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  • 2./3. Lesung (Brubeg)
  • 2./3. Lesung (Fondsrisikoobergrenzung)
Finanzen

Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds

Die Bundesregierung will finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt umsetzen. Ihren Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt werden. 

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.

Stärkung des Clearings in der EU

Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sollen diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt werden. 

Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen. (hau/bal/15.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

()
Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

()
Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

()
Lisa Schubert

Lisa Schubert

© David Adelmann

Schubert, Lisa

Die Linke

()
Philip M. A. Hoffmann

Philip M. A. Hoffmann

© Philip M. A. Hoffmann/ Jennifer Weyland

Hoffmann, Philip M. A.

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/3510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
    PDF | 956 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3510 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Finanzbranche begrüßt das Fondsrisiko­begrenzungsgesetz

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 16.30 bis 18 Uhr

Die Finanzbranche hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) begrüßt, zugleich aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 26. Januar 2026, einige Änderungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. 

Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen. 

Keine nationalen Zusatzanforderungen

In der Anhörung unterstützte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) das Ziel, die EU-Regelung eins zu eins umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Begrüßt wurde auch die neue Möglichkeit zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Damit könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen alternative Finanzierungsquellen geboten werden.

Allerdings kritisierte der Verband zu kurze Umsetzungsfristen für offene Immobilienfonds und zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Angesichts der strengen Beschränkungen des Anlegerkreises habe man Bedenken, ob sich das Modell wirtschaftlich tragfähig realisieren lassen werde, so der BVI. 

Verbesserung der Finanzmarktstabilität

Wie der BVI begrüßte auch die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, unterbreitete aber ebenfalls einige Änderungsvorschläge. 

Seitens der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) wurde festgestellt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität leisten könne. Der Fondsmarkt werde resilienter werden. 

Offene Investmentaktiengesellschaften

Zufrieden zeigte sich auch Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werde der Baukasten der deutschen Fondsvehikel erweitert und praxistauglicher ausgestaltet. Die zulässigen Rechtsformen für offene Immobilien- beziehungsweise Infrastrukturfonds würden erweitert. Zukünftig seien neben Sondervermögen und offenen Investment-Kommanditgesellschaften auch offene Investmentaktiengesellschaften möglich. 

Zudem könnten nunmehr auch Publikumssondervermögen als geschlossene Fonds aufgelegt werden. Mit den Regelungen könne es gelingen, in Deutschland wieder mehr Fonds aufzulegen, was bisher sehr stark in anderen Ländern wie Luxemburg geschehe. 

Positiv für die Wirtschaft

Prof. Dr. Lena Tonzer (Universität Leipzig) sagte zu den neuen Kreditvergabemöglichkeiten für Fonds, das könne durchaus positiv für die Wirtschaft sein. Es könnten sich aber wegen der geringeren Regulierung systemische Risiken in diesen Bereich verschieben. Es würden mehr Daten gebraucht. Dafür müssten mehr Berichtspflichten eingeführt werden. 

Von der Deutschen Börse wurde der Gesetzentwurf insgesamt als sehr gelungen bewertet. Er sei geeignet, die Attraktivität des Finanzmarktes zu stärken. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft äußerte sich positiv. 

Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen

Christian Stiefmüller (Finance Watch) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass ein übermäßiger oder intransparenter Einsatz von Hebelfinanzierungen eine Quelle systemischer Risiken sein könne und erheblich zur Fragilität des Finanzsystems beitragen könne. Hohe Verluste von Marktteilnehmern seien möglich. Dass jetzt Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen eingeführt werden sollten, sei zu begrüßen. (hle/27.01.2026)

Dokumente

  • 21/3510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
    PDF | 956 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Stellungnahmen

  • Bundesverband Alternative Investments (BVAI) e. V.
  • Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) e. V.
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V.
  • 07 - Stiefmüller, Christian M. - Finance Watch

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag beschließt Entlastung der Banken von Bürokratie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke.

Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. 

Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro.

Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien.

Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau

Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten.

In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. 

Änderungen im Ausschuss

Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. 

Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden.

Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. 

Gesetzentwurf der Grünen

Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe.

Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ 

Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter.

Änderungsantrag der AfD

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, „so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte“, schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Johannes Schraps

Johannes Schraps

© Photothek Media Lab

Schraps, Johannes

SPD

()
Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

()
Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

()
Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

()
Lisa Schubert

Lisa Schubert

© David Adelmann

Schubert, Lisa

Die Linke

()
Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

()
Philip M. A. Hoffmann

Philip M. A. Hoffmann

© Philip M. A. Hoffmann/ Jennifer Weyland

Hoffmann, Philip M. A.

CDU/CSU

()
Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/13158 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 314 KB — Status: 02.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
    PDF | 6 MB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 261 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3662 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/3297 - Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 185 KB — Status: 15.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3847 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 21/3297, 21/3662 - Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 585 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3897 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3058 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)
    PDF | 6 MB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/3058 (Beschlussempfehlung 21/3897: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Änderungsantrag 21/3847 abgelehnt
  • GesEntw21/3297 (Beschlussempfehlung 21/3662: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Abstimmung über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Ein Stift liegt zusammen mit einer Zahlentabelle für Kalkulation von Einnahmen und Ausgaben auf einem Tisch.

Mit dem Gesetz soll systemischen Risiken im Finanzmarkt vorgebeugt werden. (© picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser)

Liveübertragung: Donnerstag, 26. Februar, 19.40 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) ab. Zur Abstimmung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. 

Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen. (hle/hau/02.02.2026)

Dokumente

  • 21/3510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
    PDF | 956 KB — Status: 07.01.2026
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Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-pa-finanzen-fondsrisikobegrenzungsgesetz-1137226

Stand: 09.02.2026