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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Kommunen

Regierungsentwurf zur Wärmeplanung wird beraten

Das Parlament hat am Freitag, 13. Oktober 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (20/8654) beraten. Darüber hinaus hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen: sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten“ (20/8742) zur Beratung vorgelegt.

Im Anschluss an die Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Das Gesetz appelliere an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Die Wärmeplanung habe maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Wärmeversorgung und wirke sich entsprechend auf die mit der Wärmeversorgung verbundene finanzielle Belastung von Unternehmen, Gebäudeeigentümern und Gebäudenutzern aus. Die finanziellen Belastungen würden sich im Zuge der Transformation der Energieversorgung hin zur Klimaneutralität unterschiedlich entwickeln, je nachdem welche Transformationsstrategie gewählt werde und wann mit der Umsetzung begonnen werde. Es gebe zwar einige Bundesländer, die bereits landesrechtliche Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung geschaffen hätten, doch das sei die Minderheit. Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz gebe es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung zu unterstützen. Für die Erstellung der Wärmepläne dürfen Daten bei Statistikämtern, aus dem Gebäuderegister, aus Grundbüchern oder Liegenschaftskatastern und sonstigen öffentlichen Datenbanken oder Netzwerken erhoben werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz/Heizungsgesetz (GEG) in Kraft treten. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (20/ 8654) zu stoppen. In ihrem Antrag verlangen die AfD-Abgeordneten, „sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten“. Dazu sei die Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie eine Belieferung durch Pipeline-Gas, inklusive der Nord-Stream-Pipeline, nötig.

Zudem solle die Pflicht für alle Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen, aufgehoben werden und „der Anschlusszwang für Fernwärmenetze“ beendet werden. Der Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze solle im Deutschen Bundestag nicht weiter vorangetrieben werden und auf „die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“ sei „hinzuwirken“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

(nki/hau/13.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 1 MB — Status: 06.10.2023
  • 20/8742 - Antrag: Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten
    PDF | 197 KB — Status: 10.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8654, 20/8742 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Kommunen

Experten fordern Ergänzungen beim Wärmeplanungsgesetz

Zeit: Montag, 16. Oktober 2023, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Hybridsitzung

Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die am Montag, 16. Oktober 2023,an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8654). So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Mit dem WPG dürfe kein „Bürokratiemonster“ geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung des WPG anmahnten.

Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045

Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in Deutschland halten das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung (WPG) „für das richtige Instrument, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen“. Eva Bode vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag und Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag begrüßten deshalb, dass die kommunale Wärmeplanung zur Grundlage gemacht werde und die Vorgaben für Heizungen des Gebäudeenergiegesetzes an die kommunale Wärmeplanung geknüpft werden sollen.

Die Verzahnung führe allerdings dazu, dass auch Änderungen im bereits beschlossenen GEG zwingend notwendig würden: Die Errichtung von Wärmenetzen und die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien solle als „überragendes öffentliches Interesse“ im WPG geregelt werden. Die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne sollten zumindest jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Und die Einwohnergrenze, unterhalb der die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, sollte auf 20.000 Einwohner angehoben werden. Zudem seien die vorgesehenen Länderkompetenzen, Wärmepläne prüfen, bewerten und genehmigen zu können, „nicht sachdienlich“ und führten „zu mehr Bürokratie und Verzögerungen“, so Bode. „Um Technologieoffenheit tatsächlich zu gewährleisten, bedarf es keiner Beschränkung bei der Nutzung von Biomasse.“

Planungssicherheit für Betriebe und deren Kundschaft

Eine enge Verzahnung beider Gesetze mahnte auch Michaela Steinhauser vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an. „Die Betriebe und deren Kundschaft brauchen dringend Planungssicherheit“, so Steinhauser. Dazu gehöre eine synchrone und widerspruchsfreie Ausgestaltung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Klärung der Fragen zur gebietsbezogenen Wärmeplanung müsse den objektbezogenen Regelungen des GEGs vorausgehen. Unablässig für das Gesetz sei, dass „die Wärmeplanung mit breiter Partizipation der Wirtschaft und der Bürgerschaft zustande kommt“, sagte Steinhauser. Die Beteiligung dürfe sich nicht nur in Information erschöpfen, sondern müsse auch entscheidungsvorbereitend angelegt sein. Dies diene nicht nur der Steigerung der Akzeptanz, sondern auch der Qualitätssicherung bei der Planung.

„Die Bundesregierung hat sich für die Transformation der Wärmenetze anspruchsvolle Ziele gesetzt“, sagte Ingbert Liebing vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Die Förderrichtlinie sei bislang nur mit Mitteln in Höhe von insgesamt knapp drei Milliarden Euro ausgestattet und habe eine begrenzte Laufzeit bis 2028. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) stelle hierfür den zentralen Fördermechanismus dar. Um „eine auskömmliche und kontinuierliche Förderung zu gewährleisten“, solle die BEW in das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung überführt werden und mit ausreichenden Finanzmitteln in Höhe von mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet werden, so die Forderungen des Verbandes.

Regelungen zu Datenerhebung und zur Informationspflicht

Kai H. Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund warnte davor, „die Wärmeplanung zum Bürokratiemonster zu machen“. Er kritisierte die Absicht, alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster zu erfassen. Schon heute sei es möglich, anhand bekannter Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen und auf Basis vorliegender Bebauungspläne eine in die Zukunft gerichtete Wärmeplanung zu erstellen.

Warnecke forderte die Bundesregierung deshalb auf, die Regelungen zur Datenerhebung und zur Informationspflicht mit Blick auf die knappen Kapazitäten an qualifiziertem Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden „maximal zu reduzieren“. Zudem forderte er, „die Maßnahmen und Fristen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) mit denen der vom Bundestag am 8. September 2023 beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abzustimmen“. Mit dem vorliegenden Entwurf zum WPG sei dies nur in geringem Maß gelungen. Um die Anforderungen an neue Heizungen der ab 2024 geltenden GEG-Novelle erfüllen und die vorgesehenen Optionen tatsächlich nutzen zu können, reichten die Vorlage einer Wärmeplanung und die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten nicht aus.

Stilllegung des Gasverteilnetzes

Tilman Wilhelm vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) warnte vor einer vorschnellen Stilllegung des Gasverteilnetzes. Zwar habe der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur große Bedeutung und werde die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe in Zukunft „von erheblicher Bedeutung sein“, doch es brauche „eine weitsichtige Planung“. Aus Sicht des DVGW sei es unverständlich, warum die Auswirkungen auf das lokale Stromverteilnetz durch eine verstärkte E-Mobilität sowie durch den vermehrten Anschluss elektrischer Wärmepumpen im Gesetzentwurf unberücksichtigt bleibe. Verschiedene Unternehmen im Querverbund gingen von einer Notwendigkeit zur Verdreifachung bis Vervierfachung des lokalen Stromverteilnetzes aus, wenn in der Wärmeplanung in größerem Umfang der Einbau von elektrischen Wärmepumpen zuzüglich zum Ausbau der Ladeinfrastruktur obligatorisch werde. „Die Gasnetze können den Netzausbau im Stromverteilnetz im Sinne einer volkswirtschaftlichen kostenoptimalen Energiewende im erheblichen Maße reduzieren“, sagte Wilhelm. Dem sollte das WPG Rechnung tragen, indem eine integrierte Betrachtung aller Energieinfrastrukturen zur kostenoptimalen Umsetzung der lokalen Energiewende im Gesetz verankert werde.

Erneuerbare-Energien-Ziel für Bestandsnetze

Heftige Kritik kam von der Deutschen Umwelt Hilfe (DUH). In dem vorliegenden Gesetzesentwurf werde das Erneuerbare-Energien-Ziel für Bestandsnetze - Fernwärme - von 50 Prozent auf 30 Prozent bis zum Jahr 2030 abgesenkt. „Diese Änderung lehnt die DUH entschieden ab“, sagte Elisabeth Staudt für die Organisation. Das Gesetzesvorhaben sei weder mit den Klimazielen der Bundesrepublik noch mit dem Koalitionsvertrag noch mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie vereinbar. Auch halte es die DUH für „äußerst fragwürdig“, wie innerhalb von nur zehn Jahren ein sprunghafter Anstieg auf 80 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung gelingen könne.

Abgelehnt werden auch die zahlreichen Ausnahmen wie beispielsweise die Fristverlängerung, wenn der Betreiber einen anderen Plan hat oder das Netz ansonsten aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist ist. „Es fehlt im ganzen Gesetz eine klare Differenzierung beziehungsweise Priorisierung zwischen Wärmenetzen und Wasserstoffnetzen“, sagte Staudt. Während die Versorgung mit erneuerbaren Wärmenetzen einen zentralen Baustein der klimaneutralen Wärmeversorgung darstelle, sei der Einsatz von Wasserstoff als „absolut ineffiziente Einzelfalllösung“ zu betrachten.

Kritik an Geschwindigkeit oder Zielen

Maik Günther von den Stadtwerken München hielt es für erforderlich, die „Wärmewende stärker zu beschleunigen“. Damit das gelingen könne, müssten Leitungsbaumaßnahmen nicht nur auf bundesgesetzlicher Ebene entsprechend priorisiert werden, sondern auch in der konkreten Umsetzung bei der Abwägung stadtplanerischer Vorhaben. Gerade dort sei die entsprechende Priorisierung notwendig. „Erneuerbare Wärmeerzeugung und der hierfür erforderliche Wärmenetzausbau ist als im überragenden öffentlichen Interesse im Wärmeplanungsgesetz zu verankern“, erklärte Günther.

Auch Simon Müller, Agora Energiewende, kritisierte das Tempo des Vorhabens. Zwar nannte Müller das Gesetz „einen wichtigen Schritt zur strategischen Wärmeplanung“, die konkrete Ausgestaltung greife aber zu kurz. Er forderte deshalb, die Finanzierung und die Ressourcenausstattung zum Umbau der Wärmesysteme auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Zudem forderte Müller eine „zügige Weiterentwicklung der Kommunalen Wärmeplanung hin zu einer kommunalen Energie-Verteil-Strategie“.

Helmut Waniczek, Energieexperte, sprach sich komplett gegen das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung aus. „Dem vorliegenden Entwurf liegt der Glaube zu Grunde, dass man nur ambitionierte Ziele formulieren muss, dann richtet sich die Realität schon danach“, sagte Waniczek. Er warnte vor einem „Umsetzungszwang“. Zudem sehe der Gesetzentwurf Wasserstoff als wesentliches Heizgas vor, „aber dieser Wasserstoff wird aller Voraussicht nach nicht zur Verfügung stehen“. Wasserstoff sei für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors aufgrund der zu geringen Verfügbarkeit sowohl im Jahr 2030 als auch 2045 „kaum von Bedeutung“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Die Länder sollen den Angaben zufolge diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen können. 

Die Pflicht zur Wärmeplanung sei in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen, heißt es. Bereits bestehende Wärmepläne würden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssten erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.

Technologieoffene Wärmeplanung

Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist laut Bundesregierung eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden soll. 

Die Wärmeplanung sei technologieoffen, heißt es weiter. Sie ermögliche eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen könne. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiere die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz sollen Änderungen des Baugesetzbuchs erfolgen, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. (nki/hau/16.10.2023)

Dokumente

  • 20/8654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 1 MB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • 52. Sitzung am Montag, 16. Oktober 2023, 16.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 52. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme SV Ingbert Liebing (Verband Kommunaler Unternehmen e. V.) - A-Drs. 20(24)181-A
  • Stellungnahme SV Ingbert Liebing (Verband Kommunaler Unternehmen e. V.) - A-Drs. 20(24)181-A (neu)
  • Stellungnahme SV Dr. Kai H. Warnecke (Haus & Grund Deutschland) - A-Drs. 20(24)181-B
  • Stellungnahme SV Dr. Maik Günther (Stadtwerke München GmbH) - A-Drs. 20(24)181-C
  • Stellungnahme Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände - A-Drs. 20(24)181-D
  • Stellungnahme SV Elisabeth Staudt (Deutsche Umwelthilfe e. V.) - A-Drs. 20(24)181-E
  • Stellungnahme SV Michaela Steinhauser (Zentralverband des Deutschen Handwerks) - A-Drs. 20(24)181-F
  • Stellungnahme SV Dr. Dipl.-Ing. Helmut Waniczek - A-Drs. 20(24)181-G
  • Stellungnahme SV Simon Müller (Agora Energiewende) - A-Drs. 20(24)181-H
  • Aktualisierte Stellungnahme SV Simon Müller (Agora Energiewende) - A-Drs. 20(24)181-H (neu)
  • Stellungnahme SV Tilman Wilhelm (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) - A-Drs. 20(24)181-I
  • Unangeforderte Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - A-Drs. 20(24)189-A
  • Unangeforderte Stellungnahme des Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. - A-Drs. 20(24)189-B

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bau

Kritik an geplanter Befristung der Biomasse-Privilegierung

Zeit: Montag, 6. November 2023, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Hybridsitzung

Sachverständige haben die geplante Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich überwiegend begrüßt, die geplante Befristung bis Ende 2028 dagegen kritisch gesehen. In der Anhörung des Bauausschusses standen am Montag, 6. November 2023, drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes (20/8654) zur Diskussion. Einer dieser Änderungsanträge hat zum Ziel, die Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich durch befristete Sonderregelungen im Paragrafen 246d des Baugesetzbuches zu ergänzen.

„Befristung bis 2030 strecken“

Dr. Peter Kornatz, Bereichsleiter Biochemische Konversion beim Deutschen Biomasseforschungszentrum, riet dazu, die Befristung wenigstens bis 2030 zu strecken oder sie ganz fallen zu lassen und bezog sich dabei auf das Ziel der EU, die Biomethanproduktion EU-weit bis 2030 um 35 Milliarden Kubikmeter jährlich zu steigern.

Kritisch sah Kornatz auch, dass die Vorhaben zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer bestehenden Biomasseanlage stehen sollen. Höher zu bewerten sei der räumlich-funktionale Zusammenhang zu einem Gasnetz, so Kornatz.

„Befristung ein unnötiger Hemmschuh“

Christoph Spurk vom Fachverband Biogas sah im erweiterten Paragrafen 246d einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Technologieoffenheit. Biogas trage im ländlichen Raum maßgeblich zur Wärmewende bei. Wie Kornatz sah er in der geplanten Befristung einen „unnötigen Hemmschuh“. Die Verfahren seien kostenintensiv und die Befristung könnte aus seiner Sicht dazu führen, dass Banken die Finanzierung ablehnen.

Spurk stellte darüber hinaus klar, dass in diesen Anlagen lediglich Abfall- und Reststoffe zur Energieerzeugung verwendet würden. Auch werde es keine Ausweitung der Biogaserzeugung geben.

Plädoyer für mehr Wohnraum im Bestand

Stefan Petzold vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erkannte die Beschränkung auf Reststoffverwertung an, wandte sich im Übrigen aber gegen eine weitere Verwässerung des Außenbereichsschutzes. Er trat zudem dafür ein, vorhandene Ressourcen zu nutzen und dort zu bauen, wo schon gebaut wurde.

Allein durch das Bauen im Bestand, etwa durch Umnutzung von Gewerbegebäuden, durch Mischnutzung oder genehmigungsfreie Gebäudeaufstockung könnten 2,3 bis 2,7 Millionen neue Wohnungen entstehen.

„Solar- und Geothermie privilegieren“

Aus Sicht von Elisabeth Staudt von der Deutschen Umwelthilfe wird die Rolle von Biomasse überschätzt. Damit sollten nur Lastspitzen abgedeckt werden, wenn erneuerbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen.

Staudt richtete den Fokus auf Solarthermie und Geothermie und vermisste eine entsprechende Priorisierung im Änderungsantrag. Sie regte daher an, planungsrechtliche Hemmnisse für andere erneuerbare Energien zu beseitigen und eine Privilegierung für Solar- und Geothermie einzuführen.

Kommunalverbände stützen Privilegierung

Als „opportun“ bezeichnete Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag die Außenbereichsprivilegierung von Biomasseanlagen. Dr. Kay Ruge vom Deutschen Lankreistag schloss sich der vorgebrachten Kritik an der Befristung der Sonderregelungen an und plädierte für eine Verlängerung bis 2030 oder den Verzicht auf eine Befristung.

Der Diplom-Ingenieur Helmut Waniczek sagte, kleine Biogasanlagen seien durch große Anlagen verdrängt worden. Man komme nicht daran vorbei, die industrielle Landwirtschaft wieder einzuführen, mit Kunstdünger zu düngen und dadurch wieder Nitrat auf die Böden aufzutragen. Monokulturen würden gebraucht, um auf diese Art Energie zu erzeugen. Das sei „nicht das, was man in Deutschland benötigt“, so Waniczek.

Gerichtsurteil mit Auswirkungen

Der zweite Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches zu streichen und einen neuen Paragrafen 215a einzufügen. Nach Paragraf 13b konnten bisher Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 diese Vorschrift für unwirksam erklärt, weil sie nicht konform sei mit EU-Recht.

Der nun vorgeschlagene Paragraf 215a des Baugesetzbuchs soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ermöglichen, begonnene Planverfahren nach Paragraf 13b geordnet zu Ende zu führen und abgeschlossene Pläne, die an einem beachtlichen Fehler leiden und damit unwirksam sind, im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen.

Vorschlag zum beschleunigten Verfahren begrüßt

Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte dazu, man brauche praktikable Lösungen zur Schaffung von Wohnraum, der Änderungsantrag sei zu begrüßen. Das Urteil habe zu großer Verunsicherung in Städten und Gemeinden geführt.

Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit von der Technischen Universität Dortmund nannte den Lösungsvorschlag zum Paragrafen 13b einen „relativ gut gangbaren Weg“, sprach aber auch von „Ad-hoc-Maßnahmen“, die der ohnehin geplanten Novelle des Baugesetzbuches vorgriffen.

Immobilienverbände: Regelung nicht ausreichend

Tine Fuchs vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) nannte die vorgesehene Regelung „nicht ausreichend“. Sie hatte sich nach eigenen Worten erhofft, dass die für den Bau von Flüchtlingswohnungen geschaffenen Sonderregelungen im Paragrafen 246 auf Gebiete mit Wohnungsmangel übertragen werden. Dies sei „dringend erforderlich“, um dauerhaft Wohnraum zu schaffen.

Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, unterstützte das Anliegen des ZIA. Man habe Auftragsrückgänge und „jede Menge Baugenehmigungen“, die nicht zu einem Projektstart führten. Die Zahl der Gutachten und Untersuchungen müsse reduziert werden.

Dem Bundestag empfahl Salewski, darüber nachzudenken, ob „nicht alles aufgebrochen werden muss“ in dieser Krise. Man stehe in einer „Riesenkatastrophe“ und sei von dem Ziel, 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, Lichtjahre entfernt.

Änderungsantrag zu Naturerfahrungsräumen

Im dritten Änderungsantrag geht es um Naturerfahrungsräume, die bereits seit 2021 als Festsetzungsmöglichkeit in Bebauungsplänen im Baugesetzbuch benannt sind. Die Koalition will nun eine ausdrückliche Darstellung der Naturerfahrungsräume auch in Flächennutzungsplänen ermöglichen.

Einige Sachverständige empfahlen, dieses Vorhaben zurückzustellen und im Zuge der geplanten großen Gesetzesnovelle umzusetzen. (vom/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/8654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 1 MB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • 55. Sitzung am Montag, 6. November 2023, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 55. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme SV Tine Fuchs (ZIA) - A-Drs. 20(24)197-A
  • Stellungnahme SV Dr. agr. Peter Kornatz (DBFZ) - A-Drs. 20(24)197-B
  • Stellungnahme SV Christoph Spurk (Fachverband Biogas e. V.) - A-Drs. 20(24)197-C
  • Stellungnahme SV Dirk Salewski (BFW) - A-Drs. 20(24)197-D
  • Stellungnahme SV Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit (TU Dortmund) - A-Drs. 20(24)197-E
  • Stellungnahme SV Elisabeth Staudt (DUH) - A-Drs. 20(24)197-F
  • Stellungnahme SV Dr. Dipl.-Ing. Helmut Waniczek - A-Drs. 20(24)179-G
  • Stellungnahme Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände - A-Drs. 20(24)197-H
  • Stellungnahme SV Stefan Petzold (NABU) - A-Drs. 20(24)197-I

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
  • Ausschussdrucksache 20(24)194 - Formulierungshilfe - Umgang mit der Unionsrechtswidrigkeit von § 13b BauGB
  • Ausschussdrucksache 20(24)195 - Regelungsvorschläge zu den angestrebten Erweiterungen der Außenbereichsprivilegierung von Biomassenlagen
  • Ausschussdrucksache 20(24)196 - Umsetzungsvorschläge zu den angestrebten Regelungen zur Klimaanpassung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Kommunen

Bundestag billigt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung

Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (20/8654) in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung (20/9344) angenommen. Dafür stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU, die AfD und die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (20/9369).

Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung

Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung schaffen. Er ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und tritt wie diese am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.

Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.

SPD: Koalition beweist Handlungsfähigkeit

In der Aussprache sagte Bernhard Daldrup (SPD), mit diesem Gesetz beweise die Koalition ihre Handlungsfähigkeit. Gebraucht werde Tempo und Effizienz in der Klimapolitik, die Bürger erhielten nun Klarheit für ihre Entscheidung zur Wärmeversorgung der eigenen vier Wände.

Daldrup betonte, dies sei ein „schlankes Gesetz“, das bei den erneuerbaren Energien technologieoffen sei. An die Union gerichtet sagte der SPD-Abgeordnete, man könne nicht Zeitdruck beklagen und mehr Tempo verlangen. „Wir helfen mit Milliardenbeträgen aus dem Klima- und Transformationsfonds“, so Daldrup.

CDU/CSU: Die Verunsicherung wird bleiben

Demgegenüber argumentierte der CDU-Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak, bei diesem Gesetz handele es sich nicht um „seriöse Arbeit“. Es sei ein strategischer Fehler der Koalition gewesen, das Heizungsgesetz vor der Wärmeplanung zu bringen, diese Reihenfolge sei falsch. Die Wärmeplanung sei zenraler Bezugspuinkt für die Rechtspflichten aus dem Heizungsgesetz.

Gesetzliche Unklarheiten werden aus Sicht Luczaks durch das Gesetz nicht aufgelöst, die Fristen für die Kommunen seien viel zu kurz. Die Verunsicherung bei den Menschen werde bleiben. Es handele sich um ein handwerklich schlechtes Gesetz, so Luczak.

FDP: Gesetz ist ein Meilenstein

Von einem „Meilenstein“ sprach hingegen Daniel Föst (FDP). Das Heizungsgesetz gelte für Bestandsbauten erst nach Vorliegen der Wärmeplanung, sagte er an die Adresse Luczaks. Lediglich für Neubauten gelte es bereits ab 2024.

Man habe im Gegensatz zur Union Vertrauen in die kommunale Ebene, fügte Föst hinzu. Die Union baue einen Popanz auf und zeige Misstrauen gegenüber den Bürgermeistern.

Grüne: Planungssicherheit und Verlässlichkeit

Für Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) schafft das Gesetz Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Industrie, Handwerk und Kommunen. Beim Heizungstausch gebe es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Geschwindigkeit lohne sich auch bei der Gebäudesanierung, da die Zuschüsse für Fenstertausch und die Dämmung von Wänden und Dach erhöht würden.

Mit dem Gesetz werde Planungs- und Investitionssicherheit für die Kommunen geschaffen. Wichtig sei, dass die Klimaverpflichtungen eingehalten und die Kommunen nicht überfordert werden. In großen Städten gebe es bis Sommer 2026 Klarheit über die Wärmeplanung, in kleineren Kommunen bis Sommer 2028, sagte Verlinden. Den Wärmenetzbetreibern werde vorgegeben, erneuerbare Energien in das Netz zu integrieren und Abwärme zu verwenden. „Wir haben das richtige Fundament gelegt“, so die Abgeordnete.

AfD: Weg in die Knechtschaft

Nach Ansicht von Carolin Bachmann (AfD) haben die Kommunen weder das Geld noch das Personal für die Wärmeplanung. Mit dem Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden, werde die Koalition scheitern, prognostizierte sie. Ein Ausweg wäre aus ihrer Sicht die Rückkehr zur Kernenergie.

Mit diesem Wärmeplanungsgesetz zeige die Regierung ihr „planwirtschaftliches Antlitz“, betonte Bachmann und sprach vom „Weg in die ökosozialistische Knechtschaft“.

Linke zweifelt am Erfolg des Gesetzes

Ralph Lenkert (Die Linke) nannte es mehr als fraglich, ob dieses Gesetz angesichts der Geldknappheit der Kommunen und des Mangels an Fachpersonal klappt. Ohne Wärmeplanung bleibe für Hausbesitzer und Mieter nicht abschätzbar, welche Heizart für sie künftig sinnvoll ist. Dort, wo Wärmenetze verfügbar seien, müssten diese erste Wahl sein.  

Nur in Einfamilienhaussiedlungen am Ortsrand, wo kein Gasnetz liegt und Wärmenetze unrentabel sind, könne man sofort entscheiden und die Förderung inklusive Springer-Bonus beim Einbau einer Wärmepumpe kassieren. Alle anderen müssten unverschuldet warten und erhielten eine geringere Förderung. „Das ist ungerecht“, so Lenkert.

Wärmepläne in Städten und Gemeinden

Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden.

Zu den vom Bauausschuss vorgenommenen Änderungen zählt die Modifikation und Ergänzung mehrerer Regelungen im Wärmeplanungsgesetz. Unter anderem wird der Anteil der Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge in Wärmenetzen von mehr als 50 Kilometern Länge ab 2045 auf maximal 15 Prozent begrenzt. Gestrichen wurde die Vorgabe, dass der Biomasse-Anteil bei einer Netzlänge von 20 bis 50 Kilometern auf 25 Prozent begrenzt werden soll.

Privilegierung von Biomasse im Außenbereich

Der Gesetzentwurf enthält auch Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches. So soll die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich planungsrechtlich erleichtert werden. Dazu erhält der Paragraf 246d des Baugesetzbuches Sonderregelungen, die bis Ende 2028 befristet sind.

Privilegiert werden sollen Vorhaben, die der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan dienen oder die mit bestimmten Vorgaben als Blockheizkraftwerk Strom oder Wärme erzeugen. Die Befristung bezieht sich nicht auf die Geltungsdauer einer Genehmigung, sondern auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende ein Antrag eingegangen sein muss.

Gesetzesänderung nach Bundesverwaltungsgericht-Urteil

Zum zweiten wird der Paragraf 13b im Baugesetzbuch gestrichen und durch einen neuen Paragrafen 215a ersetzt. Nach Paragraf 13b konnten Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 18. Juli 2023 einen solchen Bebauungsplan für unwirksam erklärt und dies mit der Unvereinbarkeit mit EU-Recht begründet.

Paragraf 215a soll es nun ermöglichen, nach 13b begonnene Planverfahren geordnet zu Ende zu führen und abgeschlossene Pläne, die an einem beachtlichen Fehler leiden und unwirksam sind, im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen. Schließlich sollen Naturerfahrungsräume künftig nicht nur in Bebauungsplänen, sondern bereits in Flächennutzungsplänen festgesetzt werden können.

Entschließungsanträge der Unionsfraktion abgelehnt

Der Bundestag lehnte zwei Entschließungsanträge der Unionsfraktion ab. Im ersten (20/9350), bei dem sich die AfD-Fraktion enthielt, wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, das Heizungsgesetz zurückzunehmen und mit einem „umsetzbaren, technologieoffenen Wärmeplanungsgesetz“ neu vorzulegen. Dabei sollte sie sich an den Interessen und Möglichkeiten der Kommunen und den Besonderheiten ländlicher Räume zu orientieren.

Im zweiten Entschließungsantrag (20/9351), den alle anderen Fraktionen ablehnten, wurde verlangt, den Paragrafen 13b unter Beachtung von EU-Recht zu reaktivieren und die schnelle, unbürokratische Aufstellung von Bebauungsplänen am Ortsrand zu ermöglichen.

AfD-Antrag abgelehnt

Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD-Fraktion (20/8742) ab, eine „sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten“. Dazu sei die Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie eine Belieferung durch Pipeline-Gas, inklusive der Nord-Stream-Pipeline, nötig.

Zudem solle die Pflicht für alle Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen, aufgehoben werden und „der Anschlusszwang für Fernwärmenetze“ beendet werden. Das Wärmeplanungsgesetz solle im Bundestag nicht weiter vorangetrieben werden. Auch sei auf die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes hinzuwirken, heißt es in dem Antrag. (vom/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Claudia Tausend

Claudia Tausend

© Claudia Tausend/Marion Hogl

Tausend, Claudia

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 1 MB — Status: 06.10.2023
  • 20/8742 - Antrag: Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten
    PDF | 197 KB — Status: 10.10.2023
  • 20/9344 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8654 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8742 - Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten
    PDF | 913 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9350 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8654, 20/9344 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 158 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9351 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8654, 20/9344 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 146 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9369 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8654, 20/9344 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    PDF | 201 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8654 (Beschlussempfehlung 20/9344 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfasssung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/9350 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/9351 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/9344 Buchsateb b (Antrag 20/8742 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-pa-wohnen-waermeplanung-970082

Stand: 13.05.2025