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Soziales

Plenardebatte über Armutsbekämpfung und Witwenrenten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen“ (20/7881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ (20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache überwies das Parlament beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (20/7881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion den Bundestag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen unter anderem Menschen besser über die Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleistungen informiert werden und Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten, um die „Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen“ herzustellen.

Weiterhin soll die Einrichtung von Betriebskindergärten auch für mittelständische Unternehmen erleichtert werden. Witwen und Witwern soll ein unbegrenzter Hinzuverdienst für Erwerbseinkommen ermöglicht werden, der nicht auf die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente angerechnet wird.

Die AfD-Abgeordneten fordern außerdem, die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Außerdem solle die Bundesregierung „die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland beenden“, heißt es in dem Antrag.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) will die AfD erreichen, dass der eigene Arbeitslohn künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet wird. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen, und zwar von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat.

Laut AfD müssen zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens. (vom/emu/des/19.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Huy, Gerrit

AfD

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Klose, Annika

SPD

Annika Klose

Annika Klose

© Fionn Große

Straubinger, Max

CDU/CSU

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Schulz, Anja

FDP

Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Tanja Machalet

Tanja Machalet

© Dr. Tanja Machalet

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Ottilie Klein/Annette Koroll

Teutrine, Jens

FDP

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Schimke, Jana

CDU/CSU

Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Peick, Jens

SPD

Jens Peick

Jens Peick

© Roland Gorecki

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Dokumente

  • 20/6582 - Antrag: Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln - Fachkräfte freisetzen
    PDF | 190 KB — Status: 27.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7881 - Antrag: Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen
    PDF | 163 KB — Status: 27.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/7881(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Antrag zu Hinzuver­dienstgrenzen bei Wit­wenrenten abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 28. Juni 2024, mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD mit dem Titel „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ (20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gegen die Vorlage haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Gruppe Die Linke gestimmt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/11998(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Ein weiterer erstmals vorgelegter Antrag mit dem Titel „Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst“ (20/11294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur weiteren Beratungen an den Finanzausschuss überweisen.

Erster Antrag der AfD

Rentner sollen künftig bis zu 12.000 Euro steuerfrei verdienen können, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (20/11294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Steuerfreibetrag soll danach für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft gelten. In den Genuss kommen solle, wer die Regelarbeitsgrenze von derzeit 66 Lebensjahren erreicht habe.

Die Einführung des Steuerfreibetrags bringt aus Sicht der Fraktion zahlreiche Vorteile mit sich, „insbesondere in Bezug auf die Fachkräftesicherung in den Unternehmen“. Rentner verfügten oft über langjährige Berufserfahrungen und spezifisches Fachwissen, das für die Unternehmen wertvoll sei. Die Möglichkeit, bis zu 12.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, ermutige Rentner, aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten weiterzugeben, heißt es in der Vorlage. 

Anreiz für die Rückkehr aus dem Ruhestand

Die Einführung eines Freibetrags biete auch einen Anreiz für Rentner, einen Minijob gegebenenfalls auf Teilzeit auszudehnen oder sogar aus dem Ruhestand zurückzukehren und eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Der mit dem Freibetrag verbundene höhere Nettoverdienst ermöglicht mehr individuelle Kaufkraft und Lebensqualität. 

Für ältere Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte könne der Freibetrag ein Anreiz sein, die unternehmerische Tätigkeit nicht aufzugeben, sondern nur einzuschränken, schreiben die Abgeordneten. Auch die Übergabe an einen Nachfolger und dessen Einarbeitung könne durch den Freibetrag erleichtert werden. 

Zweiter Antrag der AfD

Der eigene Arbeitslohn solle künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet werden, verlangt die AfD-Fraktion in ihrem zur Abstimmung stehenden Antrag (20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen – von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat.

Laut AfD-Fraktion müssen zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens. (hau/bal/des/28.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Huy, Gerrit

AfD

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Barbara Hötzel

Gutting, Olav

CDU/CSU

Olav Gutting

Olav Gutting

© Olav Gutting/Tobias Koch

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Herbrand, Markus

FDP

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Tanja Machalet

Tanja Machalet

© Dr. Tanja Machalet

Birkwald, Matthias W.

Gruppe Die Linke

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Dokumente

  • 20/6582 - Antrag: Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln - Fachkräfte freisetzen
    PDF | 190 KB — Status: 27.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11294 - Antrag: Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst
    PDF | 166 KB — Status: 08.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11998 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6582 - Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln - Fachkräfte freisetzen
    PDF | 170 KB — Status: 26.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/11294(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
  • Beschlussempfehlung 20/11998(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 20/6582(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-de-hinzuverdienstgrenzen-rentner-1008406

Stand: 24.08.2026