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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Jugend

Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch gesetzlich verankern

In erster Lesung hat der Bundestag am Freitag, 11. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. 

Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. (hau/11.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Parlamentarische Staatssekretärin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

© Jasmina Hostert/ Anna Voelske

Hostert, Jasmina

SPD

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Gruppe Die Linke

Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Dr. Lars

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/13183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    PDF | 858 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/13183 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Detailkritik am Gesetzentwurf gegen sexuelle Gewalt an Kindern

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Gesetzliche Verankerung der Unabhängigen Beauftragten

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Kritik an fehlender finanziellen Unterfütterung

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Prof. Dr. Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nichtaufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen sind. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Recht auf Akteneinsicht

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es Vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Kritik am eingeschränkten Geltungsbereich

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Prof. Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, welches das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden. Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche besser unterstützen. „Die Daten der jährlichen PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. „Die PKS weist 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung mit insgesamt 4.336 Opfern aus. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch. Insgesamt weist die PKS hier 18.497 Opfer aus, 75,6 Prozent davon waren weiblich. 16.291 Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahren alt, 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre“, erläutert die Bundesregierung.

Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.

Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf. (pst/che/04.11.2024)

Dokumente

  • 20/13183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    PDF | 858 KB — Status: 02.10.2024

Tagesordnung

  • 78. Sitzung am Montag, dem 4. November 2024, 14:00 bis 15:50 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 78. Sitzung vom 4. November 2024
  • Anlagenkonvolut zur 78. Sitzung vom 4. November 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 23.10.2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)133a angeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(13)133b angeforderte Stellungnahme - Marc Frings, Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
  • 20(13)133c angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Karin Böllert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (AGJ)
  • 20(13)133d-neu angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
  • 20(13)133e angeforderte Stellungnahme - Dr. Franziska Drohsel, BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
  • 20(13)133f angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Sabine Andresen, Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V
  • 20(13)133g angeforderte Stellungnahme - Ingo Fock, gegen-missbrauch e. V.
  • 20(13)133h angeforderte Stellungnahme - Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
  • 20(13)133i angeforderte Stellungnahme - David Knöß, Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB)
  • 20(13)133j angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Heinz Kindler, Dipl. Psych., Deutsches Jugendinstitut e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Synopse zum Gesetzentwurf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Initiativen zum Gewalt­schutz für Frauen und Kinder ver­abschiedet

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025, zwei Initiativen zum Gewaltschutz verabschiedet. Dabei handelte es sich zum einen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183, 20/14797) und zum anderen um ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachtes Gesetz „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025, 20/14798). 

Die erste Initiative wurde einstimmig beschlossen. Das zweite Gesetz wurde in namentlichen Abstimmung mit 390 Stimmen verabschiedet. Es gab keine Gegenstimme und 70 Enthaltungen. Zu beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (20/14784, 20/14785 Buchstabe a). Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren an beiden Entwürfen noch zahlreiche Änderungen vorgenommen. Mehrere Initiativen der Opposition fanden keine Mehrheit im Parlament. 

Hilfen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. 

Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt künftig besser unterstützt werden. Das Gesetz zielt auf ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Die Fraktionen beziehen sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das 'Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten' des Bundeskriminalamtes weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, hieß es zur Begründung in dem Entwurf. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. 

Hauptelement des Gesetzes ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Gesetzentwurf der Union

Die Fraktion der CDU/CSU fand mit ihrem Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ (20/12085) gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke keine Mehrheit im Parlament.  

In ihrem Entwurf hieß es, der Staat habe die Verpflichtung, die verletzlichen Personen - neben Kindern insbesondere auch Frauen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung - besonders zu schützen. Der aktuelle Rechtszustand wurde als unbefriedigend empfunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität sollte der Vorlage zufolge bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit sollten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden, hieß es zur Begründung. Zudem sollte Paragraf 211 Strafgesetzbuch (StGB) (Mord) sprachlich angepasst werden. Für Gruppenvergewaltigungen solle der Strafrahmen erhöht werden. Die gemeinschaftliche Tatbegehung nach Paragraf 177 StGB sollte von Absatz 6 in Absatz 7 beziehungsweise im Fall der Vergewaltigung in Absatz 8 verschoben werden, womit derartige Tate künftig eine Mindeststrafe von drei beziehungsweise fünf Jahren gehabt hätten.

Weitere Anpassungen betrafen die ungewollte Schwangerschaft als Tatfolge und die Körperverletzung gemäß Paragraf 223. Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung sollten künftig als Verbrechen geahndet werden, und der Strafrahmen sollte auf ein Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. Die Abstimmung über den Entwurf erfolgte auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14811). Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in einem Antrag auf, eine unabhängige Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einzurichten und gesetzlich zu verankern (20/6086). Hintergrund des Antrags, der bei allen übrigen Fraktionen auf Ablehnung stieß, seien unter anderem die Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Institutionen, hieß es. Mit ihrer Forderung bezog sich die Fraktion auf einen Vorschlag des UBSKM. Wie die Fraktion zur Begründung ausführte, dürfe der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht allein darauf bauen, „dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern“.

Ferner forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „zu prüfen, auf welche Weise rechtskonform im deutschen Strafrecht normiert werden kann, dass Amtsträger, Leitungspersonal und Mitarbeiter, die davon erfahren, dass in ihrer Institution sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattfindet, verpflichtet sind, hierüber unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis zu setzen“. Auch zu dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (20/10475).

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schrieben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus. In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“

Die Abgeordneten verlangten von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion forderte außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und der Gruppe Die Linke abgelehnt (20/14785 Buchstabe b).

Antrag der Linken

Auch Die Gruppe Die Linke wollte Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem entsprechenden Antrag (20/13739) kritisierten die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangten unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch sollte die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. Der Antrag wurde mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt (20/14785 Buchstabe b). (scr/che/ste/irs/hau/31.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

Baldy, Daniel

SPD

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

© Cornelia Möhring/ Christiane Münster

Möhring, Cornelia

Gruppe Die Linke

Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6086 - Antrag: Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch - Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen
    PDF | 185 KB — Status: 17.03.2023
  • 20/10475 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6086 - Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch - Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen
    PDF | 189 KB — Status: 23.02.2024
  • 20/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    PDF | 290 KB — Status: 02.07.2024
  • 20/13183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    PDF | 858 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/13739 - Antrag: Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
    PDF | 164 KB — Status: 12.11.2024
  • 20/14025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    PDF | 499 KB — Status: 03.12.2024
  • 20/14029 - Antrag: Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken
    PDF | 197 KB — Status: 03.12.2024
  • 20/14784 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    PDF | 412 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14785 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14025 - Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gyde Jensen, Nicole Bauer, Katja Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 20/14029 - Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/13739 - Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
    PDF | 262 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14797 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/13183, 20/14784 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    PDF | 179 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14798 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 20/14025, 20/14785 - Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    PDF | 181 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14811 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/12085 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    PDF | 173 KB — Status: 29.01.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Schauws, Ulle (B90/Grüne), Breher, Silvia (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 20/13183 (Beschlussempfehlung 20/14784: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/10475 (Antrag 20/6086 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/14025 (Beschlussempfehlung 20/14785 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Dritte Beratung und Schlussabstimmung Gesetzentwurf 20/14025
  • 20:02:21: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 20:22:09: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 460 Ja: 390 Nein: 0 Enthaltungen 70
  • Der Gesetzentwurf 20/14025 ist angenommen



Beschlussempfehlung 20/14785 Buchstabe b (Antrag 20/14029 ablehnen) angenommen
Gesetzentwurf 20/12085 (Beschlussempfehlung 20/14811: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 20/14785 Buchstabe c (Antrag 20/13739 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 15.05.2025