Auswärtiges

Verhandlungen über Loss and Damage Fonds in entscheidender Phase

Zeit: Mittwoch, 12. Juni 2024, 18.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800

Die internationalen Verhandlungen über den Loss & Damage Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden, die durch den Klimawandel verursacht wurden, befinden sich im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz COP 29 in einer entscheidenden Phase. Bei der Ausgestaltung des Fonds müsse sichergestellt werden, dass den am schwersten betroffenen Gruppen und den vulnerabelsten Ländern weiterhin Mitsprache und bestmöglicher Zugang bei der Auszahlung der Mittel gewährt werde, forderten die Sachverständigen aus Nichtregierungsorganisationen in der öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Internationale Klima- und Energiepolitik des Auswärtigen Ausschusses am Mittwoch, 12. Juni 2024. Die Bundesregierung sagte zu, dass sie sich in diesem Sinne konstruktiv in die kontroversen Verhandlungen einbringen werde. 

„Beteiligungsmöglichkeiten erhalten“

Liane Schalatek von der Heinrich-Böll-Stiftung in Washington D.C. erinnerte daran, dass die Existenz des Fonds vor allem den Bemühungen der Zivilgesellschaft weltweit zu verdanken sei. Auf diese Bemühungen gehe auch zurück, dass der Fonds „Kleinst-Zuschüsse an vulnerable und indigene Bevölkerungsgruppen“ vergebe. Diese Beteiligungsmöglichkeiten gelte es bei der weiteren Ausgestaltung des neuen Instruments zu erhalten. 

Außerdem müsse der Zugang für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gruppen und Länder so umfassend und unbürokratisch wie möglich gestaltet werden. Die „direkte Anhörung“ und der „direkte Zugang“ für Betroffene und „für alle Entwicklungsländer“ sei der „fundamental neue Ansatz des Fonds“. Wichtig sei auch, vor der nächsten Weltklimakonferenz eine „Kapitalisierungs- und Finanzierungsstrategie“ zu erarbeiten, um weitere Mittel einwerben zu können. Man setze bei diesen jetzt anstehenden strukturellen Weichenstellungen auf „Deutschlands Führungsrolle im Verwaltungsrat“ des Fonds.

„Opfer des Klimawandels nicht nochmals belasten“ 

Dass für die Folgen des Klimawandels vor allem dessen historische Verursacher aufkommen müssten und keinesfalls die Opfer mit Einzahlungen in den Fonds nochmals belastet werden dürften, unterstrich Adrián Martínez Blanco von der Nichtregierungsorganisation „La Ruta del Clima“, die in Südamerika die Rechte Betroffener wahrnimmt. Viele der heute vom Klimawandel Hauptbetroffenen hätten kaum einen Anteil an dem großen CO2-Fußabdruck der Menschheit der letzten Jahrzehnte. Der Klimawandel sei das „Produkt wirtschaftlicher Aktivitäten, die grenzübergreifend Schäden“ verursachten. 

Diejenigen „Länder, die mit ihren kohlenstoffintensiven Volkswirtschaften die meisten Emissionen verursacht“ hätten, müssten für diese „illegitimen Aktionen“ Verantwortung übernehmen und ihren Verpflichtungen nachkommen. Beim Design des neuen Fonds sei darauf zu achten, dass dieser vor allem die jetzt vom Klimawandel Betroffenen schütze. Genauso wichtig sei auch die Teilhabe der Zivilgesellschaft und besonders vulnerabler Gruppen, wie sie „leider“ im internationalen Rahmenübereinkommen noch nicht vorgesehen sei. Der Klimawandel habe nämlich auch eine „existenzielle Krise im Bereich der Menschenrechte ausgelöst“, sagte Martínez Blanco

Für den Aufbau einer Risikokomponente

Sebastian Lesch vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sicherte zu, die Bundesregierung werde sich in den angesprochenen Punkten „konstruktiv in die kontroversen Verhandlungen einbringen“ und erläuterte, wie der Fonds in den bisherigen Verhandlungen administrativ aufgesetzt worden sei. „Beim nächsten Treffen des Boards“ werde man sich intensiv „mit der Frage der Zugangs- und Auszahlungsmodalitäten befassen“. Deutschland unterstütze zudem den Aufbau einer „Risikokomponente“ in dem Fonds, damit dieser bereits unterstützend wirken könne, bevor Schäden und Verluste einträten. Damit alle relevanten Akteure „für den Ernstfall“ gut vorbereitet seien, werde man zudem „Resilienzpläne“ entwickeln. Für die finanzielle „Wiederauffüllung“ abgeflossener Gelder wolle man zukünftig nicht nur öffentliche Mittel verwenden, sondern die Geberbasis um den privatwirtschaftlichen Sektor verbreitern. (ll/13.06.2024)

 

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