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Recht

Entwurf für ein „Mietwuchergesetz“ im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“ (Mietwuchergesetz, 21/134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro. (hau/hle/22.05.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Lay, Caren

Die Linke

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Moser, Christian

CDU/CSU

Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Grimm, Christoph

AfD

Christoph Grimm

Christoph Grimm

© Christoph Grimm/ Silke Winkler

Rinkert, Daniel

SPD

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/134 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
    PDF | 178 KB — Status: 12.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/134(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Federführung Recht und Verbraucherschutz) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Bundestag lehnt „Mietwuchergesetz“ der Linken ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“ (Mietwuchergesetz, 21/134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 131Abgeordnete für den Entwurf, 440 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (21/2168(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Gesetzentwurf zur Bekämpfung überhöhter Mieten

Gesetzentwurf der Linken

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. 

Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Verbot „in der Praxis weitgehend wirkungslos“

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro. (hau/hle/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Lay, Caren

Die Linke

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Demir, Hakan

SPD

Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Christian Spies

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Glöckner, Angelika

SPD

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Preisendanz, Dr. David

CDU/CSU

Dr. David Sebastian Preisendanz

Dr. David Sebastian Preisendanz

© Dr. David Sebastian Preisendanz/ Andrea Ruf

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/134 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
    PDF | 178 KB — Status: 12.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2168 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/134 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
    PDF | 171 KB — Status: 13.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/134(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/2168(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen)
  • 17:04:01: Beginn der Abstimmung
  • 17:25:20: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 571 Ja: 131 Nein: 440 Enthaltungen 0


Gesetzentwurf 21/134(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-mietwuchergesetz-1067408

Stand: 19.08.2026