Zeit:
Mittwoch, 28. Januar 2026,
15
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Kenntnisprüfung als Regelfall
Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich.
Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme.
Priorität für Patientensicherheit
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte.
Anteil ausländischer Ärzte
Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien.
Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte.
Register für Approbationen
In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre.
Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)