweckgebundenen Förderung

Da noch immer viele Unternehmen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllten, sei die Einführung der vierten Stufen „absolut richtig“, sagte Dorothee Czennia vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. Jörg Polster vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland e.V. kritisierte, dass Unternehmen die Ausgleichsabgabe weiterhin steuerlich absetzen könnten. Dass die Ausgleichsabgabe künftig zweckgebunden zur Förderung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt genutzt werde, begrüßte Claudia Rustige von der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. Da der inklusive Arbeitsmarkt laut Rustige eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ ist, muss eine Finanzierung durch Haushaltsmittel gesichert sein.

Konstantin Fischer (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen) mahnte, dass „Dienste und Einrichtungen“ weiterhin dieselbe Qualität gewährleisten müssten, auch wenn die Ausgleichsabgabe als Finanzierungsmöglichkeit für die Werkstätten mit der neuen Zweckbindung wegfalle. Die Werkstätten thematisierte auch Dr. Janina Jänsch vom Bundesverband für körperlich- und mehrfachbehinderte Menschen. So müsse dringend der Übergang von Schule zu Beruf in den Fokus gesetzt werden, um dem „Automatismus, von Förderschule direkt in die Werkstatt zu gehen“, entgegenzuwirken, sagte sie.

Als „Skandal“ bezeichnete der ehemaligen Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Franz Josef Düwell das Wegfallen der Bußgeldregelung. Der Staat habe dadurch künftig keine Möglichkeit mehr, Unternehmen bei Nicht-Beschäftigung durch eine Ordnungswidrigkeit zu belangen. Auch Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) kritisierte das Vorhaben, das Bußgeld zu streichen. Eine „Nicht-Beschäftigung“ stelle eine Diskriminierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dar und müsse entsprechend als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Beratung für Unternehmen

Zweifel an der Effektivität einer vierten Stufe äußerte Olivia Trager (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.). „Weitere Sanktionierungen“ seien nicht der richtige Schritt, da eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht am Willen der Unternehmen scheitere und höhere Abgaben die Wirtschaft insgesamt stärker belasten würden, sagte sie. Monika Labruier, die als Geschäftsführerin der ProjektRouter gGmbH aktiv auf einen inklusiveren Arbeitsmarkt hinarbeitet, betonte, dass Jobcoaches und eine gute Beratung für Unternehmen entscheidend seien, um mehr Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu holen.

Dass der Gesetzentwurf ein sogenanntes Genehmigungsverfahren vorsieht, begrüßte Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Dadurch würden Anträge, sollte das Integrationsamt sich nicht binnen sechs Wochen einschalten, automatisch als genehmigt gelten. Eva-Maria Thoms (mittendrin e.V.) berichtete von ihrer Erfahrung mit dem Projekt „Ausbildung mittendrin“: Es sei hierbei kein Problem, Auszubildende mit geistiger Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt zu bringen. Vielmehr seien systematische Hürden im Weg, sagte Thoms. So seien beispielsweise Berufsschulen nicht darauf vorbereitet, mit der neuen Zielgruppe umzugehen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Erreicht werden sollen diese Ziele unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“). Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden. Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden.

Antrag der AfD

Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und alle sogenannten Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung besetzt haben, sollen dafür eine jährliche Bonuszahlung erhalten. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Ausgleichsabgabe, die von Betrieben zu zahlen ist, die diese Vorgaben nicht erfüllen, solle künftig ein Fünftel des durchschnittlichen Arbeitslohns für einen Vollzeitbeschäftigten in diesem Betrieb betragen.

Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den ein Teil der Ausgleichsabgabe in einen Fonds für individualisierte Beratungsangebote für Unternehmen fließen könne.

Antrag der Linken 

Die Fraktion Die Linke fordert „mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“. In ihrem Antrag bezieht sich die Fraktion auf den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Dieser enthalte zwar einige Regelungen, „die Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erwarten lassen“. Zu wichtigen Aspekten zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes enthalte der Gesetzentwurf allerdings keine ausreichenden Regelungen.

So würden beispielsweise arbeitslose Menschen mit Behinderung „völlig vergessen“. In diesem Zusammenhang schlägt die Fraktion unter anderem spezielle Fördermaßnahmen insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor. (des/che/scr/des/27.03.2023)

Dokumente

  • 20/5664 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
    PDF | 427 KB — Status: 15.02.2023
  • 20/5820 - Antrag: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt
    PDF | 187 KB — Status: 28.02.2023
  • 20/5999 - Antrag: Ausgleichsabgabe neu - Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen
    PDF | 162 KB — Status: 14.03.2023

Tagesordnung

  • 40. Sitzung am Montag, den 27. März 2023, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 40. Sitzung Wortprotokoll Inklusiver Arbeitsmarkt

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Monika Labruier, Köln
  • Schriftliche Stellungnahme - Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Claudia Rustige, Bielefeld
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Felix Welti, Kassel
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - mittendrin e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Franz Josef Düwell, Weimar
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Gebärdensprachvideo (DGS)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Entwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeits­markts gebilligt

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ (20/5664) am Donnerstag, 20. April 2023, mehrheitlich gebilligt. Zugestimmt hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FDP. Die CDU/CSU stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (20/6442) abgegeben. Abgelehnt wurden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Fraktion Die Linke (20/6443) und die Unionsfraktion (20/6444) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten. 

Darüber hinaus fanden sowohl ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen“ (20/5999) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke „Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“ (20/5820) keine Mehrheit. Auch zu den Oppositionsanträgen lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (20/6442). Gegen die Vorlagen stimmten jeweils alle übrigen Fraktionen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielten darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber

Erreicht werden sollen diese Ziele unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“). Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes werde eine Genehmigungsfiktion eingeführt, heißt es. Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden. Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden. 

Antrag der AfD

Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und alle sogenannten Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung besetzt haben, sollten dafür eine jährliche Bonuszahlung erhalten, forderte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Ausgleichsabgabe, die von Betrieben zu zahlen ist, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sollte künftig ein Fünftel des durchschnittlichen Arbeitslohns für einen Vollzeitbeschäftigten in diesem Betrieb betragen.

Außerdem forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den ein Teil der Ausgleichsabgabe in einen Fonds für individualisierte Beratungsangebote für Unternehmen fließen könne.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte „mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“. In ihrem Antrag bezog sich die Fraktion auf den erwähnten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“. Dieser enthalte zwar einige Regelungen, „die Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erwarten lassen“. Zu wichtigen Aspekten zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes enthalte der Gesetzentwurf allerdings keine ausreichenden Regelungen. So würden beispielsweise arbeitslose Menschen mit Behinderung „völlig vergessen“.

In diesem Zusammenhang schlug die Fraktion unter anderem spezielle Fördermaßnahmen insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor.

Abschaffung der Bußgeldregelung „falsches Signal“

Kritisch sahen die Abgeordneten unter anderem zudem, dass die bisher bestehenden drei Staffeln der Ausgleichsabgabe gar nicht erhöht werden sollen. „Dies ist angesichts der dauerhaft höheren Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend und verfehlt eine stärkere Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“, hieß es in dem Antrag.

Die geplante Abschaffung der Bußgeldregelung sende ferner das „vollständig falsche Signal“ an Betriebe, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Aus Sicht der Fraktion sollte der gegenläufige Weg eingeschlagen werden: Die Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht solle erhalten bleiben. Zudem dürfe die Ausgleichsabgabe nicht länger als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein, forderten die Abgeordneten. (scr/des/hau/20.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Takis Mehmet Ali

Takis Mehmet Ali

© Photothek

Mehmet Ali, Takis

SPD

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5664 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
    PDF | 427 KB — Status: 15.02.2023
  • 20/5820 - Antrag: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt
    PDF | 187 KB — Status: 28.02.2023
  • 20/5999 - Antrag: Ausgleichsabgabe neu - Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen
    PDF | 162 KB — Status: 14.03.2023
  • 20/6442 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5664 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5999 - Ausgleichsabgabe neu - Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5820 - Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt
    PDF | 308 KB — Status: 19.04.2023
  • 20/6443 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/5664, 20/6442 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
    PDF | 168 KB — Status: 19.04.2023
  • 20/6444 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/5664, 20/6442 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
    PDF | 164 KB — Status: 19.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/5664 (Art 2 Nr 3 Buchstabe a sowie dd, Art 2 Nr 4 Buchstabe b und Art 2 Nr 7) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/5664 (übrige Teile) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/5664 (Beschlussempfehlung 20/6442 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/6444 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/6443 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/6442 Buchstabe b (Antrag 20/5999 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/6442 Buchstabe c (Antrag 20/5820 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (DGS)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 24.05.2025