41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand hat am Dienstag, 14. Januar 2025, nach zweitägiger Sitzung 31 politischen Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 angezeigt haben, als Parteien anerkannt. Neben zehn im Bundestag und in Landesparlamenten vertretenen Parteien, die keine Beteiligungsanzeige einreichen mussten, sind damit 41 Parteien zur Teilnahme an der Wahl zugelassen. 24 politischen Vereinigungen wurde die Anerkennung als Partei versagt.
Zehn „etablierte Parteien“
Am Montag, 13. Januar, hatte das elfköpfige Gremium einstimmig für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (sogenannte etablierte Parteien).
Dies sind die im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, CSU und Die Linke sowie die im bayerischen und im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Freien Wähler, das in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen vertretene Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie das in der Bremischen Bürgerschaft vertretene Bündnis Deutschland nach der Verschmelzung 2023 mit der Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW). Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
Das Bündnis Deutschland hatte zudem eine Beteiligungsanzeige bei der Bundeswahlleiterin eingereicht, die nach der Anerkennung als eine in einem Landesparlament vertretene Partei durch den Bundeswahlausschuss jedoch gegenstandslos geworden war. Damit hatte das Gremium insgesamt über die Beteiligungsanzeigen von 55 politischen Vereinigungen zu entscheiden.
Prüfung der Voraussetzungen
Der Bundeswahlausschuss prüft jeweils, ob die formalen Voraussetzungen des Bundeswahlgesetzes erfüllt sind, etwa im Hinblick auf den fristgerechten Eingang der Beteiligungsanzeige, und ob die Vereinigung als Partei entsprechend den Vorgaben des Parteiengesetzes Einfluss auf die politische Willensbildung nimmt und an Wahlen teilnimmt. Kriterien sind „Umfang und Festigkeit“ der Organisation, die Mitgliederzahl und das „Hervortreten in der Öffentlichkeit“. Auch darf die Parteieigenschaft nicht dadurch verloren gegangen sein, dass sechs Jahre lang kein Rechenschaftsbericht bei der Bundestagspräsidentin eingereicht wurde.
Folgende politische Vereinigungen wurden als Partei anerkannt:
- Bayernpartei
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Gartenpartei
- Partei der Humanisten (PdH)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklichsein aller
- Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
- Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
- Freie Sachsen
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
- Cannabis Social Club (CSC)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
- Ökologisch-Demokratische Partei – Die Naturschutzpartei (ÖDP)
- Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
- Liberale Demokratien – Die Sozialliberalen (LD)
- Die Liebe Europäische Partei (Die Liebe)
- Volt Deutschland (Volt)
- WerteUnion
- Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
- Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
- Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- Die Sonstigen (sonstige)
- Dr. Ansay Partei (DrA)
- Die Neue Mitte – Zurück zur Vernunft (Die Neue Mitte)
- V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)
- Piratenpartei Deutschland (Piraten).
Der Bundeswahlausschuss entschied in den meisten Fällen einstimmig, lediglich bei der Anerkennung der MLPD gab es eine Gegenstimme, beim Cannabis Social Club (CSC) eine Gegenstimme und drei Enthaltungen, bei der DAVA eine Enthaltung, bei der Dr. Ansay Partei zwei Enthaltungen und bei der Neuen Mitte drei Enthaltungen.
SSW als Partei der nationalen Minderheit anerkannt
Der Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), den Rechtsstatus einer Partei der nationalen Minderheit im Sinne des Bundeswahlgesetzes zu erhalten, wurde einstimmig befürwortet. Damit gilt für den SSW, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, bei der Bundestagswahl nicht die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Derzeit ist der SSW mit dem Abgeordneten Stefan Seidler im Bundestag vertreten.
Neben dem SSW hatte auch die Partei Die Sonstigen beim Bundeswahlausschuss beantragt, den Rechtsstatus einer nationalen Minderheit, der Friesen, zuerkannt zu bekommen. Dies wurde einstimmig abgelehnt, da die Partei nicht hinreichend belegt habe, die Kriterien für diesen Rechtsstatus wie etwa die Tätigkeit im Siedlungsgebiet der Friesen zu erfüllen.
Als Partei nicht anerkannte Vereinigungen
Als Partei nicht anerkannt wurden:
- Partei für Motorsport (PfM)
- BündnisGRAL – Ganzheitliches Recht Auf Leben (Bündnis GRAL)
- Identitäre Bewegung e. V. (IBD)
- Partei der Rentner Landesverband Berlin (PDR)
- Partei der Rentner (PDR)
- Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
- Anarchie-Partei
- Anarcho-Partei
- interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei (iNSDAP)
- Ultranation
- Vereinigte Direktkandidaten
- Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD)
- Die Guten (DG)
- Partei Orange
- Deutschland 2040 (DE2040)
- Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD)
- Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA)
- Thüringer Heimatpartei (THP)
- AL (Partei) (A L)
- Bund Köln
- Unity Party of Germany
- Brücke Partei (SAI4Paris)
- Deutsche Partei für ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen (Döner Partei)
- Wachstumswandel.
Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich
Die Anerkennung scheiterte häufig daran, dass die Beteiligungsanzeige nicht wie vorgeschrieben von drei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet war, sondern nur von einem, dass sie nicht im Original, sondern per E-Mail oder Fax einging, dass die satzungsgemäße Bestellung des Vorstands nicht nachgewiesen wurde oder dass weder Satzung noch Programm eingereicht wurden. In einigen Fällen reichte dem Bundeswahlausschuss auch die geringe Mitgliederzahl nicht aus, um Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen zu können.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Das Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandeln.
Eine der Parteienvertreter beklagten, dass trotz vorgezogener Bundestagswahl mit verkürzten Fristen die Anzahl der von ihnen nachzuweisenden Unterstützungsunterschriften nicht reduziert worden sei und regten für die Zukunft die Einführung eines digitalen Verfahrens an. Gegen Ende der Sitzung am 13. Juni musste das Team des Parlamentsfernsehens während der Aufzeichnung aufgrund eines Alarms das Gebäude verlassen, sodass das Video für kurze Zeit nur eine Kameraeinstellung zeigt.
Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Der Bundeswahlausschuss für die 21. Wahlperiode hat sich am 20. November 2024 konstituiert. Ihm gehören an: Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/14.01.2024)