Bundestag berät Antrag zur Barrierefreiheit im ÖPNV
„Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/7190). Die Vorlage wurde am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Antrag der Union
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland komplett barrierefrei gestaltet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, gegenüber den zuständigen Ländern darauf hinzuwirken, dass die in Milliardenhöhe vorhandenen Ausgabereste beim ÖPNV für barrierefreie Bahnhöfe zu nutzen, Haushaltsmittel für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ einzuplanen und eine konkrete Umsetzungsperspektive für die Eckpunkte der Bundesinitiative insbesondere im Bereich Mobilität zu entwerfen sowie die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen und mit Haushaltsmitteln zu unterlegen.
Zudem müssten gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen vereinbart werden, um die 2013 in Kraft getretene Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, wonach bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV erreicht werden muss, kontrolliert und sanktioniert werden kann. Ebenso müssten verbindliche Vorgaben für die Schaffung von flächendeckenden barrierefreien Haltestellen und das Einsetzen von Haltestellenkatastern entwickelt, an allen Fernbahnhöfen die Präsenzzeiten des Servicepersonals von 6 bis 24 Uhr eingeführt, Fahrkartenautomaten und digitale Fahrkartenangebote barrierefrei zugänglich gemacht und der barrierefreie Fernverkehr-Fuhrpark schneller ausgebaut werden. (aw/hau/ste/15.06.2023)