• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
Gesundheit

Krankenhausreform soll nachjustiert werden

Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Ihr Gesetzentwurf „zur Anpassung der Krankenhausreform“ (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512) wurde am Mittwoch, 12. November 2025, in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) würden praxisgerecht fortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen dabei gewahrt bleiben.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

Leistungsgruppen sollen von 65 auf 61 reduziert werden

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiterhin Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.

Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. (pk/hau/12.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

()
Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

()
Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

()
Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

()
Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

()
Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

()
Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

()
Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2707 - Antrag: Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
    PDF | 158 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2721 - Antrag: Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
    PDF | 203 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2512, 21/2721, 21/2707 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten: Nachbesserungen an geplanter Anpassung der Krankenhausreform

Zeit: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 17.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform „praxisgerecht“ fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512, 21/3056). So werden beispielsweise neue Vorgaben für die Kooperation von Krankenhäusern gefordert und eine veränderte Finanzierungssystematik. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwochabend, 17. Dezember 2025, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

„Verwässerung der Krankenhausreform“ befürchtet

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte nachdrücklich vor einer Verwässerung der Krankenhausreform. Mit dem neuen Gesetz drohten die angestrebten Ziele nicht erreicht zu werden. Vor allem die weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Länder eröffneten die Möglichkeit, Qualitätskriterien auszuhebeln. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und mit niedergelassenen Ärzten könnten grundsätzlich sinnvoll sein. Der Entwurf öffne jedoch die Tür für nahezu unbegrenzte Kooperationen ohne hinreichende Qualitätsprüfungen. Was den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) angehe, fehle es an klaren Vorgaben für eine zielgerichtete und priorisierte Mittelvergabe. Damit drohe eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erklärte, enttäuschend sei, dass der Entwurf bei der Vorhaltevergütung nur eine Fristverlängerung vorsehe. Solange die Vorhaltevergütung fallzahlabhängig sei, bleibe sie in ihrer Konstruktion fehlerhaft. Durch die Komplexität der Abrechnung entstehe eine erhebliche zusätzliche Dokumentationslast. Erforderlich sei eine grundlegende Anpassung der Finanzierungssystematik. Auch die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen entsprächen keiner wissenschaftlichen Evidenz.

DKG: Vorhaltefinanzierung ist problematisch

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die darauf hinwies, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Das KHAG greife wie das vorherige Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) massiv in die Krankenhausplanung ein, die Ländersache sei. Der Verband hält zudem die Vorhaltefinanzierung für problematisch. Die Verschiebung sei keine Lösung. Die Vorhaltefinanzierung sollte vollständig ausgesetzt und ein fallzahlunabhängiges Alternativkonzept entwickelt werden. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Vorhaltefinanzierung ungeeignet, um die wirtschaftliche Situation bedarfsnotwendiger Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. 

Unverzichtbar sei, mit der neuen Krankenhausplanung die Besonderheiten von Fachkliniken zu berücksichtigen, damit sie in vollem Umfang an der Krankenhausversorgung teilnehmen könnten. Grundlegenden Nachbesserungsbedarf weise zudem der Leistungsgruppenkatalog mit den Qualitätskriterien auf.

Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung 

Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes können die geplanten Änderungen die Konstruktionsfehler nicht beseitigen. Angesichts des Fachkräftemangels müsse die Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung weiter das Ziel sein, das nicht durch Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden dürfe. Der Verband forderte eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung und dazu die Einführung einer bedarfsorientierten Finanzierung auf Basis von Planfallzahlen. 

Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung sollte genutzt werden, um ein Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Das jetzt vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen berge zu viele Fehlanreize und könne zu ökonomisch motivierten Behandlungsentscheidungen führen. Ferner müssten Webfehler bei der Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen behoben werden. So sollte auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen verzichtet werden.

Situation von Kinderabteilungen und regionale Besonderheiten

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zeigte sich irritiert über die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. In einem Fachgutachten sei für die Erhaltung der Leistungsgruppe plädiert worden, um die spezialärztliche Versorgung von schwer und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. In den vergangenen Jahren seien bereits viele Kinderabteilungen geschlossen worden. Anders als in der Erwachsenenmedizin bestehe somit kein weiterer Konzentrationsbedarf.

Der Deutsche Caritasverband und die Katholischen Krankenhäuser mahnten mehr Rücksicht auf die Belange kleiner Versorger an. Ohne eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, der Versorgungsrealitäten sowie einer Verzahnung der Krankenhausreform mit der Notfallreform und einer erforderlichen Krisen-Resilienz-Strategie für Krankenhäuser drohe ein struktureller Abbau von Krankenhausangeboten, der die flächendeckende Versorgung gefährde. Die Verbände bemängelten unter anderem unzureichende Ausnahmereglungen, starre Strukturvorgaben sowie eine untaugliche Vorhaltevergütung.

Warnung vor Abschaffung von Leistungsgruppen

In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass aus ihrer Sicht an den Qualitätsvorgaben im Wesentlichen festgehalten werden sollte. Kritisiert wurden zu viele Ausnahmen und der Verzicht auf bestimmte Spezialkompetenzen in Leistungsgruppen. So kritisierte der Einzelsachverständige Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke, die nunmehr geplanten Ausnahmen konterkarierten das Ziel der Reform, zu mehr Qualität und Patientensicherheit zu kommen. 

Er warnte nachdrücklich vor der Abschaffung von Leistungsgruppen in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin sowie Infektiologie. Damit werde das fatale Signal ausgesendet, dass diese Fachrichtungen künftig keine Rolle mehr spielten. Auch die geplante Ambulantisierung stoße bei schwierigen Fällen in der Praxis an ihre Grenzen. (pk/17.12.2025)

Dokumente

  • 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3056 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 536 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 23. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, 17:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Marburger Bund
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
  • BKK Dachverband
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (KKVD)
  • GKV Spitzenverband
  • Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa)
  • Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutscher Pflegerat e.V.
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • iKK e.V.
  • Bundesärztekammer
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe)
  • Deutscher Städtetag
  • Deutscher Landkreistag
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  • Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsanträge 1-15 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)
  • Änderungsanträge 1-3 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)
  • Änderungsantrag 4 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-pa-gesundheit-1129514

Stand: 23.01.2026