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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe.

Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an.

Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“ (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren“ (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Angesichts der Millionen Tonnen Lebensmittel, die in Deutschland im Mülleimer landen, fordert die AfD-Fraktion, die „Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“. Die Abgeordneten verlangen unter anderem mehr Bildungsangebote über Ernährung in Schulen und „ernährungsbezogene Studieninhalte“ im Lehramtsstudium. Außerdem seien Erleichterungen für den Lebensmitteleinzelhandel zu schaffen, wie beispielsweise der Wegfall der Umsatzsteuer auf gespendete Nahrungsmittel. Schließlich sollten für Lebensmittelspenden Haftungsrisiken verringert werden.

Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz“ (21/3834). Die AfD-Fraktion verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Fleischersatzprodukte. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, auf der Vorderseite der Verpackungen Informationen zu den Bestandteilen und Zutaten anzugeben. Produkte aus Fleischimitaten sollten nicht mehr „mit traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise ,Fleisch' deklariert werden“. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, fordern die Abgeordneten in dem Antrag.

Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik“ (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen.

Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln“ (21/3836). Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Lebensräume für Rotwild durch den Ausbau von Verkehrswegen und Zersiedelung der Landschaft „immer weiter eingeschränkt“ worden seien. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten deshalb unter anderem eine „verbindliche“ Verankerung von Wildtierkorridoren in der Raumordnung sowie die Integration von Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen in Schutzgebieten wie Nationalparken, Biosphärenreservaten oder Natura-2000-Gebieten.

Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert, die Entwicklungen für einen Impfstoff zu verstärken. Vor allem wegen der ganzjährigen Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1) in Deutschland sei die Entwicklung eines Impfstoffes nötig. Die Entwicklung solle am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgen und sich an den positiven Erfahrungen in Frankreich orientieren, damit ein nationales Konzept für den veterinärmedizinischen Einsatz von Schutzimpfungen in den am stärksten betroffenen Regionen vorbereitet werden kann.

(vom/29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
    PDF | 996 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 1 MB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3796 - Antrag: Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken
    PDF | 177 KB — Status: 26.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3833 - Antrag: Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
    PDF | 180 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3834 - Antrag: Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz
    PDF | 179 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3836 - Antrag: Lebensräume des Rotwildes schützen - Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln
    PDF | 183 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3837 - Antrag: Vogelgrippe wirksam bekämpfen - Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen
    PDF | 160 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3872 - Antrag: Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
    PDF | 166 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Sozialverbände begrüßen Vorstoß für Stärkung der Patientenrechte

Zeit: Mittwoch, 25. März 2026, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. März 2026, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Sozialverband sieht „strukturelle Beweisnot“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden.

Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Es sei dringend erforderlich, die Regelungen des Behandlungsvertrages an andere Vertragsarten anzupassen, zumal das Arzt-Patienten-Verhältnis durch eine hohe Vulnerabilität der Patientenseite gekennzeichnet sei. Der Arzt habe einen enormen Wissens- und Informationsvorsprung, der sogar eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität von Fehler und Schaden rechtfertigen würde. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe.

Komplexität der Verfahren in der Praxis

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention, etwa eine adäquate Personalausstattung und IT-Infrastruktur, der Abbau von Bürokratie oder die Finanzierung von Dolmetscherkosten. Dies würde Kapazitäten bei Ärzten schaffen. Die Forderungen im Antrag führten größtenteils nicht zu einer Verbesserung für Patienten und erschienen teils deklaratorisch.

Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge. Eine Beweismaßreduktion auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit wäre seiner Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, soweit dies den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden für den Patienten begründe. Es sei schon eine riesige Hürde, den Behandlungsfehler zu beweisen. An der Frage der Kausalität scheitern nach seinen Angaben 70 bis 80 Prozent der Fälle mit einfachen Behandlungsfehlern.

Experte: Gefahr der Defensivmedizin

Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. 

Das Resultat einer Beweismaßreduzierung im Arzthaftungsprozess wäre eine weitere Haftungsverschärfung und Schadenverlagerung auf die Behandlungsseite, für die jede Rechtfertigung fehle. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. (pk/25.03.2026)

Dokumente

  • 21/3796 - Antrag: Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken
    PDF | 177 KB — Status: 26.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 37. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 25. März 2026, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Thomas Gutmann
  • Bundesärztekammer
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe)
  • Sozialverband Deutschland
  • Prof. Dr. Christian Katzenmeier

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

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Stand: 18.04.2026