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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Recht

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch-Paragrafen umstritten

Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Das fordert eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (20/13775), der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen ist und am Donnerstag, 5. Dezember 2024, in erster Lesung beraten wurde. 

Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten mit dem Titel „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (20/13776) zur Weiterberatung an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung. 

Wegge: Unterstützung von 328 Abgeordneten

Carmen Wegge, die der SPD-Fraktion angehört, warb als eine der Initiatorinnen für die Vorlage und verwies darauf, dass diese inzwischen von 328 Abgeordneten unterstützt werde. Wegge sagte, es gehe um mehr als um eine theoretische Debatte. Die geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch führten nicht nur zu einer Stigmatisierung der Frauen, sondern hätten auch „dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage der Frauen“. So sinke die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sagte Wegge. 

Die gesellschaftliche und parlamentarische Debatte zu dem Thema laufe schon lange, das sei „niemandem spontan in den letzten drei Wochen eingefallen“, so die Abgeordnete. In Umfragen würde eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler aller im Hause vertretenen Parteien eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches unterstützen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei ausgewogen, moderat und berücksichtige alle Rechte, sagte Wegge.

Winkelmeier-Becker: Narrativ der Kriminalisierung ist falsch

Elisabeth Winkelmeier-Becker, die der CDU/CSU-Fraktion angehört, stellte sich für die Union hinter die bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Sie garantierten das „Selbstbestimmungsrecht und die alleinige Entscheidung der Frau darüber, ob sie ihre Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen will“, sagte die Christdemokratin. Das „Narrativ der Kriminalisierung“ sei falsch, kritisierte Winkelmeier-Becker, betone doch Paragraf 218 des Strafgesetzbuches die „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“. 

Dazu stehe die Union uneingeschränkt, sagte die Abgeordnete. Sie warf den Initiatorinnen des Entwurfs vor, im Schnelldurchgang und ohne gesellschaftliche Debatte einen „Paradigmenwechsel“ anstreben zu wollen. Den Schwangerschaftsabbruch als rechtmäßig einzustufen, sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde und zum Lebensrecht des Ungeborenen unvereinbar, sagte Winkelmeier-Becker.

Schauws: Paragraf 218 ist zutiefst patriarchal

Ulle Schauws, die der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehört, betonte hingegen, dass Paragraf 218 seit 1871 symbolisiere, dass Frauen nicht das Recht hätten, „selbst über ihre Schwangerschaft und somit über ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen“. Der Paragraf sei „zutiefst patriarchal“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Wie Wegge und andere Befürworterinnen und Befürworter verwies Schauws auf die schlechte Versorgungslage, die Zustimmung für eine Liberalisierung in Umfragen und die Ausgewogenheit des Vorschlags. 

Sie forderte, dass nun alle Rechte für ein Gruppenverfahren gelten müssten, also etwa eine Anhörung zu dem Entwurf. „Als frei gewählte Abgeordnete und als Parlament sind wir bis zum Ende der Legislaturperiode arbeits- und beschlussfähig. Ich lade Sie alle ein: Schreiben Sie mit uns Geschichte“, sagte Schauws.

Jensen: Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Gyde Jensen, die der FDP-Fraktion angehört, drückte ihre grundsätzliche Unterstützung dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Die Debatte dazu müsse zeitnah, aber keineswegs in Eile geführt werden, sagte die FDP-Abgeordnete. Zwar sei ihr Entscheidungsprozess dazu abgeschlossen: „Ich könnte heute darüber beschließen.“ Sie wolle aber von ihrer Situation nicht auf die anderer Abgeordneter schließen. 

Jensen sprach sich für ein „ordentliches Gruppenverfahren“ aus mit Zeiträumen zum Nachdenken, für individuelles und öffentliches Abwägen. Sollte sie dem nächsten Bundestag angehören, wolle sie sich aktiv an einem neuen Gruppenverfahren beteiligen, sagte die Abgeordnete.

Von Storch: Sie wollen den Schutz des Lebens abschaffen

Beatrix von Storch, die der AfD-Fraktion angehört, sagte, es gebe in Deutschland seit 30 Jahren einen „gesellschaftlichen Kompromiss“ in dieser Frage. Diesen wollten die Befürworterinnen und Befürworter des Entwurfs nun „abfackeln“, kritisierte die Abgeordnete. „Sie wollen den Schutz des Lebens abschaffen, und zwar aus rein ideologischen Gründen“, sagte von Storch. Praktische Gründe gebe es nämlich keine: „Frauen können jetzt schon straffrei das Leben ihres ungeborenen Kindes beenden.“ Sie persönlich fände das „furchtbar“, betonte die Abgeordnete. 

Die AfD trage den Kompromiss aber mit und wolle ihn nicht verschärfen, sondern erhalten, sagte von Storch auf anderslautende Berichte in der Presse. Die Abgeordnete bezweifelte zudem, dass die vorgeschlagene Neuregelung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen sei. „Sie dürfen die Abtreibung gar nicht rechtmäßig stellen. Das Verfassungsgericht hat das ausdrücklich untersagt“, sagte von Storch.

Reichinnek: DDR hatte ein liberaleres Recht

Heidi Reichinnek, die der Gruppe Die Linke angehört, verwies ebenfalls auf Umfragen zu dem Thema, die eine deutliche Zustimmung zu einer Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches ausdrückten. „Wo ist eigentlich dieser gesellschaftliche Großkonflikt, den FDP und Union hier die ganze Zeit heraufbeschwören?“, fragte die Linken-Abgeordnete. Sie verwies auf die jahrelange Debatte zu dem Thema, Demonstrationen und Petitionen. 

„Wenn Sie immer noch keine Meinung zu dem Thema haben, dann ist vielleicht Politik nicht das Richtige für Sie“, frotzelte die Abgeordnete. Reichinnek erinnerte auch daran, dass in der DDR ein liberaleres Recht gegolten habe. Der „Kompromiss“ habe für Millionen ostdeutscher Frauen zum Verlust ihres Freiheitsrechts geführt, „über ihren eigenen Körper zu entscheiden“.

Dağdelen: Elementares Recht für jede Frau

Sevim Dağdelen, die der Gruppe BSW angehört, stellte sich ebenfalls hinter das Anliegen. Das BSW unterstütze die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Das Recht, „ohne Demütigung und ohne Lebensgefahr“ eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu können, sei elementar für jede Frau. Dağdelen kritisierte, dass die ehemalige Ampelkoalition den Entwurf nicht schon im April eingebracht habe, als die Expertenkommission ihren Bericht vorgelegt hatte. Dass die Abstimmung nun in den beginnenden Wahlkampf gelegt werde, werfe einen Schatten auf das richtige Anliegen. 

Die BSW-Abgeordnete kritisierte zudem, dass ihre Gruppe den Entwurf nicht habe mit einbringen dürfen. Das sei offenbar nicht gewünscht gewesen. „Wer Interesse hat an Mehrheiten in diesem Haus, streckt die Hand aus und schließt nicht andere aus“, sagte Dağdelen.

Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten

Der Entwurf (20/13775) läuft auf eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch hinaus. Laut Gesetzentwurf soll der Abbruch einer Schwangerschaft nach Ende der zwölften Woche grundsätzlich rechtswidrig bleiben, jedoch wie nach bisheriger Rechtslage, bei Vorliegen einer medizinischen Indikation nach deren ärztlicher Feststellung bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. Die Initiatoren erläutern im Entwurf: „Aufgrund der praktischen Auswirkungen stellt die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen

 Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch widerspruchsfrei so in die Gesamtrechtsordnung zu integrieren, dass die grundrechtlichen Positionen in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden. Das erfordert die Akzeptanz eigenverantwortlicher Entscheidungen Schwangerer über die Schwangerschaft jedenfalls in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht zugunsten von Embryonen und Feten steht einem solchen Konzept nicht entgegen. Die Schutzpflicht adressiert den Staat, nicht die Schwangere. Die Grundrechte der Schwangeren setzen staatlichem Handeln Grenzen.“

Antrag einer Gruppe von Abgeordneten

Eine Studie, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und im April veröffentlicht wurde, habe gezeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, insbesondere weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen, heißt es in dem Antrag (20/13776). Fast 60 Prozent der Befragten hätten demnach Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Informationen, zitiert der Antrag die Studienergebnisse weiter.

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden. Den Krankenkassen müsse möglichst gleichzeitig ermöglicht werden, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten und für eine Kostenübernahme bei Geringverdienenden zu sorgen. Ebenfalls möglichst gleichzeitig soll der Zugang zu nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva wie der sogenannten Pille danach gewährleistet werden. Auch sollen mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel für alle Geschlechter, gerade auch für Männer, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. (scr/che/hau/05.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

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Baum, Dr. Christina

AfD

Heike Engelhardt

Heike Engelhardt

© Heike Engelhardt/ Tobias Schult

Engelhardt, Heike

SPD

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

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Reichinnek, Heidi

Gruppe Die Linke

Sevim Dağdelen

Sevim Dağdelen

© DBT / Inga Haar

Dagdelen, Sevim

Gruppe BSW

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

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Ortleb, Josephine

SPD

Stefan Seidler

Stefan Seidler

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Seidler, Stefan

fraktionslos

Tina Rudolph

Tina Rudolph

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Rudolph, Tina

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/13775 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    PDF | 534 KB — Status: 14.11.2024
  • 20/13776 - Antrag: Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern
    PDF | 235 KB — Status: 14.11.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/13775, 20/13776 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Expertenstreit über Neu­regelung des Schwanger­schaftsabbruchs

Zeit: Montag, 10. Februar 2025, 17 bis 20 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) trifft bei Sachverständigen auf ein unterschiedliches Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 10. Februar 2025, deutlich. 

Initiativen von Gruppen von Abgeordneten

Der von mehr als 300 Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke sowie vom fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler getragene Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraf 218a gestrichen werden.

Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Antrag der gleichen Personengruppe (20/13776), laut dem die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte sogenannte ELSA-Studie zeige, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, insbesondere weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden.

Pro Gesetzentwurf

Rona Torenz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Forschungsverbundprojekt „ELSA – Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ an der Hochschule Fulda, sagte, die Ergebnisse der ELSA-Studie stützten in weiten Teilen sowohl die vorgeschlagene Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts als auch die Notwendigkeit einer Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs trage dazu bei, Stigmatisierungserfahrungen für ungewollt Schwangere sowie Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu reduzieren, befand sie. 

Dr. med. Alicia Baier, Vorstand im Verein Doctors for Choice Germany, sagte, der Gesetzentwurf sei evidenzbasiert und finde in Deutschland einen breiten Rückhalt unter Ärztinnen und Ärzten. Es sei vielfach wissenschaftlich belegt worden, dass die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Verzicht auf Zugangshürden wie Pflichtberatung und Wartefrist die Gesundheit der Betroffenen verbessert „und Abbrüche hierdurch nicht häufiger, sondern früher stattfinden“. Mit dem Gesetzentwurf, so Baier, könne die entscheidende Grundlage dafür gelegt werden, „dass Schwangerschaftsabbrüche fortan als medizinische Leistung und nicht als Kriminalfall behandelt werden“. 

Für den Gesetzentwurf sprach sich auch Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, aus. Mit dem Entwurf könne der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau „verfassungskonform und im Einklang mit dem Grundgesetz und internationalen Menschenrechten entkriminalisiert werden“. Die jetzige Gesetzeslage habe abschreckende Wirkung für Ärztinnen und Arzte, den Abbruch zu erlernen und zu praktizieren und gefährde somit die Gesundheit und das Leben der Schwangeren, sagte sie. Zu begrüßen sei auch die Regelung, die dreitägige Wartefrist abzuschaffen. Das stärke die Autonomie und Selbstbestimmung von Frauen und ermögliche ihnen einen schnelleren und zuverlässigen Zugang innerhalb der ersten zwölf Wochen.

Contra Gesetzentwurf

Prof. Dr. med. Matthias David, Gynäkologe am Charité Campus Virchow Klinikum Berlin und Koordinator der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für die aktuelle Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, hielt dem entgegen, dass Hinweise auf eine Verschlechterung der Versorgungslage in den letzten Jahren nicht nachweisbar seien. Die bisher veröffentlichen Ergebnisse der ELSA-Studie erscheinen aus seiner Sicht nicht dafür geeignet, ein „Versorgungsproblem“ zu beweisen. Vielmehr unterstrichen diese Resultate „eine gute bis sehr gute Erreichbarkeit und Versorgung“. „Die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht prekär“, sagte David, der eine Frist zwischen Beratung und Abbruch von zwei bis drei Tagen als „sehr wichtig“ bezeichnetet. 

Der Gesetzentwurf sei rechtspolitisch verfehlt, urteilte Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg. Er verändere die Rechtslage für Ärzte nicht, da diese schon jetzt unter dem Schutz der Rechtsordnung beratene und indizierte Abbrüche vornehmen könnten. Die Vorlage führe auch zu einem gesundheits- und frauenpolitischen Fehlanreiz, „da Schwangeren ein sanktionsfreier Weg zu gefährlichen Abbrüchen von Laien außerhalb des regulatorischen Rahmens eröffnet wird“. Auch widerspräche die Abschaffung der Drei-Tages-Frist dem Zweck der Beratung und sei zur Ermöglichung eines rechtzeitigen Abbruchs nicht erforderlich, sagte Kubiciel.

Gegen den Gesetzentwurf positionierte sich Kristijan Aufiero von der Schwangerschaftskonfliktberatung 1000plus-Profemina. Er stelle keine Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in Aussicht, sagte Aufiero. Es brauche eine lebensbejahende Beratung statt einer Legalisierung der Abtreibungen, der Streichung der Wartepflicht von drei Tagen und der Finanzierung von Abtreibungskosten als reguläre Kassenleistung. Es gehe um die uneingeschränkte Achtung jedes menschlichen Lebens, „ganz egal in welchem Stadium seiner Existenz“. Das sei das Fundament einer freiheitlichen Demokratie. 

Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Umstritten blieb während der Anhörung auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Aus Sicht von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich zulässig. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft rechtswidrig – wenngleich nicht zwingend strafbar – sei und Ausnahmen nur bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft wie der medizinischen, der kriminologischen und der embryo- beziehungsweise fetopathischen Indikation gelten würden. Der Gesetzgeber sei bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs jedoch nicht an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden, sondern dürfe eine eigene verfassungsrechtliche Neubewertung vornehmen, sagte sie.

Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase sei nicht mehr zu legitimieren, befand auch Prof. Dr. Karsten Gaede von der Bucerius Law School in Hamburg. Insoweit sei dem Bundesverfassungsgericht ein Begründungsdefizit vorzuhalten. Das Gericht unterstelle schlicht, dass der Körper der Schwangeren prinzipiell fremdnützig zur Erfüllung von Schutzzielen verfügbar und eine Austragungspflicht damit grundsätzlich zumutbar sei. Eine Pflicht zur Austragung der dauerhaft identitätsprägenden und den Körper fundamental umwandelnden Schwangerschaft „in der Frühphase“ sei jedoch nicht begründet. 

Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn konstatierte einen „nonchalanten Umgang“ mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aus seiner Sicht ist der Entwurf „mitnichten minimalinvasiv oder ausgewogen“. Er sei vielmehr aus juristischer Sicht „radikal“. Thüsing sieht die Änderung nicht durch praktischen Bedarf begründet. Wichtiger sei aber: „So wie sie vorgeschlagen wurde, wäre sie auch klar verfassungswidrig.“ Der Verzicht auf die obligatorische Bedenkzeit nach der Beratung und die Relativierung des bisherigen Beratungsziels Lebensschutz führe zu einer deutlichen Absenkung des Schutzes, „des sich als Mensch entwickelnden Lebens“. Mit dem Gesetzentwurf werde eine „Brandmauer des Lebensschutzes“ eingerissen, sagte Thüsing. 

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski von der Universität Köln plädierte dafür, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen. Es gebe keine Veranlassung, an der geltenden Rechtslage zu rütteln, befand sie. Weder empirisch noch normativ habe sich in Sachen Schwangerschaftsabbruch etwas geändert, „dass nicht bereits ausführlich durch das Bundesverfassungsgericht in dessen Entscheidungen einbezogen wurde“, sagte sie. Ein vermeintlicher breiter gesellschaftlicher Wertewandel sei empirisch, „wie so vieles, was im Entwurf behauptet wird“, nicht nachgewiesen. Zudem sage das Gericht selbst, dass es „verfassungsrechtlich unbeachtlich“ wäre, sollten sich Anschauungen über die Schutzbedürftigkeit werdenden Lebens einmal ändern.

Umsetzung internationaler Maßgaben 

Aus Sicht von Prof. Dr. Liane Wörner von der Universität Konstanz hebt hingegen der Gesetzentwurf – nebst dem Maßnahmen-Antrag - bei bleibender Pflichtberatung die Mängel der aktuellen Rechtslage weitgehend auf und setzt die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (KOMrSF) um. 

Die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen bis zur zwölften Woche und das Entfallen der Wartefrist sowie die Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs im Schwangerschaftskonfliktgesetz setzten internationale Maßgaben für Deutschland um, sagte sie. Es bedürfe des Strafrechts nur zum Schutz der Schwangeren vor nicht selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen gegen oder ohne ihren Willen sowie zum Schutz vor der Nötigung gleichermaßen zum Abbruch wie zu dessen Unterlassung.

Gesetzentwurf und Antrag

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraf 218a gestrichen werden. 

Die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern, wird in dem Antrag gefordert (20/13776). Eine Studie, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und im April veröffentlicht wurde, habe gezeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren, insbesondere weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen. 

Fast 60 Prozent der Befragten hätten demnach Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Informationen, zitiert der Antrag die Studienergebnisse weiter. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden. (hau/che/scr/10.02.2025)

Dokumente

  • 20/13775 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    PDF | 534 KB — Status: 14.11.2024
  • 20/13776 - Antrag: Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern
    PDF | 235 KB — Status: 14.11.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 133. Sitzung - 10. Februar 2025, 17.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung am 10. Februar 2025
  • Anlagenkonvolut zum Stenografischen Protokoll der 133. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Kristijan Aufiero
  • Stellungnahme Dr. med. Alicia Baier
  • Stellungnahme Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M.
  • Stellungnahme Prof. Dr. med. Matthias David
  • Stellungnahme Prof. Dr. Karsten Gaede
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
  • Stellungnahme Dr. Beate von Miquel
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski
  • Stellungnahme Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
  • Stellungnahme Rona Torenz M.A. M.A.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13775)
  • Antrag (BT-Drs. 20/13776)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-schwangerschaftsabbruch-1032654

Stand: 14.05.2025