Umrechnung der Löhne für Ostrenten bis 2030 beraten
Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/11150), die Umrechnung der Löhne für die Berechnung der ostdeutschen Renten bis 2030 beizubehalten. Darüber hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Gruppe Die Linke
In ihrem Antrag führen die Abgeordneten aus, dass die Löhne im Osten fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer hinter denen im Westen liegen. Das Jahresbruttogehalt der Vollzeitbeschäftigten im Osten habe 2023 im Durchschnitt fast 10.000 Euro unter dem im Westen gelegen. Prozentual würden die ausgezahlten Löhne im Osten damit noch immer 18 Prozent unter den Westlöhnen liegen.
Die Gruppe verlangt deshalb unter anderem, den Umrechnungsfaktor solange fortzuführen, bis die durchschnittlichen Löhne im Osten das durchschnittliche Westniveau erreicht haben werden, beziehungsweise bis das erste neue Bundesland einen höheren Durchschnittsverdienst erreicht haben werden wird als ein beliebiges altes Bundesland, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Außerdem fordert die Gruppe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro je Stunde und tritt dafür ein, die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen auch für die Zeit nach 1992 einzuführen. (eis/27.06.2024)