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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Digitales

Novelle des Telekommuni­kations­gesetzes erstmals beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025, 21/319) in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen mit dem Gesetzentwurf verbessert werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem TKG-Änderungsgesetz werde die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, geht aus dem Entwurf hervor. So sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Laut der Initiative soll der Glasfaser- und Mobilfunkausbau künftig generell von „überragendem öffentlichem Interesse“ sein. Das heißt: Natur- und Denkmalschutz müssten gegebenenfalls zurückstehen. Das würde bis Ende 2030 gelten. Bis dahin sollen planmäßig alle Haushalte mit superschnellem Internet versorgt und Funklöcher geschlossen sein, was auch EU-Vorgaben erfordern. Der frühere Regierungsentwurf aus Ampel-Zeiten für eine Beschleunigung des TK-Netzausbaus sah dagegen vor, dass der Vorrang in Naturschutzgebieten nur für den Mobilfunk gelten sollte, nicht für Glasfaser. (hau/lbr/05.06.2025)
 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Dr. Karsten Wildberger

Dr. Karsten Wildberger

© Karsten Wildberger/ Woithe

Wildberger, Dr. Karsten

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

Robin Jünger

Robin Jünger

© Robin Jünger / Pete Ruppert

Jünger, Robin

AfD

Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

© Johannes Schätzl/ Maximilian König

Schätzl, Johannes

SPD

Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

© Grüne Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Lenhard, Rebecca

Bündnis 90/Die Grünen

Anne-Mieke Bremer

Anne-Mieke Bremer

© Anne-Mieke Bremer

Bremer, Anne-Mieke

Die Linke

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Alexander Arpaschi

Alexander Arpaschi

© Alexander Arpaschi / Nikolaus Becker

Arpaschi, Alexander

AfD

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 21/319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    PDF | 207 KB — Status: 03.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 21/319 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Sachverständige be­urteilen TKG-Novelle über­wiegend positiv

Zeit: Mittwoch, 25. Juni 2025, 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (21/319) ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 am Mittwoch, 25. Juni 2025, bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben im Bereich des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus beschleunigt werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Bedeutung des Netzausbaus werde „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, heißt es im Entwurf. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Am Donnerstagabend will das Bundestagsplenum abschließend über die Vorlage beraten.

„Überragendes öffentliches Interesses“

Lob kam unter anderem von Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation, der auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU eingeladen wurde. Er betonte, die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ sei ein „erster wichtiger Schritt“ zur Beschleunigung des Ausbaus, wies aber darauf hin, dass ein großer Teil des Ausbaus noch zu leisten sei. Die gesetzliche Feststellung habe das Potenzial, Genehmigungsverfahren, die teilweise neun bis 18 Monate dauerten, deutlich zu verkürzen, sagte Knapp. Um einen möglichst schnellen flächendeckenden Ausbau zu ermöglichen, bräuchten die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitions- und Planungssicherheit schaffen und fairen Wettbewerb sicherstellen. Dies sei in der Vergangenheit vernachlässigt worden. 

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller (auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen), dankte im Namen der Bundesnetzagentur für die Initiative. Er hoffe, dass diese dazu beitrage, die dringend nötige Beschleunigung beim Mobilfunk- und Glasfaserausbau zu erreichen. Auf Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten betonte er, dass die neuen Versorgungsauflagen auch ohne die Novelle zu erreichen seien, diese aber mit dem Gesetz leichter und schneller und besser erreicht werden könnten.

Vorrang für den Netzausbau

Auch Dr. Klaus Ritgen vom Deutscher Landkreistag (auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladen) sah in der Novelle „ein wichtiges politisches Signal.“ Er wies auf den erheblichen Nachholbedarf hin, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Anders als im EEG verzichte die vorgeschlagene Regelung jedoch auf die Anordnung, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbau als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden müsse, betonte Ritgen. Es bleibe daher auch künftig möglich, dass gewichtige Belange etwa des Umwelt- und Naturschutzes dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen entgegenstehen können. Ritgen gab zudem zu bedenken, dass eine Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Genehmigungsanforderungen eine weitreichendere Wirkung haben könne.

Janine Welsch vom Bitkom (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) begrüßte die gesetzliche Klarstellung, die es den Behörden ermögliche, dem Netzausbau den benötigten Vorrang zu geben. Aktuell habe der Natur- und Denkmalschutz regelmäßig Vorrang, sagte Welsch. Aus Sicht des Branchenverbands sei mit Blick auf weitere Gesetzgebungsverfahren unter anderem der Bürokratieabbau bei Berichtspflichten und dem Gigabit-Grundbuch sowie eine priorisierte Stromanbindung für Mobilfunkmasten entscheidend.

Verbrauchsgerechter Glasfaserausbau gefordert

Gerrit Wernke vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt VATM (eingeladen auf Vorschlag der SPD) befand die Einstufung „im überragendem öffentlichen Interesse“ als ein „durchweg positives Signal“ an die Branche. Es sei eklatant, wie sich im naturschutzrechtlichen Bereich Verzögerungsfaktoren etabliert hätten, berichtete Wernke. Ein Kernproblem seien etwa fehlende klare Fristen. Auch er betonte die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Digitalisierung nachhaltig voranzubringen, dazu zähle ein spürbarer Bürokratieabbau mit einer grundlegenden Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Aus der Sicht der Verbraucher argumentierte Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (eingeladen auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen). Zentral sei, dass der Glasfaserausbau verbrauchergerecht erfolge. Es müsse sichergestellt werden, dass es bei der Umstellung von Kupfer auf Glasfaser nicht zu Versorgungsausfällen komme und der Ausbau nicht zu erheblichen Preissteigerungen führe. Eine Zwangsumstellung müsse zudem unbedingt verhindert werden. Eine Änderung des Minderungsrechts in einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz würde zu mehr Transparenz für alle Beteiligten führen, sagte Ehrig. Nötig wäre auch eine Klarstellung, dass der Breitbandzugang über den Universaldienst in der Wohnung beziehungsweise dem Haus verfügbar sein müsse, so die Sachverständige. 

Nutzung von Satelliten

Auf Versäumnisse und grundlegende Änderungen beim Ausbau digitaler Infrastruktur ging Diplomingenieur Michael Arnhold ein, der auf Vorschlag der Fraktion der AfD eingeladen war. Es werde an der gleichen Stelle mehrfach gebaut, während an anderen Stellen überhaupt nicht gebaut werde, so Arnhold. Zudem fehle es an Richtlinien, ein Beispiel dafür seien die „losen Enden“, wie etwa abgelegene Bauernhöfe. Die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ könne zudem nicht die alleinige Lösung sein. Er sprach sich auch für die Nutzung von Satelliten aus, um Lücken zu schließen.

Über die Situation der Arbeitnehmer in der Branche sprach Kateryna Danilova vom Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes „Faire Mobilität“ (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladen). Danilova betonte, der Ausbau der Netze gehe mit erheblichen Problemen einher – insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ausländischer Beschäftigter. Ein wesentlicher Faktor, der für unfaire Arbeitsbedingungen sorge, sei das unbegrenzte Untervergabesystem, so Danilova. Sie betonte, der Glasfaserausbau dürfe nicht auf Kosten der Beschäftigten stattfinden. Die TKG-Novelle biete die Chance, bessere Arbeitsbedingungen zu fördern und somit für einen verlässlicheren Glasfaserausbau zu sorgen. (lbr/25.06.2025)

Dokumente

  • 21/319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    PDF | 207 KB — Status: 03.06.2025

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 3. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, den 25. Juni 2025, 13:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) "Faire Mobilität" & Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e.V. zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"
  • Stellungnahme Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"
  • Stellungnahme Deutscher Landkreistag zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"
  • Stellungnahme Bitkom e. V. zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"
  • Stellungnahme Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. zur 3. Sitzung am 25. Juni 2025 (Öffentliche Anhörung) "TKG-Änderungsgesetz 2025"

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
  • Informationen für Gäste

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Bundestag ändert das Telekommunikationsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025) (21/319) in unveränderter Fassung angenommen. Dazu lag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (21/639) vor. Für die Gesetzesänderung stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke  (21/640) mit der Forderung nach Einhaltung der wesentlichen tarifvertraglichen Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau. Dafür stimmten die Linksfraktion und die Grünen, dagegen die Unionsfraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Gesetzentwurf der Koalition

Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu verbessern ist geplant, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem TKG-Änderungsgesetz werde die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, geht aus dem Entwurf hervor. So sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zielte schon das von der Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode eingebrachte, aber nicht mehr verabschiedete TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (20/13171) ab. In diesem war eine Einschränkung beim Glasfaserausbau zugunsten naturschutzrechtlicher Aspekte vorgesehen. (lbr/ hau/26.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Alexander Arpaschi

Alexander Arpaschi

© Alexander Arpaschi / Nikolaus Becker

Arpaschi, Alexander

AfD

Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

© Grüne Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Lenhard, Rebecca

Bündnis 90/Die Grünen

Anne-Mieke Bremer

Anne-Mieke Bremer

© Anne-Mieke Bremer

Bremer, Anne-Mieke

Die Linke

Joachim Ebmeyer

Joachim Ebmeyer

© CDU-Kreisverband Herford / Paul Schneider

Ebmeyer, Joachim

CDU/CSU

Lars Haise

Lars Haise

© AfD Kreisverband Rems-Murr

Haise, Lars

AfD

Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

© Johannes Schätzl/ Maximilian König

Schätzl, Johannes

SPD

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/13171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 02.10.2024
  • 21/319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    PDF | 207 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/639 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/319 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    PDF | 167 KB — Status: 25.06.2025
  • 21/640 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/319, 21/639 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    PDF | 157 KB — Status: 25.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/319 (Beschlussempfehlung 21/639: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/640 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-telekommunikationsgesetz-1084808

Stand: 12.07.2025