Experten zeigen sich alarmiert über die Praktiken von Kinder-Influencern
Zeit:
Mittwoch, 12. November 2025,
18.30
bis 20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Wie sehr Family-Influencer durch das Posten von Aufnahmen ihrer Kinder deren Wohlergehen gefährden und deren Rechte verletzen, das war Gegenstand eines Fachgesprächs der Kinderkommission (Kiko) am Mittwochabend, 12. November 2025, zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 2)“; anknüpfend an die vorausgegangene Sitzung, die die rechtliche Perspektive des Sharenting beleuchtet hatte und in der ein Rechtsgutachten des Kinderhilfswerks vorgestellt worden war.
Vermarktung der Kinder bereits vor der Geburt
Family-Influencer betreiben ihr Geschäftsmodell häufig mithilfe von Kinderarbeit und gefährden vielfach das Kindeswohl, sagte Sara Flieder, Aktivistin für Kinderrechte und Social Media Expertin. Oft lasse sich schon anhand weniger Bilder, beispielsweise wenn Kinder im Schlafanzug aufträten, erkennen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliege.
Die Privatsphäre mancher Kinder, bis hin zu intimen Szenen, werde bis ins Detail zur Schau gestellt, ihren Alltag kenne ein Millionenpublikum von vorn bis hinten. Die Vermarktung der Kinder beginne vielfach bereits vor der Geburt, mit dem Posten von Ultraschallbildern.
Praktiken mancher Influencer machen Expertin fassungslos
„Man weiß einfach alles über diese Kinder“: Wie sie sich frühmorgens zurecht machen, wie ihre Zimmer aussehen, wer ihre Freunde sind, welche Probleme sie haben. Die Kinder würden in den intimsten Momenten fotografiert und gefilmt - vielfach, „ohne dass sie dies wissen oder möchten“. Die Praktiken mancher Influencer machten sie fassungslos, so die Social Media-Expertin. Da lade eine Mama ein Video hoch, das ihr Kind beim Erbrechen vorführe, um im nächsten Video Werbung für Nassstaubsauger zu machen. Für normale Betrachter unschuldige Kinderfotos würden zudem regelmäßig von der Pädophilen-Szene konsumiert und im Darknet in einen sexualisierten Zusammenhang gestellt.
Frage man Kinder zum Thema Sharenting, antworteten diese regelmäßig, dass es nicht okay sei, wenn Eltern Bilder von ihnen, zumal von ihrem Zuhause, ungefragt in Social Media zeigen. Würden Facetten ihrer Identität, ja gar Intimität, zur Schau gestellt, empfänden sie das sogar als „totalen Vertrauensverlust“ zwischen ihnen und ihren Eltern. Erschütternd finde sie, dass die meisten Influencer uneinsichtig seien, sagte Flieder. „Es bringt nichts, mit denen zu diskutieren.“ Die auftraggebenden Firmen wiederum würden die Verantwortung auf die Influencer schieben. Wenn es keine Verbote und rechtliche Konsequenzen gebe, werde sich in dem Bereich wenig ändern.
„Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante“
Annemarie Lehmkemper, Petentin einer Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema „Missachtung von Kinderrechten“, unterstrich ihre Hauptbotschaft: Kinder sollten im Internet nicht ungefragt und ungeschützt gepostet werden. Die Entwicklungen in den Sozialen Medien führe vor Augen, dass man „Kinder manchmal auch vor den Entscheidungen der eigen Eltern schützen“ muss. Gesellschaft und Politik seien gefragt. In der Petition, die 50 000 Unterschriften erhalten hat, fordere sie, „dass die Gesetze zum Posten von Kindern im Netz überarbeitet und besser reguliert werden“.
Durch ihre Aktivitäten auf Social Media sei sie „jeden Tag dort, wo die Problematik sichtbar wird. Ich sehe, was von Kindern gepostet wird, und wie sehr ihre Rechte dort verletzt werden. Was ich dort teilweise beobachte, möchte man sich im Traum nicht vorstellen“, so Lehmkemper. Daher appelliere sie dringend an die Bundesregierung und die Gesellschaft insgesamt: „Kinder müssen im Internet und insbesondere auf Social Media endlich besser geschützt werden. Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante. Wenn wir sie wirklich schützen wollen, müssen wir ihre Würde auch online bewahren, Tag für Tag, Klick für Klick.“
Gravierender Interessenkonflikt bei Influencer-Eltern
Was auf Social Media auf den ersten Blick aussieht wie ein harmloser Einblick in den Familienalltag, sei „längst zu einem professionellen Geschäftsfeld geworden, das ganze Familien ernähren kann“, sagte Sophie Pohle vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Inhalte mit Kindern gehörten zu den beliebtesten Formaten auf Social Media. Beispielhaft nannte sie eine Mutter, mit 2,3 Millionen Followern, die ihre Kinder im Bad, bei der Abendroutine, beim Duschen, im Bett, zeigt, dabei ganz nebenbei ein Beauty-Produkt bewirbt und in kurzer Zeit darunter 55 000 Likes und über 200 Kommentare erhält.
Hinter den perfekt gedrehten Szenen steckten Redaktionspläne, ein enormer zeitlicher Aufwand und Werbeverträge. Es gehe den Influencern darum, Reichweite zu erzielen und dadurch Geld zu verdienen. „Samstag ist Drehtag, aber eigentlich würde sie auch gerne ihre Freunde treffen“, habe ein elfjähriges Mädchen kürzlich in einer Reportage preisgegeben. „Was uns als Familien-Content verkauft wird, bedeutet in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.“ Eltern würden zu Unternehmern und Arbeitgebern. Damit entstehe ein gravierender Interessenkonflikt mit dem Schutzauftrag des Elternseins.
Schutzauftrag des Staates
Die wirtschaftlichen Interessen der Eltern stünden „in krassem Gegensatz zu den Rechten der Kinder, die natürlich der Kompass sein müssten“. Pohle zählte auf: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Beteiligung und auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt. In der Praxis müsse man aber feststellen: Kinderrechte werden bewusst oder unbewusst missachtet, wenn Eltern selbst Produzenten auf Social Media sind und damit auch die Arbeitgeber ihrer eigenen Kinder.
Im Rahmen des Sharenting gepostete Fotos und Filme von Kindern, die von Alltagsszenen über Intimitäten, Berichte und Bilder über Krankheiten und Verletzungen, entwürdigende Situationen, emotionale oder körperliche Ausnahmezustände bis hin zu ganzen digitalen Biografien von Kindheiten reichten, stellten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre dar und gehörten verboten. Erzielten Influencer im Kontext von Werbeverträgen und mithilfe der Vermarktung des Alltags ihrer Kinder Reichweite würden die Kinder Teil eines Geschäftsmodells. „Da greift der Schutzauftrag des Staates eigentlich eindeutig. Kinder dürfen nicht wirtschaftlich instrumentalisiert werden“, erklärte Pohle.
Kinderhilfswerk sieht Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene
Kinder würden im Rahmen von Influencer-Content „meist ohne eigene Zustimmung Teil öffentlicher, wirtschaftlicher Prozesse, ohne ausreichenden Schutz und ohne ein Verständnis davon zu haben, was für weitreichende Konsequenzen die Verbreitung ihrer Daten im Internet haben“ könne. Es bestehe Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene. Handlungsbedarf und Anwendung auf den digitalen Raum sieht das Kinderhilfswerk beim Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder zwar bei der Arbeit an Filmsets für Kinofilme schütze, jedoch nicht vor der Handy-Kamera im Kinderzimmer. Die Tätigkeit von Family- oder Kinderinfluencern erfolge bislang „mindestens in einer rechtlichen Grauzone“, so Pohle.
Das Rechtsgutachten des Kinderhilfswerkes schlage ein abgestuftes „altersdifferenziertes beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept“, ein klares Veröffentlichungsverbot von Content mit Kindern unter sieben Jahren sowie eine verbindliche medienpädagogische Begleitung von Eltern und Kindern vor.
Auch Plattformen und Unternehmen, die massiv von der Vermarktung kindlicher Inhalte profitieren, gelte es in die Verantwortung zu nehmen. Die Verletzungen der Kinderrechte im Bereich des Family Influencing seien „so gravierend, dass es jetzt klare gesetzliche Regelungen und Durchsetzungsmechanismen braucht, die verhindern, dass ein ganzer Wirtschaftszweig blüht, weil Kinderrechte verletzt werden“.
Erhebliche Herausforderungen für die Kripo
Vor erhebliche Herausforderungen stellen das Sharenting und die zunehmenden Aktivitäten von Kinderinfluencern auch die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention, erläuterte Martin Ostwinkel, Referent bei Blackstone 432 und Kriminaloberkommissar bei der Kriminalpolizei in München. „Die potenziellen Risiken und Gefahren für die digitalen Persönlichkeitsrechte und die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder rechtfertigen unsere dringende Warnung und unseren präventiven Handlungsbedarf. Kinderbilder- und videos gehören nicht unkontrolliert ins Netz.“
Ostwinkel hob vor allem die „pädokriminelle Nutzung scheinbar harmloser, süßer Kinderbilder“ im Darknet hervor. „Das BKA warnt vor dem Missbrauch solcher scheinbar harmlosen Bilder. Laut Vereinten Nationen und FBI finden sich pro Sekunde 2,25 Millionen Pädokriminelle im Netz.“ Bis zu 50 Prozent der Bilder, die sich diese Leute teilen, stammten, durch künstliche Intelligenz manipuliert, von bekleideten Kindern, die nach der Bearbeitung nackte oder leicht bekleidete Kinder darstellen, „die dann gezielt für missbräuchliche Zwecke verwendet werden“. Solche „Deepnudes“ von Minderjährigen stellten „ein schnell wachsendes Problem“ dar. Deren Herstellung, Verbreitung oder auch nur Besitz erfülle in Deutschland bereits heute den Straftatbestand der Kinderpornografie.
Mobbing, Grooming und Identitätsdiebstahl
Ermittler von Kinderpronografie hätten „festgestellt, dass ein alarmierender Anteil der Bilder und Videos, die in pädokriminellen Netzwerken zirkulieren, ihren Ursprung in frei zugänglichen oder nur eingeschränkt geschützten Social Media-Plattformen von Eltern“ habe - also genau in dem Bereich, in dem Sharenting stattfinde. Kinder würden in Influencer-Familien „massiv unter Druck gesetzt“. Für den wirtschaftlichen Erfolg würden Aufnahmen gemacht, die später zur Bloßstellung oder zum Mobbing genutzt würden, wenn verletzende oder intime Situationen gezeigt werden. „Das wird später zu massiver sozialer Ausgrenzung und Cybermobbing führen“, wisse er durch seine ständigen Gespräche an Schulen.
Hinzu komme, dass die Preisgäbe hochsensibler Daten wie Name, Geburtsdatum, Schule, Wohnadresse und Routinen die Gefahr von Identitätsdiebstahl oder der gezielten Ansprache durch Fremde im Bereich des sogenannten Grooming erhöhe. Sind Daten und Bilder einmal veröffentlicht, „ist der digitale Fußabdruck des Kindes für immer manifestiert“, warnte der Kriminaloberkommissar. Auch Äußerungen Minderjähriger zu politischen Themen oder sexuellen Einstellungen blieben „im Netz für immer bestehen und können für diese Kinder in Zukunft zu großen Problemen führen“.
Gesetzliche Regelung mit Informationspflicht gefordert
Mediensucht, psychische Belastungen oder eine gestörte Entwicklung der Selbstwahrnehmung seien die Folgen des Zwangs, permanent Content liefern zu müssen, der auf Influencer-Kindern laste. Die Natürlichkeit des Familienlebens gehe verloren und werde durch eine ständige Inszenierung ersetzt. „Die klare Grenze zwischen Privatem und öffentlicher Geschäftstätigkeit verwischt vollständig - zulasten des Kindes.“
„Reine Medienkompetenz“ reiche leider nicht mehr aus, sagte Ostwinkel. „Es bedarf einer gesetzlichen Regelung.“ Verpflichtende Elterninformationsabende und Hebammenschulungen seien „absolut hilfreich und notwendig“. Entsprechend der bußgeldbewährten Schulpflicht brauche es eine „Pflicht für die Eltern, sich über diese wichtigen Themen, die die Kinder betreffen, zu informieren“. Vorstellbar sei auch eine Präventionskampagne zur besten Sendezeit, damit komme der Staat seiner Informationspflicht nach und erziele eine hohe Reichweite. (ll/13.11.2025)