Plenardebatte über Armutsbekämpfung und Witwenrenten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen“ (20/7881) und „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ (20/6582) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache überwies das Parlament beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (20/7881) fordert die AfD-Fraktion den Bundestag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen unter anderem Menschen besser über die Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleistungen informiert werden und Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten, um die „Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen“ herzustellen.
Weiterhin soll die Einrichtung von Betriebskindergärten auch für mittelständische Unternehmen erleichtert werden. Witwen und Witwern soll ein unbegrenzter Hinzuverdienst für Erwerbseinkommen ermöglicht werden, der nicht auf die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente angerechnet wird.
Die AfD-Abgeordneten fordern außerdem, die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Außerdem solle die Bundesregierung „die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland beenden“, heißt es in dem Antrag.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (20/6582) will die AfD erreichen, dass der eigene Arbeitslohn künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet wird. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen, und zwar von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat.
Laut AfD müssen zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens. (vom/emu/des/19.10.2023)