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  • 1. Lesung (Regierungsentwurf)
  • 1. Lesung (CDU/CSU-Entwurf)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Debatte zur Zulassung virtueller Wohnungs­eigentümer­versammlungen

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig online stattfinden und sogenannte Balkonkraftwerke leichter errichtet werden können. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) ab. 

Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 18. Januar 2024, in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Der Entwurf sieht ein Quorum von 75 Prozent der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen für eine solche Online-Veranstaltung vor. Mit diesem hohen Quorum werde der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die das Wohnungseigentum typischerweise für viele Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer habe, schreibt die Bundesregierung. „Spricht sich in einer Wohnungseigentümerversammlung mindestens eine Dreiviertelmehrheit für reine Online-Versammlungen aus, ist das ein starkes Indiz dafür, dass in dieser Gemeinschaft die Präsenzversammlung nicht für das vorzugswürdige Versammlungsformat gehalten wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die vorgeschlagene Befristung auf drei Jahre übernehme den Befristungsgedanken aus dem Aktienrecht (Paragraf 118a AktG) und verfolge mehrere Zwecke. So sollen Erwerberinnen und Erwerber von Wohnungen nicht für unbestimmte Zeit an eine vor dem Erwerb erfolgte Beschlussfassung gebunden werden. Auch trage die Befristung der Tatsache Rechnung, dass sich die Haltung der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zu virtuellen Versammlungen ändern könne.

Stromerzeugung durch Steckersolargeräte

Der Entwurf sieht weiterhin vor, den Katalog des Paragrafen 554 Absatz 1 Satz 1 BGB über bauliche Veränderungen, auf deren Erlaubnis die Mieterin oder der Mieter einen Anspruch gegen die Vermieterin oder den Vermieter hat, um die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu erweitern. 

Damit werde ein Gleichlauf der Regelung zur Stromerzeugung durch die sogenannten Balkonkraftwerke im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht hergestellt, heißt es. (hau/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9890 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
    PDF | 377 KB — Status: 20.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Eichwede, Sonja (SPD) Bayram, Canan (B90/Grüne) Hennig-Wellsow, Susanne (fraktionslos) Mayer, Stephan (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/9890 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Gesetzentwurf zum Ausbau von Balkon­kraft­werken beraten

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat sich am Donnerstag, 25. Mai 2023, mit einem Vorschlag der Union zu sogenannten Balkonkraftwerken befasst. Die Abgeordneten hatten einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (20/6905, BalKraftBeschG) vorgelegt, der nach der Debatte zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen wurde.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für einen beschleunigten Ausbau von sogenannten Balkonkraftwerken. Die Union will dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen: Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden.

Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken darf, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (sas/25.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Roger Beckamp

Roger Beckamp

© Roger Beckamp

Beckamp, Roger

AfD

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6905 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)
    PDF | 176 KB — Status: 23.05.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Lieb, Dr. Thorsten (FDP)


Überweisung 20/6905 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten begrüßen Regelung zu Balkonkraftwerken

Zeit: Montag, 19. Februar 2024, 17 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am  Montag, 19. Februar 2024, deutlich. Ein dabei diskutierter Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) sieht diese Regelung  vor. 

Außerdem soll im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Hierzu gab es Zuspruch seitens der Sachverständigen. Ein gleichzeitig beratener Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/6905), der Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken schaffen will, wurde ebenfalls beraten.

Online-Versammlung strittig unter Experten

Von einem Zwang zur Online-Versammlung sprach Oliver Elzer, Richter am Anwaltsgerichtshof in Berlin. Durch eine virtuelle Versammlung würden viele Wohnungseigentümer von der Verwaltung ihres wichtigsten Wirtschaftsgutes ferngehalten, sagte er. Für den damit verbundenen großen Demokratieverlust sei ein ausreichender Grund nicht erkennbar, befand Elzer. Überlegung der Bundesregierung, dass sich Wohnungseigentümer ohne eine erforderliche Technik oder „Digitalkompetenz“ durch Verwandte oder Freunde unterstützen lassen sollen, vermochte er nicht zu folgen. Die Unterstützung durch Verwandte oder Freunde würde regelmäßig einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit darstellen. 

Jost Emmerich, Richter am Oberlandesgericht München, sah das anders. Der Gesetzesentwurf werde der Vielgestaltigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gerecht, urteilte er. Mit ihm würden virtuelle Eigentümerversammlungen nicht vorgeschrieben. Das Gesetz ermögliche sie nur in Ausnahmefällen. Aus seiner Sicht gewährleistet das besondere Quorum von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ausreichend den Schutz der übrigen Wohnungseigentümer. „Ein höheres Quorum erscheint nicht erforderlich“, sagte er. Schon diese Mehrheit werde sich nur selten finden. 

Möglichkeit der hybriden Versammlung

Gabriele Heinrich vom Verein „Wohnen im Eigentum“ überzeugte die Argumentation für die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung nicht. Damit würden in den Eigentümerversammlungen neue Probleme geschaffen, anstatt Probleme gelöst, sagte sie. Es bestehe die große Gefahr der Ausgrenzung älterer, schwerhöriger oder technik- beziehungsweise bildungsfernerer Eigentümer. Statt der Förderung der „Gemeinschaft“ der Eigentümer werde die Spaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften befördert. Heinrich verwies auf die Möglichkeit der hybriden Versammlung. Ein Rechtsanspruch darauf würden ihre Unterstützung finden, machte sie deutlich. 

Martin Kaßler, Geschäftsführer beim Verband der Immobilienverwalter Deutschland, nannte den Gesetzentwurf „kurz, knapp und gut“. Die virtuelle Versammlung erleichtere die Zusammenarbeit, sei preiswerter, umweltfreundlicher, barrierefrei und effektiver, da Anfahrtswege entfielen. Zudem sei insgesamt mit einer größeren Zahl an Eigentümern zu rechnen, die daran teilnehmen, sagte er. Seiner Auffassung nach ist das 75-Prozent Quorum sogar zu hoch angesetzt. Ein Beschluss mit einfacher Mehrheit reiche aus, befand er. 

Teilhabe am Entscheidungsfindungsprozess

Rechtsanwalt Urs Taube hat hingegen erhebliche Bedenken. Der Entwurf der Bundesregierung verabschiede sich scheinbar ganz nebenbei von zwei zentralen, absolut herrschenden Rechtsgrundsätzen im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen, sagte er. Der eine sei, dass das Recht des einzelnen Eigentümers an der Teilhabe am Entscheidungsfindungsprozess in der Eigentümerversammlung zum Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des Wohnungseigentums gehöre und grundsätzlich unentziehbar sei. Der zweite betreffe die grundsätzliche Nicht-Öffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung. Diese bezwecke, „dass die Versammlung von fremden Einflüssen frei bleibt und außenstehende dritte Personen die Meinungsbildung nicht beeinflussen können“.

Valentin Todorow als Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer sprach von einer sinnvollen Ausgestaltung, die gleichzeitig die Präsenzversammlung als Regelfall beibehalte. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sowie dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung müsse ein geeigneter Kommunikationsweg gewählt werden, der den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft praktikabel ermöglicht, ihre Rechte wahrzunehmen, fügte er hinzu. Daher sollte die Gesetzesbegründung im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anforderungen an die Software umreißen, um der Praxis eine Leitlinie zu geben.

Die Ausweitung hin zu einer rein virtuellen Versammlung ist aus Sicht von Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, ein konsequenter und zumindest mittelfristig auch notwendiger Schritt in die digitale Zukunft, der grundsätzlich begrüßt werde. Es sei jedoch fraglich, ob es nicht noch immer eine erhebliche Anzahl an Eigentümern gibt, die nicht über die technischen Möglichkeiten oder das Verständnis zur Teilnahme an einer rein virtuellen Eigentümerversammlung verfügen. Daher plädiere er dafür, die virtuelle Eigentümerversammlung nur mit einstimmigem Beschluss zuzulassen, wie es auch der Bundesrat fordere.

Privilegierung von Steckersolargeräten

Der Einführung einer neuen privilegierten Maßnahme für Steckersolargeräte verschließe sich Haus & Grund nicht, sagte Warnecke weiter. Die Einschränkung auf den Einbau an ausschließlich selbst genutzten Terrassen oder Balkonen, wie die CDU/CSU-Fraktion es vorsehe, sei dabei sinnvoll. Ausdrücklich begrüßt wurde die Privilegierung von Steckersolargeräten durch Simone Herpich, Vorsitzende des Vereins Balkon.Solar. Die Balkonkraftwerke seien sicher und sparten Strom, sagte sie. Bei den 1,6 Millionen eingebauten Anlagen sei bislang nichts passiert, machte sie deutlich. Bis zu 30 Prozent Energieeinsparungen in den Haushalten seien dadurch möglich. „Balkonsolar führt uns in die Energiezukunft Deutschlands“, sagte sie. Schließlich akzeptierten die Menschen die Energiewende eher, wenn sie dabei mitmachen könnten. 

Der Deutsche Mieterbund begrüßte, dass Mieterinnen und Mieter einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Erlaubnis zur Installation von Steckersolargeräten erhalten sollen, sagte Mieterbund-Vertreterin Sabine Schuhrmann. Der Anspruch sei jedoch ausgeschlossen, wenn die Maßnahme den Vermietern nicht zumutbar sei. Wann dies der Fall sei und welche Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme festgelegt werden dürfen, werde bedauerlicherweise im Gesetzesentwurf und der Begründung nicht näher bestimmt, sagte sie. Es bestehe aber die Gefahr, dass der Anspruch durch einschränkende Vorgaben der Vermieter entwertet und die Energiewende verzögert werde.

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen im Wohneigentums- sowie im Mietrecht vor. Damit will die Regierung zum einen ermöglichen, dass Wohnungseigentümerversammlungen künftig virtuell abgehalten werden können. Zum anderen soll der Einsatz von Steckersolargeräten erleichtert werden. Dieser soll als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne des Wohneigentümer- beziehungsweise des Mietrechts gelten. Ferner ist eine Änderung bei den Ausnahmen von der Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten in Paragraf 1092 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen. Diese sollen laut Entwurf für juristische Personen und für rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erweitert werden.

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat Änderungen vor. So fordert die Länderkammer unter anderem einen einstimmigen Beschluss für eine virtuelle Wohnungseigentümerversammlung statt eines Quorums von 75 Prozent. Zur Begründung führt der Bundesrat einen möglichen Ausschluss nicht technikaffiner Wohnungseigentümer an. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Einstimmigkeit dürfte in den Versammlungen meist schwer zu erreichen sein, führt sie zur Begründung an.

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für einen beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken. Mit ihrem Gesetzentwurf will sie dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden. 

Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (hau/sas/19.02.2024)

Dokumente

  • 20/6905 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)
    PDF | 176 KB — Status: 23.05.2023
  • 20/9890 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
    PDF | 377 KB — Status: 20.12.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 88. Sitzung - 19. Februar 2024, 17.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Oliver Elzer
  • Stellungnahme Jost Emmerich
  • Stellungnahme Wohnen im Eigentum e.V.
  • Stellungnahme Balkon.Solar e.V.
  • Stellungnahme Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Mieterbund e.V.
  • Stellungnahme Urs Markus Taube
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Haus & Grund Deutschland e.V.

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Zulassung virtueller Wohnungseigentümer­versammlungen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen. Dafür stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die AfD-Fraktion.. 

Abgelehnt wurde hingegen der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken“ (20/6905). Dafür stimmte nur die Unionsfraktion, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (20/1246 Buchstabe b).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs (20/9890) soll ermöglicht werden, dass Wohnungseigentümerversammlungen virtuell abgehalten werden können. Zum anderen soll der Einsatz von Steckersolargeräten erleichtert werden. Dieser soll als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne des Wohneigentümer- beziehungsweise des Mietrechts gelten.

Ferner wurde eine Änderung bei den Ausnahmen von der Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten in Paragraf 1092 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Diese werden für juristische Personen und für rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erweitert.

Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Rechtsausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine zeitlich befristete Einschränkung der Regelung zur virtuellen Wohnungseigentümerversammlung vorgenommen. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt, ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. Der Änderungsantrag ergänzt mit Klarstellungen zudem die Begründung zum Einsatz von Steckersolargeräten. 

Gesetzentwurf der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (20/6905) die die rechtlichen Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau von sogenannten Balkonkraftwerken schaffen. Konkret sollte für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-)Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Fotovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden.

Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken darf, so die Union. Dabei trügen die Fotovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (scr/sas/hau/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Dr. Zanda Martens

Dr. Zanda Martens

© Dr. Zanda Martens/ Iris Hansen

Martens, Dr. Zanda

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1246 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1051 - Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Deutschland
    PDF | 224 KB — Status: 29.03.2022
  • 20/6905 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)
    PDF | 176 KB — Status: 23.05.2023
  • 20/9890 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
    PDF | 377 KB — Status: 20.12.2023
  • 20/12146 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9890 - Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6905 - Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)
    PDF | 269 KB — Status: 03.07.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Rinkert, Daniel (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/9890 (Beschlussempfehlung 20/12146: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/6905 (Beschlussempfehlung 20/12146 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-balkonkraftwerke-949402

Stand: 21.05.2025