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Naturschutz

Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund

Die Bundesregierung will die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund schaffen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (21/3195) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung  

Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194) zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. 

Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen. Um in Deutschland das verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sei der Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten eine wichtige Komponente, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. 

Unverzichtbar und vorrangig umzusetzen seien intensivere Bemühungen und Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und natürliche CO2-Senken zu erhalten und auszubauen. Beim Export von CO2 und dem Bau von entsprechenden Leitungen und Speichern seien negative Auswirkungen auf die Umwelt, vor allem auf das grenzüberschreitende Unesco-Welterbe Wattenmeer und auf die Meeresnatur, so weit wie möglich auszuschließen. 

Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie die Hinweise soweit wie möglich berücksichtigen werde.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem zweiten Entwurf (21/3195) sollen für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen werden, um effektiv die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen. Dies solle vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. 

Der Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung der entsprechenden nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports dienen. Damit werde es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs und befürwortet auch die vorgeschlagenen Regelungen für den Einsatz von Dispergatoren in Notlagesituationen bei Ölverschmutzungen. Allerdings dringt er auf Änderungen in Artikel 1 zum Schutz der Fischerei. So sollen bei Gebietsauswahl für Offshore-CCS fischereifachliche Institutionen, insbesondere des Thünen-Instituts sowie der zuständigen Fischereiverwaltungen des Bundes und der Länder, im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren „verbindlich und frühzeitig“ beteiligt werden, um mögliche Beeinträchtigungen des Fischfangs zu minimieren. 

Vorhabenträger sollen zudem nach Stilllegung der Anlagen zur Nachsorge verpflichtet werden, damit „der Fischfang in dem Gebiet wieder uneingeschränkt möglich ist“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Für den Fall, „dass eine längerfristige oder sogar dauerhafte Beeinträchtigung des Fischfangs entsteht“, solle der Vorhabenträger eine zweckgebundene monetäre Ausgleichszahlung leisten. 

Das Einbringen von Kohlendioxidströmen in den Meeresuntergrund, inklusive der dazu nötigen Anlagen, könne zu „zeitweiligen oder dauerhaften Nutzungseinschränkungen in fischereilich relevanten Gebieten führen“, begründet der Bundesrat seine Änderungsvorschläge. Während die ökologischen Risiken etwa durch potenzielle CO2-Leckagen im Kohlendioxid-Speichergesetz berücksichtigt würden, sei dies für die Beeinträchtigung der Fischerei nicht hinreichend gegeben. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt die gewünschten Änderungen ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Diese passten nicht in die „Systematik des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, das im Übrigen auch keine materiellen Anforderungen für die Speicherung von Kohlendioxid regelt“, heißt es dort. (hau/sas/18.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Lisa Badum

Lisa Badum

© Lisa Badum / René Ruprecht

Badum, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3194 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
    PDF | 1 MB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3195 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
    PDF | 425 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Kreiser, Dunja (SPD), Helfrich, Mark (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/3194 und 21/3195 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund

Ein sondenähnliches Gerät schwimmt in Meereswellen.

Das „Autonomous Underwater Vehicle“ (AUV) „Greyshark“ wird unter anderem für die Meeresboden-Kartierung eingesetzt. (© picture alliance/dpa / Frank Molter)

Liveübertragung: Donnerstag, 29. Januar, 18.55 Uhr

Die Bundesregierung will die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund schaffen. Über die dazu vorgelegten Gesetzentwürfe „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (21/3195) stimmt das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach einer 20-minütigen Debatte ab. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben.

Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Auch zu dem Antrag wird es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geben. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194) zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten.

Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem zweiten Entwurf (21/3195) sollen für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen werden, um effektiv die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen. Dies solle vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird.

Der Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung der entsprechenden nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports dienen. Damit werde es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es.

Antrag der Linken

Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Die Abgeordneten fordern, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. 

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden.

Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten

Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion.

Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnt die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (hau/sas/16.01.2026)

Dokumente

  • 21/1546 - Antrag: Zukunft sichern, Klima schützen - Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung
    PDF | 170 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3194 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
    PDF | 1 MB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3195 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
    PDF | 425 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-meeresverschmutzung-1129252

Stand: 23.01.2026