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Finanzen

Stromsteuer soll auf EU-Mindeststeuersatz gesenkt werden

Für das produzierende Gewerbe und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll die Absenkung der Stromsteuer fortgeschrieben werden. Einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten. 

Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten, Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken“ (21/2086). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss..

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf soll Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umsetzen, indem die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, die bislang befristet ist, verstetigt wird. Bei der Steuerentlastung nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes handelt es sich laut Bundesregierung um eine unbürokratische Regelung, deren Inanspruchnahme zuletzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung wesentlich vereinfacht worden sei.

Im Bereich der Elektromobilität soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen werden, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen zudem klare Vorgaben geschaffen werden, die verhindern, „dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden“.

Doppelbesteuerung soll vermieden werden

Als wesentliche Neuerung soll auch die bisherige Stromspeicherdefinition erweitert werden. Im neu gefassten Paragraf 5 Absatz 4 des Stromsteuergesetzes sollen Stromspeicher künftig technologieoffen erfasst und als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet werden, sofern sie der Stromspeicherung dienen. 

Dies führt laut Regierung dazu, dass es unabhängig von der Speichertechnologie beziehungsweise unabhängig vom Speichermedium erst bei Entnahme von Strom aus dem Speicher zur Prüfung der Steuerentstehung kommen kann. Eine Doppelbesteuerung des in den Speicher ein- und wieder ausgespeisten Stroms werde so vermieden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt die geplante Streichung von „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab. Biomasse werde sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert, heißt es in seiner Stellungnahme (21/2469) zum Geseetzentwurf. Energie aus Biomasse beziehungsweise Biogas leiste einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung. Bioenergie könne durch die Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen zudem nachhaltig erzeugt werden. Darüber hinaus sei diese Form der Energie sowohl grund- als auch spitzenlastfähig. 

Außerdem hält der Bundesrat angesichts der deutlich zu hohen Strompreise eine schnellstmögliche und dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für Industrie, Mittelständler und Privathaushalte für erforderlich. Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß für alle Letztverbraucher, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ausdrücklich vereinbart worden sei, wäre eine einfache Möglichkeit zur allgemeinen Entlastung bei den Strompreisen. Derzeit betrage der Stromsteuertarif grundsätzlich 20,50 Euro je Megawattstunde. Für die betriebliche Verwendung könnte dieser auf 0,50 Euro für eine Megawattstunde und für die nichtbetriebliche Verwendung auf ein Euro für eine Megawattstunde gesenkt werden. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder zu Biogasanlagen und zur Reduzierung der Stromsteuer ab. Die Herausnahme von Biomasse, Klär- und Deponiegas aus der stromsteuerrechtlichen Begriffsdefinition habe keinerlei Auswirkungen auf Rechtsbereiche außerhalb des Stromsteuerrechts. Auch gehe damit kein Verlust der Stromsteuerbefreiung einher. 

Zur Forderung nach einer allgemeinen Senkung der Stromsteuer erklärt die Regierung, mit ihren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise werde bereits ein starkes Signal für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucher gesetzt. „Die Maßnahmen greifen ab dem 1. Januar 2026 und geben gezielt Entlastungen: für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für Verbraucher über die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Senkung der Übertragungsnetzkosten“, heißt es in der Gegenäußerung. (hau/hle/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Jan Wenzel Schmidt

Jan Wenzel Schmidt

© Jan Wenzel Schmidt

Schmidt, Jan Wenzel

AfD

()
Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

()
Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

()
Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Georg Schroeter

Georg Schroeter

© Georg Schroeter / AfD-Fraktion

Schroeter, Georg

AfD

()
Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2086 - Antrag: Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    PDF | 171 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2469 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Drucksache 21/1866 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 619 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1866, 21/2086 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Sachverständige für Fortsetzung der Stromsteuer-Senkung

Zeit: Montag, 3. November 2025, 16 bis 17.30 Uhr

Mehrere Sachverständige haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 3. November 2025, für über die Pläne der Bundesregierung hinaus gehende Entlastungsmaßnahmen bei der Stromsteuer ausgesprochen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) sieht die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft vor. Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen, so dass die Strompreise für Unternehmen steigen würden. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2086), die eine Reduzierung der Stromsteuer „für alle“ auf das europäisch zulässige Minimum fordert. 

„Falsches Signal“

In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung erklärte Mareike Drexler-Röckendorf vom Zentralverband des deutschen Handwerks, die Verschiebung der im Koalitionsvertrag noch angekündigten allgemeinen Senkung des Stromsteuersatzes auf das europäische Mindestmaß gebe das falsche Signal an die Betriebe, die nicht zum Produzierenden Gewerbe zählen, und an die Verbraucher. „Ein solches Vorgehen ist den Betrieben nicht vermittelbar und schwächt das Vertrauen in das politische Handeln“, kritisierte sie. Es müssten auch die Betriebe entlastet werden, die energieintensiv sind, aber nicht zum Produzierenden Gewerbe zählen. 

Florian Munder (Verbraucherzentrale Bundesverband) wies darauf hin, dass die privaten Haushalte in Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor einen der höchsten Strompreise zu zahlen hätten. Er kritisierte, dass Privathaushalte im Entwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt würden, obwohl dies im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei. Das sei ein „Wortbruch“. Würde die Stromsteuer für Privathaushalte auf den europäischen Mindestsatz gesenkt, würde dies bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 83 Euro jährlich bedeuten. 

„Hochlauf klimaneutraler Antriebe unterstützen“

Dr. Karoline Kampermann vom Verband der Automobilindustrie begrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehene Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen. Es seien jedoch weitergehende Maßnahmen im Bereich der Strom- und Energiesteuer dringend erforderlich, „um den Hochlauf klimaneutraler Antriebe nachhaltig zu unterstützen und den Elektromobilitätsstandort Deutschland zu stärken“. 

Franz-Josef Holzenkamp vom Deutschen Raiffeisenverband unterstützte die Ziele des Gesetzes zur Entlastung und Bürokratievereinfachung. Er forderte den Gesetzgeber allerdings auf, den Agrarhandel der Landwirtschaft gleichzustellen, um damit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zu korrigieren. Der Agrarhandel übernehme seit Jahren zunehmend Aufgaben, die auf landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden wie etwa die Erfassung, Reinigung, Kühlung und Einlagerung von Getreide und Raps. Der Handel müsse daher mit Landwirtschaft und Industrie gleichgestellt werden. 

„Steuerentlastung für betroffene Unternehmen“

Prof. Dr. Michael Rutemöller (Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften) erklärte, die beabsichtigte Entfristung der Absenkung der Stromsteuer sei ausdrücklich zu begrüßen. „Diese Maßnahme sichert die Steuerentlastung für betroffene Unternehmen für die Zukunft ab und schafft damit dringend benötigte Rechtssicherheit.“ 

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie forderte, es müssten jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe – wie E-Fuels und nachhaltige biogene Kraftstoffe – sowohl bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Vorschlags der EU-Kommission gesenkt werden. Die Branche in Deutschland befinde sich in einer schwierigen Lage. Produktionskapazitäten würden reduziert, Wertschöpfungsketten seien unter Druck geraten, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit seien perspektivisch gefährdet. 

„Energiewende im ländlichen  Raum nicht gefährden“

Dass Biomasse künftig nicht mehr zu den „erneuerbaren Energieträgern“ gehören soll, stieß auf massive Kritik von Sandra Rostek (Hauptstadtbüro Bioenergie). Dies widerspreche dem EU-Recht, wonach Biomasse ausdrücklich als erneuerbare Energiequelle gelte. „Eine nationale Einschränkung auf Wind, Sonne, Wasser und Geothermie verletzt das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und widerspricht dem systematischen Ziel der Steuerbefreiung für dezentrale Eigenversorgung aus erneuerbaren Quellen und dem faktischen Gleichbehandlungsgrundsatz im Steuerrecht“, erklärte Rostek. Dieser Forderung schloss sich der Raiffeisenverband an, der davor warnte, die Energiewende im ländlichen Raum zu gefährden. 

Dr. Dirk Jansen (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) nannte den Gesetzentwurf eine sinnvolle Maßnahme zu Entlastung der Industrie. Auf Forderungen nach Einbeziehung aller energieintensiven Unternehmen reagierte er skeptisch. Im Gegensatz zur Industrie würden diese Unternehmen nicht so stark im internationalen Wettbewerb stehen. (hle/04.11.2025)

Dokumente

  • 21/1866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2086 - Antrag: Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    PDF | 171 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2469 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Drucksache 21/1866 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 619 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Drittes Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Drittes Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Stellungnahmen

  • Deutscher Raiffeisenverband e. V.
  • Hauptstadtbüro Bioenergie
  • Rutemöller, Prof. Dr. Michael - Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V.
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte verstetigt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2753)  beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2756). 

Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2760) zum Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden. 244 Abgeordnete hatten dafür gestimmt, 313 votierten dagegen. 

Änderungsantrag zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten – Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken“ (21/2086),, der eine Reduzierung der Stromsteuer „für alle“ auf das europäisch zulässige Minimum forderte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf wird die Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde ab einem Mindestverbrauch von jährlich 12,5 Megawattstunden verstetigt. Davon sollen rund 600.000 Unternehmen, darunter auch die Mehrheit der handwerklichen Gewerke, profitieren. Ohne die Verstetigung wäre die Entlastung ab Januar 2026 ausgelaufen mit der Folge, dass die Strompreise für Unternehmen steigen würden, heißt es im Entwurf. Aus Sicht der Regierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern“. 

Ferner sind Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität enthalten: Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen künftig. „Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden.“ Bei Stromspeichern soll künftig generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden. 

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte am 12. November Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Paragraf 2 Nummer 7 des Stromgesetzes herausgenommen, um eine Präjudiz auf andere Rechtsbereiche zu vermeiden. Die bisherige Definition wurde aufgehoben, zugleich wurden die weiterhin begünstigten Energieträger an den entsprechenden Stellen im Stromsteuerrecht aufgezählt.

Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, in dem es heißt: „Teilweise bestand die Sorge, dass die durch den Gesetzentwurf vorgeschlagene Herausnahme von Biomasse sowie Klär- und Deponiegas aus der stromsteuerrechtlichen Begriffsdefinition Präjudizwirkung auf andere Rechtsbereiche haben könnte. Dies ist nicht der Fall.“

Die Aufhebung von Paragraf 2 Nummer 7 des Stromgesetzes gehe einher mit „gleichzeitiger enumerativer Nennung von Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme und Wasserkraft in den entsprechenden Normen des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung“. Für Strom aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft ergäben sich hierdurch keinerlei Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.

Stromlieferungen unter Anlagenbetreiberns

Ferner enthielt der Antrag der Koalitionsfraktionen eine klarstellende Ergänzung, „dass im Falle der Nutzung von aus Stromspeichern rückumgewandeltem Strom der Anspruch auf Steuerentlastung erst nach der Rückumwandlung entstehen kann“. Zudem kann künftig in Wind- und Solarparks zur Stromerzeugung genutzter Strom „bürokratiearm“ zwischen einzelnen Anlagenbetreibern geliefert werden (sogenannte Querlieferungen), ohne dass wie bislang Steueranmeldungen und Entlastungen für entsprechende Strommengen erforderlich sind.

Mehrfach begründen die Koalitionsfraktionen Änderungen mit Bürokratieabbau. So finden sich beispielsweise eine Reihe von Regelungen für die steuerfreie Stromentnahme. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme (21/2469) die  Streichung von „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab. Biomasse werde sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert, heißt es darin. Energie aus Biomasse beziehungsweise Biogas leiste einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung. Bioenergie könne durch die Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen nachhaltig erzeugt werden. Darüber hinaus sei diese Form der Energie sowohl grund- als auch spitzenlastfähig.

Außerdem hält der Bundesrat angesichts der deutlich zu hohen Strompreise eine schnellstmögliche und dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für Industrie, Mittelständler und Privathaushalte für erforderlich. Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß für alle Letztverbraucher, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ausdrücklich vereinbart worden sei, wäre aus Sicht der Länderkammer eine einfache Möglichkeit zur allgemeinen Entlastung bei den Strompreisen. Derzeit betrage der Stromsteuertarif grundsätzlich 20,50 Euro je Megawattstunde. Für die betriebliche Verwendung könnte dieser auf 0,50 Euro für eine Megawattstunde und für die nichtbetriebliche Verwendung auf ein Euro für eine Megawattstunde gesenkt werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder zu Biogasanlagen und zur Reduzierung der Stromsteuer ab. Die Herausnahme von Biomasse, Klär- und Deponiegas aus der stromsteuerrechtlichen Begriffsdefinition habe keinerlei Auswirkungen auf Rechtsbereiche außerhalb des Stromsteuerrechts. Auch gehe damit kein Verlust der Stromsteuerbefreiung einher. 

Zur Forderung nach einer allgemeinen Senkung der Stromsteuer erklärt die Regierung, mit ihren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise werde bereits ein starkes Signal für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucher gesetzt. „Die Maßnahmen greifen ab dem 1. Januar 2026 und geben gezielt Entlastungen: Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für Verbraucher über die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Senkung der Übertragungsnetzkosten“, heißt es in der Gegenäußerung. (hle/bal/13.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

()
Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

CDU/CSU

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2086 - Antrag: Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    PDF | 171 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2469 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Drucksache 21/1866 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 619 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2753 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    PDF | 2 MB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2756 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25, 21/2753 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    PDF | 592 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2760 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25, 21/2753 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    PDF | 584 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 21/2753 Buchstabe b (Antrag 21/2086 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/2753 Buchstabe a (Gesetzentwurf 21/1866, 21/2469 in der Ausschussfassung annehmen)


Namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 21/2760

20:09:01: Beginn der Abstimmung
20:31:03: Ende der Abstimmung
Gesamt: 557 Ja: 244 Nein: 313 Enthaltungen --
Änderungsantrag abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-finanzen-energiesteuer-1117586

Stand: 16.11.2025