Parlament

Beschwerden zurückge­wiesen oder verworfen nur MLPD erfolgreich

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand hat sich am Donnerstag, 30. Januar 2025, mit 37 Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten der Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar befasst. In den meisten Fällen wurden die Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 24. Januar zurückgewiesen oder verworfen, in einem Fall wurde der Beschwerde stattgegeben und zwei Beschwerden waren wieder zurückgezogen worden, sodass darüber nicht entschieden werden musste. Alle Beschlüsse ergingen einstimmig.

Beschwerde der MLPD stattgegeben

Erfolgreich war die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) mit ihrer Beschwerde gegen die Zulassung der Wahlbewerber auf den Listenplätzen 3, 4 und 13 der Landesliste Thüringen. Die Landesliste war vom Landeswahlausschuss aufgrund formaler Mängel teilweise zurückgewiesen worden. Der Bundeswahlausschuss kam zum Ergebnis, dass die Mängel nicht zur Ungültigkeit der drei Wahlbewerbungen führen und gab der Beschwerde statt, sodass die drei Personen wieder in die Landesliste auf den Plätzen 3, 4 und 13 aufgenommen wurden.

Die Zurückweisung von Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse fußte in den meisten Fällen darauf, dass die Beschwerden unbegründet waren. In einigen Fällen waren sie bereits unzulässig. 

Piraten und Die Basis mit jeweils neun Beschwerden

Jeweils neun Beschwerden hatten die Piratenpartei Deutschland (Piraten) und die Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis) eingereicht. Die Piraten hatten in Baden-Württemberg 816, in Bayern 1.010, in Berlin 440, in Bremen 73, in Hessen 470, in Mecklenburg-Vorpommern 49, in Nordrhein-Westfalen 358 und in Thüringen 58 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht und damit die jeweils erforderliche Mindestzahl deutlich unterschritten. In Berlin lagen zwei Beschwerden der Piraten gegen die Zurückweisung vor, von denen der Bundeswahlausschuss eine als unzulässig verwarf, weil der Landesvorstand der Partei nicht beschwerdeberechtigt war. Beschwerdeberechtigt sind nur die Vertrauenspersonen der Landeslisten und die Landeswahlleitung. 

Die Basis hatte in Berlin 1.094, in Brandenburg 252, in Bremen 304, in Hessen 1.616, in Mecklenburg-Vorpommern 472, in Sachsen 1.179, in Sachsen-Anhalt 652 und in Schleswig-Holstein 1.665 Unterschriften eingereicht, was jeweils nicht ausreichte, um das erforderliche Quorum zu erfüllen. In Hamburg hatte die Partei Beschwerde eingelegt, obwohl dem dortigen Landeswahlausschuss gar keine Landesliste eingereicht worden war. Der Bundeswahlausschuss verwarf die Beschwerde daher als unzulässig, weil die Beschwerdeberechtigung fehle.

Beschwerden gegen Landeslisten etablierter Parteien

Mit derselben Begründung wurden die Beschwerde einer Privatperson gegen 14 Landeslisten der FDP, die verspätet eingegangene Beschwerde einer Privatperson gegen die Landesliste der SPD in Niedersachsen sowie zwei Beschwerden gegen die Zulassung der Landesliste von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin als unzulässig verworfen. Als unzulässig wertete der Bundeswahlausschuss auch die Beschwerde einer Privatperson gegen die Landesliste der AfD im Saarland.

Beschwerden des Bündnisses Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) gegen die Zurückweisung der Landeslisten-Wahlvorschläge 4 und 5 in Hamburg wurden als unbegründet zurückgewiesen, weil die Unterzeichnung durch den Landesvorstand der Partei fehle.  

Nicht ausreichende Zahl an Unterstützungsunterschriften

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer hatte in Baden-Württemberg 1.997 als gültig bewertete und in Hessen 1.973 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht, was unter der geforderten Schwelle von 2.000 lag. Die Beschwerde in Baden-Württemberg wies der Bundeswahlausschuss als unbegründet zurück, die Beschwerde in Hessen wurde aufgrund eines Formfehlers als unzulässig verworfen.

Erfolglos bleiben auch die Beschwerden der Ökologisch-Demokratischen Partei – Die Naturschutzpartei (ÖDP). In Nordrhein-Westfalen hatte sie 1.827 und in Thüringen 136 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht und somit das Quorum jeweils verfehlt, sodass beide Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen wurden. Die Partei MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit hatte in Bayern nur 1.813 gültige Unterschriften nachweisen können, sodass der Bundeswahlausschuss auch ihre Beschwerde als unbegründet zurückwies. Das gleiche Schicksal traf die Partei der Humanisten (PdH), deren 262 Unterschriften in Berlin nicht ausreichten, um der Beschwerde stattzugeben.

Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) hatte in Brandenburg nur 1.706 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht, sodass der Bundeswahlausschuss ihre Beschwerde als unbegründet zurückweisen musste. Der Partei WerteUnion reichten in Mecklenburg-Vorpommern 353 gültige Unterschriften nicht aus, um das Quorum von 1.315 Unterschriften zu erfüllen. Ihre Beschwerde wurde daher als unbegründet zurückgewiesen. Die WerteUnion zog zwei Beschwerden gegen die Zulassung der Parteien Bündnis Deutschland und MLPD in Mecklenburg-Vorpommern zurück, sodass sich der Bundeswahlausschuss nicht mehr mit ihnen befasste. 

Die Partei „Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen“ hatte in Nordrhein-Westfalen gar keine Unterstützungsunterschriften eingereicht, sodass ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) brachte es ebenfalls in Nordrhein-Westfalen auf 1.840 gültige Unterschriften und blieb damit unter dem Quorum von 2.000. Auch ihre Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen. 

Die Volksstimmen-Partei Deutschland (VPD) war vom Bundeswahlausschuss in dessen erster Sitzung am 14. Januar als Partei nicht anerkannt worden, auch die folgende Nichtanerkennungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. Die Partei konnte somit keine Landesliste bei der Landeswahlleitung in Berlin einreichen. Der Bundeswahlausschuss wies die Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung der Landesliste als unbegründet zurück.

Klagen über nicht reduzierte Unterschriftsanforderungen 

Viele Beschwerden waren damit begründet worden, dass die Zahl der geforderten Unterstützungsunterschriften aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl mit dem zur Verfügung stehenden verkürzten Zeitraum nicht reduziert worden sei. Auch wurde auf die hohe Zahl an Feiertagen verwiesen, die die Sammlung der Unterschriften erschwert habe. Kritik wurde auch am „analogen Verfahren wie in den fünfziger Jahren“ geübt. Der Bundeswahlausschuss verwies darauf, dass er am Entstehen der Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung nicht beteiligt gewesen sei und das Recht nur anwenden könne. 

Die Bundeswahlleiterin gab zum Sitzungsende bekannt, dass innerhalb von zwei Monaten ab dem Wahldatum 23. Februar beim Deutschen Bundestag Einspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz eingelegt werden kann.

Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Der Bundeswahlausschuss für die 21. Wahlperiode hat sich am 20. November 2024 konstituiert. Ihm gehören an:  Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/30.01.2025)