Modernisierung des Baugesetzbuches erörtert
Mit dem Ziel einer Modernisierung des Baugesetzbuches hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (20/13091) vorgelegt. Nach der ersten Lesung überwies der Bundestag die Vorlage am Donnerstag, 10. Oktober 2024, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches soll dem Wohnraummangel begegnet werden. Die gesetzlichen Regelungen erleichtern laut Bundesregierung dauerhaft den Wohnungsbau. Städte und Gemeinden könnten auf der Grundlage des Städtebaurechts wo nötig und möglich von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen.
Ziel sei auch, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Das soll dadurch gelingen, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Prozesse digitalisiert werden. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen „angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden“. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können.
Um den Klimaanforderungen besser gerecht zu werden, sollen die Kommunen künftig bei Baugenehmigungen anordnen können, dass auf einem Grundstück dezentrale Versickerungsanlagen gebaut werden oder auch ein Gründach errichtet wird. Dies soll vor allem für den sogenannten unbeplanten Innenbereich ermöglicht werden, in dem viel gebaut wird. (hau/10.10.2024)