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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Menschenrechte

Aussprache zum 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865) beraten und im Anschluss an die 40-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur weiteren Beratung überwiesen.

Der Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik wird alle zwei Jahre vorgelegt. Dies folgt aus einem Auftrag des Bundestags aus dem Jahr 1991. Der vorgelegte 15. Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 ab. An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts und die Beauftragten der Bundesregierung mit, federführend ist das Auswärtige Amt.

Unterrichtung der Bundesregierung

„Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, gleiche Erwerbs- und Einkommenschancen zu ermöglichen und die Entgeltungleichheit gezielt zu reduzieren.“ So heißt es im Teil A des Berichtes, der den Titel „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023-2024“ trägt und sich auf die herausragenden Prioritäten des Menschenrechtsengagements der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 fokussiert.

Der Aktionsplan greife das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer feministischen Außenpolitik sowie die im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Menschenrechtsschwerpunkte in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Rechenschaft für schwere Menschrechtsverletzungen, Klimawandel und digitale Moderne auf, heißt es. Er nehme zudem Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf eine feministische Entwicklungspolitik.

Menschenrechtsarbeit in Deutschland

„Menschenrechte in Deutschland“ ist der Titel von Teil B des Berichtes. Er stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Darin heißt es unter anderem: Die Bundesrepublik sei allen wesentlichen internationalen Menschenrechtsverträgen beigetreten. Dabei umfassten die „politischen und bürgerlichen Rechte“ grundlegende Schutz- und Freiheitsrechte, die als Abwehrrechte gegen staatliche Willkür, direkte oder indirekte Beteiligungsrechte an der Politik und persönliche Freiheiten wie die Gedanken-, Religions- und Meinungsfreiheit das politische und zivilen Zusammenleben unseres Gemeinwesens prägen.

In der Außen- und Entwicklungspolitik

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung stellt Teil C „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ dar. Der Einsatz für die Menschenrechte wirke in mehrere Richtungen, schreibt die Regierung. Er diene zum einen der Verwirklichung der Menschenrechte. „Unsere Menschenrechtspolitik trägt aber auch zu Sicherheit und Krisenprävention bei.“ Frieden und Stabilität seien die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte gewährleistet werden können.

Im Teil D des 15. Berichtes der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik geht es um „Menschenrechte weltweit“. Darin skizziert die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Staaten wie Afghanistan, Belarus, China, dem Iran und anderen. Zudem wird auf die Auswirkungen deutscher und europäischer Projektarbeit eingegangen. (hau/20.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Luise Amtsberg

Luise Amtsberg

© Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Amtsberg, Luise

Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Frank Schwabe

Frank Schwabe

© Frank Schwabe/ Photothek Media Lab

Schwabe, Frank

SPD

Jürgen Braun

Jürgen Braun

© Jürgen Friedrich Braun/Hans-Martin Fischer

Braun, Jürgen

AfD

Renata Alt

Renata Alt

© Renata Alt/Laurent Chaperon

Alt, Renata

FDP

Zaklin Nastic

Zaklin Nastic

© Zaklin Nastic/Konstantin Eulenberg

Nastic, Zaklin

Die Linke

Knut Abraham

Knut Abraham

© CDU Elbe-Elster/Andreas Egeresi

Abraham, Knut

CDU/CSU

Nadja Sthamer

Nadja Sthamer

© Photothek

Sthamer, Nadja

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4865 - Unterrichtung: 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
    PDF | 6 MB — Status: 07.12.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4865 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Menschenrechte

Experten: Lob und Kritik für Menschenrechtspolitik

Zeit: Montag, 17. April 2023, 14 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Lob, aber auch deutliche Kritik für die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Montag, 17. April 2023, geäußert. Gegenstand der Anhörung war der 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865), der den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 abdeckt.

Bekämpfung von sexualisierter Gewalt

So begrüßte Monika Hauser, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation medica mondiale, dass die Bundesregierung die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt in bewaffneten Konflikten endlich ernst nehme. Die Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik, zu der sie sich bekenne, könne dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Allerdings müsse sie konsequent umgesetzt und der internationale normative Rahmen gestärkt und verteidigt werden, sagte die Sachverständige. Dieser sei in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten, so Hauser in ihrer Stellungnahme mit Blick auf den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Um sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten zu bekämpfen, gelte es bei den strukturellen Ursachen anzusetzen und insbesondere die Zivilgesellschaft zu stärken. Gerade Frauenrechtsorganisationen und Aktivistinnen vor Ort müssten unterstützt werden.

Dies unterstrich auch Wenzel Michalski, Deutschland-Direktor von Human Rights Watch, gerade mit Blick auf die Situation in der Ukraine. Lokale Gruppen und Zivilorganisationen, die sich dort um Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt kümmerten, seien „wahnsinnig wichtig“. Doch es fehle ihnen oft an notwendiger medizinischer Ausrüstung. Von der Bundesregierung forderte Michalski daher konkret, sich in der Ukraine dafür einzusetzen, dass Überlebende von Vergewaltigungen Zugang zu Notfallverhütung wie Medikamente zur HIV-Prävention oder der „Pille danach“ erhielten. Diese dürfe nicht länger verschreibungspflichtig sein, sagte Michalski. Auch brauche es eine gute Ausbildung von Polizei und Staatsanwaltschaft, um für die Frauen unangenehme mehrfache Befragungen und Untersuchungen zu vermeiden.

Situation der Prostitution in Deutschland

Sabine Constabel vom Verein „Sisters - für den Ausstieg aus der Prostitution!“ kritisierte , dass der Bericht der Bundesregierung ausschließlich das Problem der Zwangsprostitution behandle, jedoch „keinerlei Darstellung der Situation der Prostitution in Deutschland“ liefere. Analysen zur Zwangsprostitution seien ohne Analysen der Prostitution jedoch „ungenügend“, monierte die Expertin. „Sie liefern keine Basis zur Bekämpfung des Menschenhandels, da sie den Nährboden von Zwangsprostitution nicht erfassen.“

Constabel forderte, die wertebasierte Außenpolitik der Bundesregierung auf „das Innere auszudehnen“. Es brauche konkrete Maßnahmen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung, darunter eine wirksame Strafverfolgung von Freiern, die Entkriminalisierung von Prostituierten und ein Verbot jeglicher Profite Dritter aus der Prostitution.

Kinderrechte in Deutschland

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, bemängelte das Fehlen grundlegender Strukturen, um Kinderrechte in Deutschland zu verwirklichen. So gebe es noch immer kein kinderrechtebasiertes Datenerhebungsverfahren, mit dem sich der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention adäquat anhand von Indikatoren messen lasse.

Auch auf die Schaffung einer Stelle eines oder einer Bundes-Kinderbeauftragten, der oder die die Umsetzung der Kinderrechtskonvention „mit Autorität koordiniere“ drängte Kittel: Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Coronapandemie sei die Einrichtung einer solche Stelle „dringend geboten“.

Digitalüberwachung bedroht Pressefreiheit

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, sah eine deutliche „Leerstelle“ des Berichts zur Menschenrechtspolitik darin, dass dieser die Digitalüberwachung als „eine der größten Bedrohungen der weltweiten Pressefreiheit“ fast nicht behandelt. Auch schweige der Bericht dazu, dass der Markt für diese Technologien, darunter auch deutsche Anbieter, „weitestgehend unreguliert“ sei.

Mihrs Appell: Die Bundesregierung solle sich endlich auf UN- und EU-Ebene für einen verbindlichen Rechtsrahmen einsetzen. So lange es diesen nicht gebe, brauche es ein Moratorium für Verkauf, Weitergabe und Nutzung von Überwachungstechnik.

Kluft zwischen Menschenrechtsanspruch und Praxis

Norman Paech, emeritierter Professor für öffentliches Recht, Schwerpunkt Verfassungs- und Völkerrecht, an der Universität Hamburg, machte in seiner Stellungnahme eine „große Kluft“ zwischen dem Menschenrechtsanspruch der Bundesregierung und ihrer praktischen Politik aus. Trotz „hehrer Worte“ überwiege letztlich die „konzessionslose Interessenpolitik“, so das Urteil des Sachverständigen, der unter anderem deren Sanktionspolitik sowie wie Waffenlieferungen in Krisengebiete kritisierte. Solche Entscheidungen stellten eine an Menschenrechten orientierte Außenpolitik in Frage.

Kritik an mangelnder Prioritätensetzung

Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, kam angesichts des Berichts zu der Einschätzung, die Bundesregierung überhebe sich an „ihren hehren Postulaten“. Ob „Toilettenversorgung, Covid-Impfstoffe, Feminismus oder Standards für angemessenes Wohnen“ - es gebe kaum ein Themenfeld, für das sich die Bundesregierung nicht weltweit einsetzen wolle.

Dabei schaffe es die Bundesregierung schon nicht, die Wohnungsversorgung in Deutschland sicherzustellen. Kritik äußerte Steinbach auch an der feministischen Ausrichtung der Außen- und Entwicklungspolitik: Diese ignoriere die Würde eines jeden anderen Menschen.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Monika Remé, Referentin für internationale Gleichstellungspolitik beim Deutschen Frauenrat, lobte hingegen das Vorhaben der Bundesregierung, Gleichstellung von Frauen und Männern bis 2030 zu verwirklichen. Dafür allerdings müssten die strukturellen Elemente der Gleichstellungspolitik endlich verzahnt werden. Das sei aber noch nicht der Fall, so die Expertin. Es gebe noch keinen verbindlichen „Gleichstellungs-Check“ aller Gesetze und Vorhaben, wie im Koalitionsvertrag eigentlich beschlossen. Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie fehle und eine geschlechtergerechte Haushaltsführung werde ebenfalls noch kaum auf Bundesebene umgesetzt, so Remé in ihrer Stellungnahme.

Unterrichtung der Bundesregierung

„Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, gleiche Erwerbs- und Einkommenschancen zu ermöglichen und die Entgeltungleichheit gezielt zu reduzieren.“ So heißt es im Teil A des Berichtes, der den Titel „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023-2024“ trägt und sich auf die herausragenden Prioritäten des Menschenrechtsengagements der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 fokussiert.

Der Aktionsplan greife das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer feministischen Außenpolitik sowie die im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Menschenrechtsschwerpunkte in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Rechenschaft für schwere Menschrechtsverletzungen, Klimawandel und digitale Moderne auf, heißt es. Er nehme zudem Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf eine feministische Entwicklungspolitik.

Menschenrechtsarbeit in Deutschland

„Menschenrechte in Deutschland“ ist der Titel von Teil B des Berichtes. Er stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Darin heißt es unter anderem: Die Bundesrepublik sei allen wesentlichen internationalen Menschenrechtsverträgen beigetreten. Dabei umfassten die „politischen und bürgerlichen Rechte“ grundlegende Schutz- und Freiheitsrechte, die als Abwehrrechte gegen staatliche Willkür, direkte oder indirekte Beteiligungsrechte an der Politik und persönliche Freiheiten wie die Gedanken-, Religions- und Meinungsfreiheit das politische und zivilen Zusammenleben unseres Gemeinwesens prägen.

In der Außen- und Entwicklungspolitik

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung stellt Teil C „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ dar. Der Einsatz für die Menschenrechte wirke in mehrere Richtungen, schreibt die Regierung. Er diene zum einen der Verwirklichung der Menschenrechte. „Unsere Menschenrechtspolitik trägt aber auch zu Sicherheit und Krisenprävention bei.“ Frieden und Stabilität seien die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte gewährleistet werden können.

Im Teil D des 15. Berichtes der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik geht es um „Menschenrechte weltweit“. Darin skizziert die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Staaten wie Afghanistan, Belarus, China, dem Iran und anderen. Zudem wird auf die Auswirkungen deutscher und europäischer Projektarbeit eingegangen. (hau/11.04.2023)

Dokumente

  • 20/4865 - Unterrichtung: 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
    PDF | 6 MB — Status: 07.12.2022

Tagesordnung

  • 36. Sitzung, Montag, 17. April 2023, 14.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Protokoll der öffentlichen Anhörung vom 17. April 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Sachverständigen Sabine Constabel
  • Stellungnahme der Sachverständigen Dr. Monika Hauser
  • Stellungnahme des Sachverständigen Wenzel Michalski
  • Stellungnahme des Sachverständigen Christian Mihr
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Norman Paech
  • Stellungnahme der Sachverständigen Monika Remé
  • Stellungnahme der Sachverständigen Erika Steinbach

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Menschenrechte

Abgesetzt: Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Hände halten eine Menschenkette aus Papier.

Das Parlament berät den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. (© picture alliance / Zoonar | Berit Kessler)

Der Bundestag hat von der Tagesordnung abgesetzt die Beratung über den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865), die für Donnerstag, 22. Februar 2024, vorgesehen war. Nach 40-minütiger Debatte wird über die vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe angekündigte Beschlussempfehlung abgestimmt.  

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Im Vorwort zu dem Menschenrechtsbericht der Bundesregierung erinnert Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) an Kriege, Terror und Verletzungen der Menschenrechte in vielen Ländern der Erde im Jahr 2022 und verweist insbesondere auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Gräueltaten. Bei Morden und Vergewaltigungen dürfe es keine Straflosigkeit geben, erklärt die Ministerin mit Blick auf den russischen Angriff auf die Ukraine. Straflosigkeit verhindere Gerechtigkeit. Daher setze sich die Bundesregierung für die Aufklärung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ein.

Auch an anderen Orten der Welt würden Menschenrechte mit Füßen getreten, erklärt Baerbock weiter und nennt den Iran, wo Männer und Frauen unter Angst um ihr Leben für das Recht einstünden, selbst über ihr Leben zu bestimmen. Sie erwähnt auch Afghanistan, wo das Taliban-Regime den Frauen und Mädchen jede Freiheit und Würde raube. In dem Bericht geht es zum einen um den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023 – 2024 sowie um die Menschenrechte in Deutschland. Thematisiert werden des Weiteren Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik sowie die Menschenrechte weltweit. (pk/hau/20.02.2024)

Dokumente

  • 20/4865 - Unterrichtung: 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
    PDF | 6 MB — Status: 07.12.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Menschenrechte

Entschließung zum 15. Menschenrechtsbericht der Regierung verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, über den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865) debattiert. Dazu hatte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Beschlussempfehlung (20/11219) vorgelegt. 

Entschließung verabschiedet

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Bericht. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten dagegen. Mit der Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin der Unteilbarkeit, Universalität, Gleichrangigkeit und Interdependenz aller Menschenrechte – der bürgerlichen und politischen sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte – Rechnung zu tragen. 

Angesichts der „systematischen Untergrabung menschenrechtlicher Standards und multipler Menschenrechtsverletzungen weltweit“ soll sie weiterhin multilaterale Institutionen, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben haben, Menschenrechtsorganisationen, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Institutionen der regionalen und internationalen Gerichtsbarkeit stärken und ausreichend politisch, finanziell und personell unterstützen.

Schließlich verlangt der Bundestag, dass die Regierung weiterhin ihren Informationsauftrag im Bereich der Menschenrechtspolitik und der Demokratieförderung durch entsprechende Bildungsformate wahrnimmt. Diese Forderungen stehen unter dem Vorbehalt der „haushälterischen Vorgaben“. 

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Im Vorwort zum Menschenrechtsbericht der Bundesregierung erinnert Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) an Kriege, Terror und Verletzungen der Menschenrechte in vielen Ländern der Erde im Jahr 2022 und verweist insbesondere auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Gräueltaten. 

Bei Morden und Vergewaltigungen dürfe es keine Straflosigkeit geben, erklärt die Ministerin mit Blick auf den russischen Angriff auf die Ukraine. Straflosigkeit verhindere Gerechtigkeit. Daher setze sich die Bundesregierung für die Aufklärung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ein.

Menschenrechte mit Füßen getreten

Auch an anderen Orten der Welt würden Menschenrechte mit Füßen getreten, erklärt Baerbock weiter und nennt den Iran, wo Männer und Frauen unter Angst um ihr Leben für das Recht einstünden, selbst über ihr Leben zu bestimmen. Sie erwähnt auch Afghanistan, wo das Taliban-Regime den Frauen und Mädchen jede Freiheit und Würde raube.

In dem Bericht geht es zum einen um den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023 – 2024 sowie um die Menschenrechte in Deutschland. Thematisiert werden des Weiteren Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik sowie die Menschenrechte weltweit. (hau/pk/16.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Boris Mijatović

Boris Mijatović

© Boris Mijatović/Stefan Kaminski

Mijatovic, Boris

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Derya Türk-Nachbaur

Derya Türk-Nachbaur

© Derya Türk-Nachbaur/ Photothek Media Lab

Türk-Nachbaur, Derya

SPD

Jürgen Braun

Jürgen Braun

© Jürgen Friedrich Braun/Hans-Martin Fischer

Braun, Jürgen

AfD

Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

Knut Abraham

Knut Abraham

© CDU Elbe-Elster/Andreas Egeresi

Abraham, Knut

CDU/CSU

Heike Engelhardt

Heike Engelhardt

© Heike Engelhardt/ Tobias Schult

Engelhardt, Heike

SPD

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

Jonas Geissler

Jonas Geissler

© Jonas Geissler/ CSU-Landesleitung

Geissler, Dr. Jonas

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4865 - Unterrichtung: 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
    PDF | 6 MB — Status: 07.12.2022
  • 20/11219 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 20/4865 - 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
    PDF | 216 KB — Status: 26.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/11219 (in Kenntnis des Berichts auf 20/4865 eine Entschließung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-menschenrechtspolitik-1000394

Stand: 15.05.2025