Finanzen
Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht debattiert
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (20/12351) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch die Regelung sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Unter anderem will die Regierung regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen.
Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf. (hau/bal/26.09.2024)