• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

ETF-Sparplan für die Rente erörtert

Einen ETF-Sparplan für die Rente fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/2830), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Antrag der AfD-Fraktion

Die Abgeordneten schrieben in dem Antrag: „Zusätzliche kapitalgedeckte Elemente können die Altersvorsorge sinnvoll ergänzen. Eine wertpapierbasierte Vorsorge erfordert zwar einen langfristigen Anlagehorizont, ermöglicht aber die Risiken des Kapitalmarktes abzufedern und bei überschaubarem Mitteleinsatz den Zinseszinseffekt wirksam zu nutzen. Die bestehenden Instrumente der dritten Säule – insbesondere Riester-Rente und Rürup-Rente – haben sich in der Praxis vielfach als unzureichend erwiesen, da sie häufig mit hohen Kosten, geringen Renditen und mangelnder Transparenz verbunden sind.“ Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) - habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert.

Die Fraktion fordert unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. (che/hau29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()
Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

()
Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

()
Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

()
Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/2830 - Antrag: Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen
    PDF | 202 KB — Status: 14.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2830 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erörtert

Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung beraten. Gegenstand der halbstündigen Debatte war auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Beide Vorlagen wurden nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung bei den weiteren Beratungen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. 

Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. 

Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. 

Antrag der Grünen

Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. 

An diesen Bürgerfonds sollen abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, „sofern sie dem nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, soll in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nennen das schwedische Modell als Vorbild. (bal/hau/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

()
Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

()
Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

()
Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

()
Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

()
Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/3617 - Antrag: Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
    PDF | 183 KB — Status: 13.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4088, 21/3617 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten

Zeit: Montag, 16. März 2026, 14 bis 15.30 Uhr

Die von der Bundesregierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist von der Finanzwirtschaft grundsätzlich begrüßt, von Verbraucherschützern und Gewerkschaften dagegen kritisiert worden. Besonders umstritten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am  Montag, 16. März 2026, der geplante Deckel für die Kosten, die Käufern von Finanzprodukten berechnet werden. Während die Deutsche Kreditwirtschaft dafür warb, den Kostendeckel von 1,5 Prozent für Standardprodukte ganz aufzuheben, weil der Wettbewerb für niedrige Kosten sorgen werde, war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen der geplante Deckel viel zu hoch.

Vorlagen zur Anhörung

Grundlage der von Anja Karliczek (CDU(CSU) geleiteten Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088). Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. 

Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2830) für einen ETF-Sparplan für die Rente und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) für einen Bürgerfonds. 

Kostendeckel für Standardprodukte

Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, nannte das Vorhaben einen wichtigen und dringlichen Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten, den Lebensstandard der Bürger im Alter langfristig zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Änderungsbedarf sah die Kreditwirtschaft beim Kostendeckel für Standardprodukte von 1,5 Prozent. Da die Regierung selbst im ihrem Entwurf einen Rückgang der Kosten angesichts des Wettbewerbs erwarte, sei der Deckel nicht notwendig. Angeregt wurde, die steuerliche Begünstigung für Sparbeiträge von 1.800 auf 3.500 Euro anzuheben.

Wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) regte die Kreditwirtschaft an, den Zugang zur privaten Altersvorsorge auch für Bürger zu öffnen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende), damit diese auch die Förderung erhalten könnten. Ebenso sollten Angestellte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, förderberechtigt sein. Insgesamt bezeichnete der BVI den Entwurf als „epochalen Wandel“ und als wichtigen Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte in seiner Stellungnahme eine Benachteiligung der Versicherungsbranche: Banken und Neobroker dürften das Standardprodukt ohne Beratung vertreiben. Versicherer könnten das nicht, da im Versicherungsvertrieb eine gesetzliche Beratungspflicht gelte. Auch sollte die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden können. Außerdem forderte die Organisation, Auszahlungspläne sollten mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen, um Versorgungslücken im hohen Alter zu vermeiden.

Standardprodukt nach schwedischem Vorbild

Grundsätzliche Kritik kam von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt viele unterschiedliche Standard-Depots zuzulassen, sollte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild geschaffen werden, forderte die Organisation, die auch Kritik an den hohen Kosten der angebotenen Produkte übte. Die Verbraucherzentrale rechnete in ihrer Stellungnahme vor, welchen Einfluss die Kosten auf die Rendite über lange Laufzeiten haben. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Vermögenszuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro aufweisen.

Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnte davor, dass es ein Angebot geben werde, dass zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach sein werde. Die Organisation sprach sich für ein Modell nach schwedischem Vorbild aus. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent führe dazu, dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparern ankommen würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, mit dem Gesetzesvorhaben bleibe die private Vorsorge für die Kunden „teuer, beratungsintensiv und ineffizient, während der Bund den Zuschuss erhöht“. Geringverdiener und Alleinerziehende würden benachteiligt. Das sei ein „Desaster“. Der DGB verlangte eine Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Ergänzung durch Betriebsrenten.

Vermögensaufbau für die Altersvorsorge

Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater erklärte, es sei richtig, dass es Angebote mit Verzicht auf eine Bruttobeitragsgarantie und die Anlagemöglichkeit in Aktien geben werde. Andererseits würden nach einer Umfrage mehr als 73 Prozent der Bevölkerung bei der Altersvorsorge einer lebenslang garantierten Rente den Vorzug geben und dabei bewusst Renditeeinbußen in Kauf nehmen. Darauf aufbauend könne, sofern es die Einkommenssituation zulasse, Vermögensbildung mit mehr Risiko erfolgen.

Prof. Ulrike Malmendier, Haas School of Business der University of California, Berkeley, erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen effizienten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anzustoßen und das Anlageverhalten der deutschen Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse zu verbessern: „Vor allem bildungsferne Haushalte werden aufgrund der fehlenden Automatisierung nicht erreicht werden; doch gerade diese haben eine Vorsorgelücke und partizipieren nicht am Kapitalmarkt. Für diese Haushalte muss es deutlich einfacher gemacht werden, in das Standard-Depot einzuzahlen.“ Den Kostendeckel von 1,5 Prozent nannte sie absolut inakzeptabel und im internationalen Vergleich „geradezu peinlich“. (hle/16.03.2026)

Dokumente

  • 21/2830 - Antrag: Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen
    PDF | 202 KB — Status: 14.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3617 - Antrag: Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
    PDF | 183 KB — Status: 13.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Altersvorsorgereformgesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Altersvorsorgereformgesetz

Stellungnahmen

  • Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (BDV)
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier - University of California, Berkeley

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) vor.

Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

SPD nennt Standarddepot einen „Meilenstein“

Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Tag für die Sparer, „die privat vorsorgen und ihre Renten stärken“. Das bisherige Riester-System habe Schwächen gehabt und zu wenig Rendite gebracht. Jetzt werde mit dem Altersvorsorgedepot die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert. 

Ein „historischer Meilenstein“ sei das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das werde ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssten, insbesondere bei den Kosten. Hohe Abschlusskosten würden die Erträge auffressen. Mit dem Kostendeckel habe man jetzt einen wichtigen Schritt unternommen. Man mache die Reform für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die Förderung sei verbessert worden.

AfD warnt vor Interessenkonflikten

Christian Douglas (AfD) begrüßte die erhöhte Kinderzulage und den neu geschaffenen Zugang für Selbstständige. Bei der Begrenzung der Maximalkosten habe man sich eine niedrigere Obergrenze gewünscht: „Es soll schließlich nicht ein Konjunkturprogramm für Vertriebler werden, sondern Sparern zugute kommen.“ 

Douglas kritisierte das staatliche Angebot wegen drohender Interessenkonflikte. Gebraucht würden eindeutige Regeln, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Fonds bei der nächsten Finanzkrise wie damals in Griechenland in Anleihen von Pleitestaaten investieren werde. Die deutschen Sparer würden damit die hohen Risiken und Schulden anderer Länder übernehmen. Außerdem drohe eine ideologische Mittelverwendung, wie bereits im Antrag der Grünen deutlich werde, wonach nicht in fossile Geschäftsmodelle investiert werden dürfe.

CDU/CSU: Kostengünstig, einfacher, renditestärker

40 Prozent der Arbeitnehmer hätten keine Zusatzvorsorge, erinnerte Fritz Güntzler (CDU/CSU). Und daher sei es wichtig, dieses Angebot zu schaffen. Riester habe wegen zu komplexer Förderung, zu hoher Kosten und einer viel zu niedrigen Rendite nicht funktioniert. Jetzt werde es ein effizientes ergänzendes Angebot geben mit der Möglichkeit der Beteiligung am Kapitalmarkt. Der deutsche Aktienindex DAX habe über 50 Jahre 8,6 Prozent jährliche Rendite erzielt.

 „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, würdigte Güntzler. Er zeigte sich erfreut, dass Selbstständige einbezogen werden würden und damit die Vorsorge für alle Bürger möglich werde. Die Schaffung eines öffentlichen Trägers beim Standarddepot stärke den Wettbewerb.

Grüne werben für automatischen Zugang

Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass ein öffentliches Standarddepot eingeführt werde. Das sei eine langjährige Forderung der Grünen gewesen. Insgesamt bleibe aber das unübersichtliche Produktwirrwarr bestehen. 

Mit der Reform hätten aber immer noch nicht alle Menschen Zugang, da sie selbst aktiv werden müssten, sagte Schmidt. Die Förderung allein reiche als Anreiz nicht: Wenn man alle Menschen erreichen wolle, müsse ein automatischer Zugang wie in anderen Ländern gewählt werden.

Linke will gesetzliche Rente stärken

Sarah Vollath (Die Linke) erinnerte daran, dass die gesetzliche Rente geschwächt und Rentner in Altersarmut geschickt worden seien. Diesem „Irrsinn“ müsse ein Ende gesetzt werden. Die private Vorsorge sei gescheitert. 

Mit der jetzigen Reform würden Versicherungsgesellschaften weiter abkassieren, „und jetzt können sich auch noch die Fondsgesellschaften freuen“. Erwerbsminderung und Todesfall würden nicht mehr abgesichert, kritisierte Vollath. Der einzige Weg für eine gute Absicherung für alle sei die gesetzliche Rente für alle.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.

Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich.

Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. 

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“.

Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Einbeziehung von Selbstständigen

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition.

Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Abgelehnte Oppositionsanträge

Auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem zwei Oppositionsanträge zur Altersvorsorge, die das Parlament jedoch auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/4996)  mehrheitlich zurückwies. 

Gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Dem AfD-Antrag „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) stimmte nur die antragstellende Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. 

Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag forderte die AfD einen ETF-Sparplan für die Rente. Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert, so die Begründung. 

Die Fraktion forderte unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden.

Antrag der Grünen

Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag. 

In diesen Fonds sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten abhängig Beschäftigte automatisch einzahlen, „wenn sie nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, sollte in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nannten das schwedische Modell als Vorbild. (hle/27.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()
Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

()
Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

()
Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

()
Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

()
Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

()
Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

()
Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

()
Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

()
Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

© Isabelle Vandre / Katharina Gehrmann

Vandre, Isabelle

Die Linke

()
Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

()
Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

()
Oliver Pöpsel

Oliver Pöpsel

© Oliver Pöpsel/ Oliver Radkau

Pöpsel, Oliver

CDU/CSU

()
Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

()
Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()

Dokumente

  • 21/2830 - Antrag: Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen
    PDF | 202 KB — Status: 14.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3617 - Antrag: Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
    PDF | 183 KB — Status: 13.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4996 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/3617 - Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
    PDF | 1 MB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4997 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4088, 21/4996 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    PDF | 202 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4088 (Beschlussempfehlung 21/4996 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/4996 Buchstabe b (Antrag 21/2830 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/4996 Buchstabe c (Antrag 21/3617 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-de-altersvorsorge-1136982

Stand: 17.04.2026