Gesetzentwurf zum Ausbau von Balkonkraftwerken beraten
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat sich am Donnerstag, 25. Mai 2023, mit einem Vorschlag der Union zu sogenannten Balkonkraftwerken befasst. Die Abgeordneten hatten einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (20/6905, BalKraftBeschG) vorgelegt, der nach der Debatte zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für einen beschleunigten Ausbau von sogenannten Balkonkraftwerken. Die Union will dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen: Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden.
Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken darf, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (sas/25.05.2023)