Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Erntehelfer debattiert
„Unsere Bauern retten – Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Erntehelfer bei heimischen Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau einführen“, lautete der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/11940), der am Mittwoch, 26. Juni 2024, im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonmitarbeiter aus dem Ausland. Mit 12,41 Euro pro Stunde habe Deutschland den zweithöchsten Mindestlohn in der EU, was „sehr zulasten der Wettbewerbsfähigkeit geht“, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, die für kurzfristig beschäftigte Saisonmitarbeiter mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelten soll. Das Kriterium „Berufsmäßigkeit“ bei kurzfristig beschäftigten Saisonmitarbeitern mit Lebensmittelpunkt im Ausland solle aufgehoben werden, so die Fraktion. (hau/nki/26.06.2024)