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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Jugend

Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen debattiert

Die erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs „zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (20/2912) stand am Donnerstag, 10. Oktober 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Die Länderkammer fordert die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, heißt es in dem Entwurf. 

Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

„Betrag von 51 auf 96 Millionen Euro anheben“

„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat. 

Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, „sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt“. (che/hau/10.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

© SPD Bundestagsfraktion/ photothek

Bahr, Ulrike

SPD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Bollmann, Gereon

AfD

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

Krumwiede-Steiner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/2912 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
    PDF | 210 KB — Status: 27.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Baldy, Daniel (SPD)
  • Überweisung 20/2912 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Experten befürworten Er­höhung der Mittel für den Fonds „Frühe Hilfen“

Zeit: Montag, 11. November 2024, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.700

Die zu einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag, 11. November 2024, geladenen Sachverständigen haben sich einheitlich hinter die Forderung des Bundesrates gestellt, mit einer Änderung des Gesetzes zur „Kooperation und Information im Kinderschutz“ (20/2912) die Mittel des Fonds „Frühe Hilfen“ dauerhaft zu erhöhen sowie regelmäßig und bedarfsgerecht anzupassen. 

Strukturen für den präventiven Kinderschutz

Mit dem System „Frühe Hilfen“ seien bundesweit leistungsfähige Strukturen für den präventiven Kinderschutz entwickelt worden, sagte der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) bei der Vorstellung der Länderinitiative. Seit dem Jahr 2014 gebe es pro Jahr 51 Millionen Euro vom Bund „für diese gute Arbeit“. Dem seit zehn Jahren gleich gebliebenen Zuschuss stünden aber immense Kostensteigerungen gegenüber. Daher seien die 51 Millionen Euro nicht mehr ausreichend, um die derzeitigen Angebote in ihrer bestehenden Qualität aufrechtzuerhalten und sich den wachsenden Herausforderungen in dem Bereich zu stellen, sagte der Ländervertreter. 

Alle jungen Menschen, so Katja Albrecht von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), hätten das Recht „gut und gesund aufzuwachsen“. Dazu zähle, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert werden, dass sie Teilhabemöglichkeiten haben und vor Gefährdung geschützt werden. „Die Frühen Hilfen leisten einen großen Beitrag, diese Rechte zu verwirklichen, sagte Albrecht. Mit ihrem niedrigschwelligen und aufsuchenden Ansatz erreichten sie auch viele Familien, die aufgrund ihrer Belastungen oder besonderen Lebenssituationen nur schwer Zugang zu unterstützenden Angeboten und Hilfen fänden. 

Entwicklung wirksamer Ansätze

Aus Sicht von Jörg Backes und Mechthild Paul vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind die Frühen Hilfen ein Beispiel für die Erfolge, die durch das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen mit Wissenschaft und Praxis möglich würden. Durch die stufenweise Entwicklung seien wirksame Ansätze etabliert und nachhaltig umgesetzt worden. Heute seien Frühe Hilfen für viele Bereiche “eine Blaupause für die erfolgreiche Umsetzung eines Health-in-all-policies-Ansatzes und systemübergreifender Governance„. Diese “Erfolgsstory„ sei aber gefährdet, machten sie deutlich. Daher müssten die Mittel gemäß der vorhandenen Bedarfe auf der Grundlage von Evidenz angepasst werden.

“Innovationsmotor kommunaler Daseinsvorsorge„

Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung an der FH Erfurt und Mitglied des Vorstands im Beirat Frühe Hilfen, nannte die Frühen Hilfen einen “Innovationsmotor kommunaler Daseinsvorsorge„. Sie seien auch eine wertvolle Brücke zu den Menschen, “um ein wertschätzendes Erleben im Verhältnis zum Staat zu entwickeln und auszubauen„. Sie stellten damit einen demokratiefördernden und einen demokratiesichernden Beitrag dar. 

Die Sozialdezernentin des Landkreises Peine, Prof. Dr. Andrea Friedrich, sagte, die Strategie der Präventionsketten sei ein wichtiger Bestandteil der Frühen Hilfen und ein zentraler Ansatz in der Familien- und Jugendhilfe. Ziel der Präventionsketten sei es, Familien bereits frühzeitig und dauerhaft zu unterstützen, um schwierige Lebenssituationen und Entwicklungsrisiken für Kinder und Eltern zu verringern. Von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zur Einschulung und darüber hinaus gebe es unterschiedliche Anforderungen und Belastungen für Familien, sagte Friedrich. Eine multiprofessionelle Strategie der Präventionsketten sorge dafür, dass diese Übergänge gut begleitet werden.

Reglungen für eine strukturelle Sicherheit der Arbeit

Dr. med. Christine Klapp, stellvertretende Vorsitzende des Vereins “Qualitätsverbund Babylotse„, forderte Hilfe, “damit wir unsere Hilfe auch dauerhaft und nachhaltig leisten können„. Es brauche gesetzliche Reglungen für eine strukturelle Sicherheit der Arbeit, so Knapp. Jahresverträge mit variabler Stundenzahl je nach Kassenlage seien hingegen kontraproduktiv. Lotsendienste könnten über die Bundesstiftung gefördert werden, regte sie an.

Den Investitionscharakter der Frühen Hilfen, betonte Dr. Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut. Frühe Prävention sei nicht nur aus der Perspektive der UN-Kinderrechtekonvention geboten, sondern auch ökonomisch rational. Durch sie erreichten Kinder ein höheres Entwicklungsniveau, was spätere Förderungen rentabler mache als bei Kindern mit einem niedrigeren erreichten Entwicklungsstand. Nikolka sprach davon, dass einem Euro an Frühen Hilfen 96 Euro an jährlichen Traumafolgekosten in Folge von Kindeswohlgefährdung gegenüberstünden. “Frühe Prävention rentiert sich für die Betroffenen, für ihr soziales Umfeld, für die Gesellschaft und schließlich auch für den Staat„, sagte er.

Arbeitsmarkt als Hauptprofiteur der Frühen Hilfen

Dr. Sönke Siefert, Geschäftsführer der Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou, errechnete einen Finanzbedarf von 100 bis 110 Millionen Euro jährlich. Er forderte ein rasches Tätigwerden der Politik. Das gelte für die Anpassung der Mittel für die Bundesstiftung sowie auch für die Umsetzung der konkreten Handlungsempfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) sowie der Gesundheitsministerkonferenz GMK zu den Lotsendiensten.

Die Vorsitzende des Beirats Frühe Hilfen, Prof. Dr. Ute Thyen, befürwortete die Forderung der Länder ebenfalls. Profiteure der Frühen Hilfe gebe es viele. So etwa den Bildungsbereich, da gut unterstützte Kinder deutlich bessere Chancen hätten, einen Bildungsabschluss zu erreichen. Hauptprofiteur der Frühen Hilfen sei der Arbeitsmarkt. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sollten aus ihrer Sicht nicht nur Eltern effektiv und mit einer positiven Orientierung in der Erwerbstätigkeit unterstützen, sondern auch einen finanziellen Beitrag zu den Frühen Hilfen leisten. Aus den Kommunen erreichten ihn in Bezug auf die Zusammenarbeit bei den Frühen Hilfe nur positive Rückmeldungen, sagte Jörg Freese, Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag. Insofern sei dem Gesetzentwurf des Bundesrates unbedingt zuzustimmen. 

Gesetzentwurf des Bundesrates

Der Bundesrat fordert in seinem Gesetzentwurf die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds “Frühe Hilfen„ und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. 

Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, so der Bundesrat. Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

“Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben„, fordert der Bundesrat. 

Erhöhung der Mittel gefordert

Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt. Die Länderkammer hatte in der Vergangenheit schon mehrfach eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, der letzte Gesetzentwurf dazu war aber in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheim gefallen.

Die Mitglieder des Familienausschusses beschäftigen sich mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (hau/11.11.2024)

Dokumente

  • 20/2912 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
    PDF | 210 KB — Status: 27.07.2022

Tagesordnung

  • 80. Sitzung am Montag, dem 11. November 2024, 14:00 bis 15:45 Uhr - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 8. November 2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)137a angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung e. V. An-Institut der FH Erfurt, Mitglied des Vorstands Beirat Frühe Hilfen
  • 20(13)137b angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Andrea Friedrich, Landkreis Peine, Dezernat Soziales, Jugend, Gesundheit
  • 20(13)137c angeforderte Stellungnahme - Dr. Sönke Siefert, SeeYou Familienorientierte Nachsorge Hamburg
  • 20(13)137d-neu angeforderte Stellungnahme - Dr. Till Nikolka, Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)
  • 20(13)137e angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Ute Thyen, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Lübeck, Beirat Frühe Hilfen
  • 20(13)137f angeforderte Stellungnahme - Dr. med. Christine Klapp (OÄ i.R.), Qualitätsverbund Babylotse e. V., Koordination Programm Babylotse der Charité Klinik für Geburtsmedizin
  • 20(13)137g angeforderte Stellungnahme - Jörg Backes und Mechthild Paul, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • 20(13)137g-Anlage zur angeforderten Stellungnahme - Jörg Backes und Mechthild Paul, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf Bundesrat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 12.05.2025