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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. September 2024, folgende Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Staatliche Kreditaufnahme und Kindertagesbetreuung: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur „periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (20/12771, 20/13165) wurde zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Zinsausgaben des Bundes sollen innerhalb seiner Haushaltsführung zukünftig periodengerecht veranschlagt und gebucht werden. Im Ergebnis soll dadurch aus den einzelnen Kreditaufnahmen des Bundes eine gleichmäßige Belastung über die Laufzeit des Wertpapiers entstehen. Dabei sollen über die gesamte Laufzeit eines Wertpapiers hinweg die veranschlagten Zinsausgaben in Summe weiterhin den Gesamtkosten und die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen in Summe dem Nennwert entsprechen. Die über die Laufzeit veranschlagte Kreditaufnahme soll bei Fälligkeit des Wertpapiers vollständig getilgt werden. Darüber hinaus soll der Fokus des Kita-Qualitätsgesetzes künftig ausschließlich auf die Weiterentwicklung der Qualität gelegt werden. Die Möglichkeit, Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zu ergreifen, soll künftig entfallen. Ergänzt wird zudem die Vorgabe, dass die Länder künftig immer mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen müssen. Um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, die neuen Vorgaben umsetzen und gegebenenfalls bei ihren Maßnahmen umzusteuern, ist Übergangsfrist bis 31. Dezember 2025 vorgesehen. 

Vielfaltsfördernde Pflanzenzüchtung: Ein Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Aufgaben und Herausforderungen einer vielfältigen und vielfaltsfördernden Pflanzenzüchtung“ (20/5300) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Wasser- und Abfallwirtschaft: Ein weiterer Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und Abfallwirtschaft“ (20/8888) wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales überwiesen. Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Bakteriophagen: Ein Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Bakteriophagen in Medizin, Land- und Lebensmittelwirtschaft – Anwendungsperspektiven, Innovations- und Regulierungsfragen“ (20/7600) wird federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Rezyklateinsatz: An den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes“ (20/10700). Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Krisenvorhersage: Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken“ (20/11890) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Grundstoffindustrie I: Der Wirtschaftsausschuss befasst sich federführend mit dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie (Ergebnisbericht)“ (20/11555). Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Grundstoffindustrie II: Ebenfalls im Wirtschaftsausschuss wird der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie (Langfassung)“ (20/11556) federführend beraten. Es handelt sich dabei um einen vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfassten Arbeitsbericht.

Passgesetz und Personalausweisgesetz: Ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz (20/12807) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Wie die Fraktionen schreiben, sind durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020, durch das Registermodernisierungsgesetz vom 28. März 2021 und das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz vorgenommen worden, die noch nicht in Kraft getreten sind (sogenannte schwebende Änderungen). Durch weitere zwischenzeitlich in Kraft getretene Änderungen derselben Regelungen durch andere Änderungsgesetze seien diese „schwebenden Änderungen“ nun nicht mehr ausführbar. Die betroffenen Änderungen müssten daher entsprechend angepasst werden. Der Gesetzentwurf bezweckt zum einen die Aufhebung der „nicht mehr ausführbaren Änderungsbefehle“ in den genannten Änderungsgesetzen sowie deren Neufassung, damit die betreffenden Vorschriften „so ausgestaltet werden, wie dies ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert war“. Dabei werde auch das eID-Karte-Gesetz geändert, um eine „künftige Doppelbelegung eines Absatzes innerhalb der gleichen Norm“ zu vermeiden.

Islamismus: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Islamistisches Bedrohungspotenzial erforschen – Wiedereinsetzung des Expertenkreises Politischer Islamismus dringend notwendig“ (20/12803) vorgelegt, der an den Ausschuss für Inneres und Heimat zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Die Fraktion fordert darin unter anderem, den „Expertenkreis Politischer Islamismus“ im Bundesinnenministerium als dauerhaftes Fachgremium einzurichten und bestmöglich bei seiner Arbeit zu unterstützen. Bei der Bekämpfung von Extremismus solle der Fokus auf das tatsächliche und statistisch dokumentierte Bedrohungspotenzial gelegt werden. Daran sollten sich alle Budgets und Maßnahmen orientieren. Schließlich solle dem Bundestag ein Bericht über die Ergebnisse der Arbeit des Expertenkreises und über die auf dessen Grundlage ergriffenen Maßnahmen vorgelegt werden.

(vom/12.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/5300 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Aufgaben und Herausforderungen einer vielfältigen und vielfaltsfördernden Pflanzenzüchtung
    PDF | 1 MB — Status: 25.01.2023
  • 20/7600 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Bakteriophagen in Medizin, Land- und Lebensmittelwirtschaft - Anwendungsperspektiven, Innovations- und Regulierungsfragen
    PDF | 3 MB — Status: 19.07.2023
  • 20/8888 - Unterrichtung: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und Abfallwirtschaft
    PDF | 6 MB — Status: 23.10.2023
  • 20/10700 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes
    PDF | 3 MB — Status: 20.03.2024
  • 20/11555 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie (Ergebnisbericht)
    PDF | 971 KB — Status: 29.05.2024
  • 20/11556 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie (Langfassung)
    PDF | 8 MB — Status: 29.05.2024
  • 20/11890 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Krisenradar - Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken
    PDF | 3 MB — Status: 20.06.2024
  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/12803 - Antrag: Islamistisches Bedrohungspotential erforschen - Wiedereinsetzung des Expertenkreises Politischer Islamismus dringend notwendig
    PDF | 297 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/12807 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz
    PDF | 220 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 20/12771 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 205 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Rechtmäßigkeit des Haushaltentwurfs 2025 umstritten

Zeit: Montag, 23. September 2024, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin

Ob der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2025 verfassungsgemäß ist, darüber waren sich die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung gleich in mehrfacher Hinsicht uneins. Der Haushaltsausschuss hatte die elf Experten am Montag, 23. September 2024, zum Auftakt seiner Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt gehört.

Im Einzelnen ging es unter Vorsitz von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (20/12400), für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (20/12772), zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/12771, 20/13165) sowie für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2024 (20/12770).

Bedenken wegen Globaler Minderausgabe

Selbst von den Regierungsfraktionen benannte Sachverständige hatten Bedenken wegen der Höhe der sogenannten Globalen Minderausgabe (GMA) im Regierungsentwurf. Bei einer GMA geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Haushalt eigentlich vorgesehen Mittel in dieser Höhe tatsächlich nicht abgerufen werden. Nur dank einer GMA von zwölf Milliarden Euro oder drei Prozent des Haushaltsvolumens bleibt der Entwurf für 2025 im Rahmen der Schuldenbremse.

Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler von der Pariser Hochschule HEC Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach nannte dies „finanz- und verfassungsrechtlich problematisch“. Das Instrument der GMA werde gewöhnlich „zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und darf nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen beziehungsweise nur zum Schein herbeizuführen“, erklärte Steinbach. 

Für „noch vertretbar“ hielten er wie auch einige weitere Sachverständige ein GMA von zwei Prozent und damit unter zehn Milliarden Euro. Schon im Vorfeld hatten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen, dass sie eine Absenkung in dieser Größenordnung erreichen wollen.

„Fundamentales Gewaltenteilungsproblem“

Der von der AfD-Fraktion benannte Berliner Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau wies allerdings darauf hin, dass der Regierungsentwurf neben dieser „Bodensatz-GMA“ weitere GMAs in den Einzelhaushalten vorsehe, sodass in der Summe Minderausgaben von fast neun Prozent angenommen würden. Das genüge keinesfalls dem „Grundsatz der Haushaltswahrheit“. 

Das „eigentliche Skandalon“ aber sei, dass der Bundestag, würde er einen solchen Etat beschließen, seine Kompetenz für den Haushaltsvollzug an die Regierung abtreten würde, argumentierte Vosgerau. Das aber wäre ein „fundamentales Gewaltenteilungsproblem“ und damit verfassungswidrig.

Stichhaltige Begründung vermisst

Der von den Grünen benannte Staatsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin vermisste vor allem eine stichhaltige Begründung für die hohe GMA. Der Verweis der Regierung auf die „empirische Erfahrung“, dass Mittel in dieser Größenordnung am Jahresende nicht abgerufen worden seien, „bringt verfassungsrechtlich nicht viel“, sagte Thiele. 

Der Cottbuser Volkswirt Prof. Dr. Jan Schnellenbach, den die FDP benannt hatte, schlug als konkrete Maßnahme vor, die vorerst nicht benötigten Milliarden für eine Intel-Chipfabrik umzuwidmen, um so die GMA zu senken.

„Unter zehn Milliarden vertretbar“

Die für 2025 ausgewiesene GMA dient erklärtermaßen dazu, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Südekum verwies aber darauf, dass es in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine Anhaltspunkte für eine zulässige Höhe der GMA gibt. Auch Südekum hielte aber eine Höhe von „unter zehn Milliarden“ im nächsten Jahr für „vertretbar“.

Problematisch erschienen mehreren Sachverständigen auch im Haushaltsentwurf eingesetzte Globale Mehreinnahmen, die sich infolge der Wachstumsinitiative ergeben sollen. Dieses noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmenpaket soll die Konjunktur beleben und damit zu Steuermehreinnahmen führen. 

„Wachstumsimpulse überschätzt“

Die Münchener Wirtschaftswissenschaftlerin und Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer, erwartet zwar „Wachstumsimpulse“, hält aber die dadurch von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen für das erste Jahr, also 2025, für „eher überschätzt“.

Der Chefvolkswirt des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, Dr. Claus Michelsen, erwartet aufgrund einer von ihm geleiteten Studie, dass die Wachstumsinitiative das Bruttoinlandsprodukt 2025 „konservativ gerechnet“ um 0,4 Prozent steigen lässt. Der Effekt erhöhe sich dann bis 2028 auf 0,9 Prozent. Die Bundesregierung erwartet 0,5 Prozent im ersten Jahr. 

„Unerklärliche Mehreinnahmen“

Dazu erklärte der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, dass nach üblicher Schätzung bei einem Prozent Wirtschaftswachstum vier Milliarden Steuermehreinnahmen zu erwarten seien. Wie die Bundesregierung dann bei einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Prozent Mehreinnahmen komme, sei ihm „unerklärlich“.

„Problematisch“ ist aus Sicht des Münchener Professors für Öffentliches Recht Dr. Stefan Korioth auch, dass der Haushaltsentwurf anstelle des bisher übliche Zuschusses für die Deutsche Bahn, der unter die Schuldenbremse fiele, eine Erhöhung des Eigenkapitals und ein Darlehen mit 34 Jahren Laufzeit vorsieht. 

„Werthaltiger Vermögenstausch fraglich“

Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Prof. Dr. Hanno Kube hielt es für „fraglich“, ob es sich hier tatsächlich um einen „werthaltigen Vermögenstausch“ handelt, für den die Schuldenbremse nicht gilt. Andere Sachverständige wie der Oberurseler Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Hermes verwiesen allerdings darauf, dass bei der Bahn langfristig mit einer Einhaltung ihrer Verpflichtungen gerechnet werden könne. Daher seien „Eigenkapital und Darlehen als werthaltig anzusehen“.

Auch wenn in der Anhörung zu den angesprochenen Kritikpunkten oft auch Gegenmeinungen zu Wort kamen, blieb doch haften, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht nur finanziell, sondern auch verfassungsrechtlich „auf Kante genäht“ ist. Auf den Haushaltsausschuss des Bundestages kommt nun eine Menge Arbeit zu. (pst/23.09.2024)

Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
  • 20/12770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
    PDF | 1 MB — Status: 06.09.2024
  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/12772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 242 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 20/12771 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 205 KB — Status: 02.10.2024

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Montag, dem 23. September 2024, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 87. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Jens Südekum - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Prof. Dr. Hanno Kube - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business & Law School Berlin
  • Prof. Dr. Stefan Korioth - Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Thiess Büttner - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach - HEC Paris
  • RA Prof. Dr. Georg Hermes
  • RA Dr. Ulrich Vosgerau
  • Dr. Claus Michelsen - Verband forschender Arzneimittelhersteller
  • Prof. Dr. Jan Schnellenbach - Brandenburgische Technische Universität
  • Prof. Dr. Dr. Monika Schnitzer - Ludwig-Maximilians-Universität München

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Familie

Kritik am Entwurf zur Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes

Zeit: Montag, 23. September 2024, 16.30 bis 18.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag, 23. September 2024, deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund 2025 und 2026 mit jeweils zwei Milliarden Euro an den Kitakosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche. 

Fachkräftesicherung und Fluktuation

Der Gesetzentwurf sei für die Beschäftigten in den Kitas eine Enttäuschung, befand Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Bundesweit gleichwertige Standards ließen sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Notwendig sei eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro und eine auf Dauer gestellte Finanzierung – „verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards, insbesondere beim Personalschlüssel“, sagte sie. 

Karola Becker vom Internationalen Bund, einem der großen freien Kita-Träger, bemängelte die Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal Zwei-Jahres-Verträge „ohne Zusicherung von Kontinuität“. Immer wieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsicherten das Personal und erhöhten die ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams, sagte sie.

Bundeseinheitliche Standards fehlen

Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sagte, die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre sei „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Gut sei aus Steuerungsperspektive, dass das Handlungsfeld Fachkräftesicherung und -gewinnung fokussiert werde. „Allerdings besteht eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“, sagte Bock-Famulla. 

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“. Dantlgraber begrüßte ebenfalls die im Gesetz enthaltene Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung. Verbindlicher festgelegt werden müsse aber, dass die Länder die Mittel auch so einsetzen, „dass sich die Qualität in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich angleicht“.

Finanzierung durch den Bund

Aus Sicht von Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei gut, dass der Einsatz der Bundesgelder für eine pauschale Beitragsfreiheit mit dem Gesetz ausgeschlossen werde. Damit profitierten die Kinder direkt von einer besseren Qualität. 

Prof. Dr. Rahel Dreyer von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin sieht durch den Gesetzentwurf dringende Probleme adressiert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und erheblichen Handlungsbedarfe reiche jedoch eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. „Nur durch eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und mit einheitlichen Qualitätsstandards kann sichergestellt werden, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen auf hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten“, sagte sie.

Ausgabenanstieg um acht Prozent jährlich

Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung wäre laut Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Katastrophe gewesen. „Insofern ist es gut, dass der Worst Case nicht eingetreten ist.“ Der aktuelle Schritt sei aber zu klein, auch wenn die inhaltliche Fokussierung zu begrüßen sei, sagte Espenhorst. Die öffentlichen Ausgaben für Kitas stiegen jährlich um acht Prozent, machte er deutlich. Ohne eine Dynamisierung schmelze daher der Anteil des Bundes „wie Schnee im Frühling“. 

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege gelangte zu der Einschätzung, dass das Ziel, einheitliche und verbindliche bundesweite Standards gesetzlich festzuschreiben, nicht erreicht werde. Trotz der Bemühungen des Bundes um eine stärkere Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auch im Bereich der Kindertagespflege seien die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. „Wir nehmen sogar ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen wahr“, sagte Krause. 

Elternvertretungen und multiprofessionelle Teams

Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die im Entwurf vorgesehene Streichung des Handlungsfeldes 10, in dem die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessert werden sollte. Es fehlten immer noch gesetzlich verankerte Landeselternvertretungen, bemängelte Prüm. Auch die Elterngremien auf Stadt-, Kreis- und Jugendamtsebene seien noch nicht flächendeckend vorhanden und würden noch nicht ausreichend unterstützt.

Waltraud Weegmann von Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter der Erwartungshaltung der Kitaträger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurück. Entscheidend in der gesamten Qualitätsdebatte sei, „was am Ende beim Kind ankommt“. Um dem Anspruch an eine möglichst hochwertige frühkindliche Bildung gerecht zu werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen, sehe der Deutsche Kitaverband großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, sagte Weegmann. Der Gesetzentwurf sollte ihrer Ansicht nach dem Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und der in der Praxis teilweise bereits gängigen Entwicklung mehr Rechnung tragen.

Steigende Kosten durch Kitaausbau

Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es mehr als 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kitafinanzierung beteiligt, sagte Krickl. Dem komme der Gesetzentwurf „in keinster Weise nach“. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es zudem Kommunen und Trägern an Planungssicherheit. 

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte eine Verstetigung der Bundesmittel. Zugleich müssten sie sich durch eine Dynamisierung an die steigenden Kosten anpassen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis der Kindertagesbetreuung erzielen zu können. (hau/23.09.2024)

Dokumente

  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024

Tagesordnung

  • 74. Sitzung am Montag, dem 23. September 2024, 16:30 bis 18:15 Uhr - öffentlich
  • 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 74. Sitzung am 23. September 2024

Protokolle

  • Wortprotokoll zur 74. Sitzung vom 23. September 2024
  • Anlagenkonvolut zur 74. Sitzung vom 23. September 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 18. September 2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)127a angeforderte Stellungnahme - Heiko Krause, Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
  • 20(13)127b angeforderte Stellungnahme - Niels Espenhorst, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • 20(13)127c angeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(13)127d angeforderte Stellungnahme - Waltraud Weegmann, Deutscher Kitaverband Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.
  • 20(13)127e angeforderte Stellungnahme - Dr. Barbara Dorn, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • 20(13)127f angeforderte Stellungnahme - Irina Prüm, Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
  • 20(13)127g angeforderte Stellungnahme - Karola Becker, Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
  • 20(13)127h angeforderte Stellungnahme - Dr. Elke Alsago, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • 20(13)127i angeforderte Stellungnahme - Kathrin Bock-Famulla, Bertelsmann Stiftung
  • 20(13)127j angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin
  • 20(13)127k angeforderte Stellungnahme - Matthias Dantlgraber Familienbund der Katholiken (FDK) e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Synopse zum Gesetzentwurf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (20/12771, 20/13165) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/13287) angenommen. Bei Abwesenheit der Gruppen Die Linke und BSW stimmte lediglich die Unionsfraktion dagegen, Enthaltungen gab es nicht.

Zuvor war in zweiter Beratung getrennt über Teile des Gesetzentwurfs abgestimmt worden. Einstimmig angenommen wurden die Artikel 3 bis 6 des Entwurfs, das sind Änderungen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes, den Finanzausgleichsgesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie das Inkrafttreten. Die übrigen Teile des Gesetzes, die Artikel 1 und 2, Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung wurden gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

„Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.

Der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiterzuentwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. 

Ziel sei es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. 

„Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden“, heißt es in der Vorlage. 

Beratungen im Haushaltsausschuss

Zu diesem Teil des Gesetzentwurfs hatte der Haushaltsausschuss am 9. Oktober zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Danach sollte gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem durch eine Änderung im KiQuTG das Ziel des Gesetzes nachgeschärft werden, „im Rahmen des KiQuTG zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung zu setzen und hierdurch bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte, qualitative Standards für die Kindertagesbetreuung vorzubereiten. 

Angepasst wiurde zudem die vorgesehene Änderung im Finanzausgleichsgesetz. “Die Änderung stellt sicher, dass das Ziel erreicht wird, den Kosten der Länder für die Kita-Qualitätsverbesserung durch eine Veränderung der Verteilung der Umsatzsteuer um jeweils 1,993 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 zugunsten der Länder und zulasten des Bundes Rechnung zu tragen„, hieß es dazu im Änderungsantrag der Koalition im Haushaltsausschuss.

Weitere Gesetzesänderungen

Betroffen von den Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung sind vor allem Agien und Disagien bei der Ausgabe von Bundesanleihen. Sie werden bislang komplett im Jahr ihrer Ausgabe im Bundeshaushalt veranschlagt. Laut Entwurf sollen sie künftig über ihre gesamte Laufzeit im Bundeshaushalt gebucht werden. Für den Haushalt 2025 geht die Bundesregierung laut Regierungsentwurf von einer Entlastung in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro aus, die in den Jahren danach aber als Belastung wirkt. (scr/che/hau/10.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

© CSU-Landesgruppe / Christian Kaufmann

Edelhäußer, Ralph

CDU/CSU

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Malottki, Erik von

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

Krumwiede-Steiner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 20/12771 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 205 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/13287 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/12771 - Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 311 KB — Status: 09.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Haase, Christian (CDU/CSU), Rudolph, Dr. Thorsten (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/12771, 20/13165 (Beschlussempfehlung 20/13287: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 19.06.2025