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Soziales

Abschaffung der Analogleistungen im Asylbewerber­leistungsgesetz debattiert

Die AfD-Fraktion will „Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes“. Den so betitelten Antrag (21/1073(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Freitag, 14. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Antrag der AfD-Fraktion

Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Leistungen vorzulegen. Zugleich soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion für bisherige Ansprüche auf die Analogleistungen angemessene Übergangsregelungen bis Ende 2025 sicherstellen.

Wie die Fraktion darlegt, erhalten Asylbewerber oder etwa Geduldete in Deutschland zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der ersten 36 Monate hätten sie dabei regelmäßig Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Anschluss entspreche die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege grundsätzlich der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

„Faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten“

Sie blieben dann zwar weiterhin im Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, wechselten aber zu den sogenannten Analogleistungen (Leistungen in besonderen Fällen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes), die in der Höhe den Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beziehungsweise SGB XII (Sozialhilfe) entsprächen, führt die Fraktion ferner aus. 

Auch hätten sie den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Personen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, sodass „faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht“. Damit bilde Deutschland europaweit eine Ausnahme und biete „mit Sozialleistungen, die denen deutscher Sozialhilfeempfänger entsprechen, einen entscheidenden Pull-Faktor“. (sto/hau/14.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Huy, Gerrit

AfD

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Ehm, Lars

CDU/CSU

Lars Ehm

Lars Ehm

© Lars Ehm/ Paul Schneider

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Nasr, Rasha

SPD

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek Media Lab

Bünger, Clara

Die Linke

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Brinkmann, Lutz

CDU/CSU

Lutz Brinkmann

Lutz Brinkmann

© Lutz Brinkmann/ Hermann Pentermann

Goßner, Hans-Jürgen

AfD

Hans-Jürgen Goßner

Hans-Jürgen Goßner

© Hans-Jürgen Goßner / Emil Viezens

Klose, Annika

SPD

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/1073 - Antrag: Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
    PDF | 182 KB — Status: 29.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/1073(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 16.09.2026