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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Inneres

Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148, Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) beraten. Er soll die Grundlagen für das neue Amt eines solchen Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem neuen Amt soll der Vorlage zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.

Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.

Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte dem Gesetzentwurf zufolge vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. 

Fehlverhalten oder Missstände von unabhängiger Stelle untersuchen lassen

Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Die Polizei könne ohne ein staatliches Gewaltmonopol nicht existieren. Ihre Beschäftigten seien daher mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Bei der Nutzung dieser Eingriffsbefugnisse seien sie an Recht und Gesetz gebunden, heißt es in der Begründung weiter. Es könne aber dazu kommen, dass im Bürgerkontakt rechtliche Grenzen überschritten werden. Es könne „zu unangemessener Behandlung, zu einer Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder auch zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung“ kommen sowie wie in jedem Teil der Verwaltung zu strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen wie etwa extremistische Einstellungen unter den Angehörigen der Polizei.

Solche Ereignisse und Fehlentwicklungen seien vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Polizei von großem Gewicht im Verhältnis der Bürger zum demokratischen Rechtsstaat, schreiben die drei Fraktionen des Weiteren. Es sei daher für die Bürger wie auch für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes selbst wichtig, Vorkommnisse von behaupteten oder tatsächlich erwiesenen Fehlverhalten oder strukturelle Fehlentwicklungen und Mängel an eine unabhängige Stelle jenseits der behördlichen Strukturen melden und von dieser untersuchen lassen zu können. Ziel sei es, damit auch zu einer Versachlichung entsprechender Diskussionen beizutragen, was sich insgesamt wiederum positiv auf das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit auswirken werde. (sto/10.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9148 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 331 KB — Status: 07.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9148 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Kein einhelliges Ja zum Polizeibeauftragten

Zeit: Montag, 27. November 2023, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Unterschiedliche Bewertungen haben Sachverständige zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148) in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 27. November 2023, abgegeben. Die Vorlage soll die Grundlagen für das neue Amt eines Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Bundestag schaffen. 

Mit dem neuen Amt soll dem Entwurf zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. 

Sachverständige sehen Verbesserungspotenzial

Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht, sagte, in der internationalen Fachdiskussion würden von der Polizei unabhängige, aber als staatliche Stellen konzipierte Beschwerdeeinrichtungen heute als ein wichtiger Ansatz zur weiteren Professionalisierung der Polizeiarbeit in Rechtsstaaten gelten. Solche Einrichtungen seien für viele öffentliche Tätigkeitsbereiche üblich – etwa Rechnungshöfe, Datenschutzbeauftragte, Gremien der Nachrichtendienstkontrolle und manche Antidiskriminierungsstellen. Der Gesetzentwurf enthalte gute Ansätze. Es gebe aber auch erhebliches Verbesserungspotenzial. So müsse der Zoll mit einbezogen werden.

Alexander Bosch, Hochschule für Wirtschaft und Recht, meinte, die Einrichtung einer oder eines Polizeibeauftragten des Bundes sei zu begrüßen, weil menschenrechtliche Anforderungen umgesetzt würden. Rechtsstaat und Demokratie würden deutlich gestärkt. Essentiell sei, dass die Institution für Öffentlichkeit und Polizeimitarbeiter sichtbar und erreichbar sei. Dazu gehörten eine gute und mehrsprachige Internetpräsenz sowie ein aktives Profil in den zentralen sozialen Medien.

Für Dr. Jonas Botta, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf, die es im Sinne eines effektiven Menschenrechts- und Demokratieschutzes zu schließen gelte. Er kritisierte, dass im Gesetzentwurf das Eingaberecht für Bürger im Vergleich zu Polizeibeschäftigten eingeschränkt werde. Die unabhängige Amtsausübung des Bundespolizeibeauftragten gegenüber der Staatsanwaltschaft müsse gestärkt werden.

Plädoyer für Vermittlung statt Konfrontation 

Prof. Dr. iur. Stefanie Grünewald, Akademie der Polizei Hamburg, strich heraus, es bestehe keine rechtliche Notwendigkeit zur Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Bundestag. Sie könne aber politisch gewünscht sein. Dann müsse sie grundgesetzlich verankert werden. Im konkreten Stellendesign solle insbesondere der konfrontative Charakter des Gesetzentwurfs abgemildert und zugunsten eines vermittelnden und partnerschaftlichen Ansatzes korrigiert werden.

Dr. Alexander Oerke, Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin, unterstrich, die parlamentarisch gewählten Polizeibeauftragten im Bund und in den Ländern benötigten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß der Strafprozessordnung. Auch müsse das Recht auf Akteneinsicht in der Strafprozessordnung klargestellt werden. Dazu sei dem Gesetzentwurf nichts zu entnehmen.

Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, legte dar, dass seine Organisation sich seit Jahren für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, also Polizeibeauftragte, in den Ländern und im Bund einsetze. Fehler- und Führungskultur sei ein hohes Gut. Eine positive Begleitung durch eine oder einen Polizeibeauftragten sei möglich. Polizeiliche Arbeit müsse transparent sein und gegebenenfalls im parlamentarischen Raum auch ohne Untersuchungsausschuss erörtert werden können.

Notwendigkeit eines Polizeibeauftragten umstritten

Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, beklagte ein seit Jahren latentes Misstrauen gegenüber der Polizei aus dem politischen Raum. In der Bevölkerung hätten laut mehreren Umfragen mehr als 80 Prozent Vertrauen in die Polizei. Für das vorgesehene Gesetz gebe es grundsätzlich keinen Anlass. Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibeschäftigte hätten durch die bereits vorhandenen und etablierten Strukturen die Möglichkeit der Beschwerde. In der verfassungsmäßigen Ordnung seien die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechts vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, meinte, der Gesetzentwurf strotze nur so von Misstrauen und sei ein fatales Signal an seine Kollegen mit entsprechendem Einfluss auf ihre Motivation. Er lenkte indes den Blick auf die bereits vorhandenen Reaktions- und Interventionsmöglichkeiten. Für den Bereich der Strafverfolgung seien dies die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Es sei kaum vorstellbar, dass die Unabhängigkeit der Justiz noch durch eine Institution übertreffbar sei, die durch das Parlament mehrheitlich gewählt werden solle.

Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, befand, effektive und menschenrechtskonforme Beschwerdemöglichkeiten gebe es in Deutschland. Die Rechtsordnung stelle umfangreiche Instrumente zur Verfügung für eine Kontrolle individuellen Fehlverhaltens und problematischer aktueller Entwicklungen. Die Einrichtung eines oder einer Polizeibeauftragten des Bundes beim Bundestag sei in der vorgeschlagenen Ausgestaltung eine nicht gebotene oder erforderliche Maßnahme, hinsichtlich derer vor allem dem Kosten-Nutzen-Verhältnis besondere Beachtung zu schenken sei. Sie müsse sich durch rechtliche Vorgaben als geboten oder jedenfalls zum Schutz wesentlicher Rechtspositionen als erforderlich erweisen. Dies sei mit Blick auf den Gesetzentwurf nicht der Fall.

Lea Voigt, Rechtsanwältin und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV, vertrat die Auffassung, die Einrichtung der im Gesetzentwurf beschriebenen Stelle sei überfällig. Stellung und Befugnisse der Polizeibehörden erforderten eine effektive Kontrolle ihrer Arbeit nicht nur im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, sondern auch durch unabhängige Stellen. Der oder die Polizeibeauftragte könne dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Darin einen Ausdruck des Misstrauens zu sehen, könne sie nicht nachvollziehen. Im Gesetzentwurf fehle die Möglichkeit anonymer Beschwerden. (sto/28.11.2023)

Dokumente

  • 20/9148 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 331 KB — Status: 07.11.2023

Tagesordnung

  • 62. Sitzung am Montag, dem 27. November 2023, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 62. Sitzung - 27. November 2023, 14.00 Uhr - Polizeibeauftragtengesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 23. November 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 27. November 2023, 14.00 Uhr - Polizeibeauftragtengesetz

Stellungnahmen

  • 20(4)341 A - Stellungnahme Dr. Jonas Botta, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 B - Stellungnahme Dr. Alexander Oerke, Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 C - Stellungnahme Heiko Teggatz, Deutsche Polizeigewerkschaft, Bundespolizeigewerkschaft, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 D - Stellungnahme Prof. Dr. iur. Stefanie Grünewald, Akademie der Polizei Hamburg - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 E - Stellungnahme Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei - Bundesvorstand, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 F - Stellungnahme Alexander Bosch, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 G - Stellungnahme Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 H - Stellungnahme Dirk Peglow, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 I - Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)341 J - Stellungnahme Lea Voigt, Rechtsanwältin und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV, Kanzlei Joester & Partner, Bremen - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148
  • 20(4)342 - Stellungnahme Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Berlin - Polizeibeauftragtengesetz - BT-Drucksache 20/9148

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Abgesetzt: Abstimmung über Einsetzung eines Polizeibeauftragten

Symbolbild: Eine Polizistin (l) und ein Polizist gehen im Rahmen eines Fototermins eine Straße entlang (gestellte Szene).

Ein Polizeibeauftragter soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei stärken. (© picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Der Bundestag hat von der Tagesordnung abgesetzt eine für Freitag, 15. Dezember 2023, geplante Abstimmung über die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag. Dazu hatte ein von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148) vorgelegen. Er sollte die Grundlagen für das neue Amt eines solchen Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte eine Beschlussempfehlung ( 20/9784) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem neuen Amt soll der Vorlage zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.

Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte dem Gesetzentwurf zufolge vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Die Polizei könne ohne ein staatliches Gewaltmonopol nicht existieren. Ihre Beschäftigten seien daher mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet. (eis/sto/15.12.2023)

Dokumente

  • 20/9148 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 331 KB — Status: 07.11.2023
  • 20/9784 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9148 (neu) - Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 239 KB — Status: 13.12.2023

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag stimmt für Einführung eines Polizeibeauftragten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 18. Januar 2024, für die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gestimmt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG, 20/9148 (neu)) nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Opposition in einer vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (20/10092) an.

Gesetzentwurf der Koalition

Das neue Amt soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. 

Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. (sto/eis/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

fraktionslos

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9148 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 331 KB — Status: 07.11.2023
  • 20/10092 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9148 (neu) - Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
    PDF | 226 KB — Status: 17.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9148 (neu) (Beschlussempfehlung 20/10092: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-polizeibeauftragter-982824

Stand: 18.05.2025