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Gesundheit

Schnellere Anerkennung ausländischer Qualifikation in Heilberufen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (21/3207) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen. 

Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. 

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. (hau/18.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Bloch, Joachim

AfD

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Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

© Julia-Christina Stange/ Foto Rimbach, Mainz

Stange, Julia-Christina

Die Linke

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3207 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
    PDF | 761 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Yüksel, Serdar (SPD), Piechotta, Dr. Paula (B90/Grüne), Zeulner, Emmi (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/3207 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Verbände begrüßen Entwurf zur Anerkennung ausländi­scher Berufsqualifikationen

Zeit: Mittwoch, 28. Januar 2026, 15 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Kenntnisprüfung als Regelfall

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich.

Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme.

Priorität für Patientensicherheit

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei. 

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte.

Anteil ausländischer Ärzte

Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien.

Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte.

Register für Approbationen

In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre. 

Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)

Dokumente

  • 21/3207 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
    PDF | 761 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 27. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 28. Januar 2026, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • ADEXA - Die Apothekengewerkschaft
  • Marburger Bund
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlicher Fachgesellschaften (AWMF)
  • Medizinischer Fakultätentag
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V (SpiFa)
  • Bundesärztekammer
  • Deutscher Pflegerat e.V.
  • Bundesapothekerkammer
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutscher Hebammenverband
  • Gütegemeinschaft zur Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-pa-gesundheit-berufsqualifikation-1136802

Stand: 29.01.2026