Beschleunigungsgesetz für den Wasserstoffhochlauf beraten
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Freitag, 28. Juni 2024, erstmals das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung beraten. Im Anschluss der ersten Lesung des Gesetzentwurfes „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/11899) wurde die Vorlage an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Weiterberatung überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten schaffen. Ziel sei es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen, da Wasserstoff in naher Zukunft eine wichtige Rolle bei der Transformation der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr und beim Umbau des Energiesystems spielen werde, heißt es.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vereinfache weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff. So sollen beispielsweise Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. Zudem sollen die Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben laut Bundesregierung „im überragenden öffentlichen Interesse liegen“. Damit komme ihnen bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden eine besondere Bedeutung zu. (hau/28.06.2024)