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Verkehr

Digitale Bereitstellung von Mobilitätsdaten

Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999, 21/3507) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt. 

Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten. 

Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn

Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. 

Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden.

Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen

Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. 

Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen. 

Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“.

Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/09.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Jonas Geissler

Jonas Geissler

© Jonas Geissler/ CSU-Landesleitung

Geissler, Dr. Jonas

CDU/CSU

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Stefan Henze

Stefan Henze

© Stefan Henze

Henze, Stefan

AfD

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Victoria Broßart

Victoria Broßart

© Victoria Broßart / Stefan Kaminski

Broßart, Victoria

Bündnis 90/Die Grünen

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/2999 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    PDF | 1 MB — Status: 01.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3507 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt - Drucksache 21/2999 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 554 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Cademartori, Isabel (SPD), Bosch, Jorrit (Die Linke), Jordan, Alexander (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/2999 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) verband Dr. Felix Gündling, Geschäftsführer der triptix GmbH, mit der Neuregelung die Hoffnung, dass künftig nicht nur US-amerikanische Unternehmen wie Google in der Lage sein werden, qualitätsgesicherte Rooting-Dienste für Verkehrsverbindungen anzubieten. Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, bezeichnete den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form hingegen als „existenzbedrohend für die Carsharing-Branche“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf.

Die Umsetzung sei ein essenzieller Baustein, um statische und dynamische Verkehrsdaten offen und uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, sagte Triptix-Geschäftsführer Gündling. Aktuell hätten nur amerikanische Großkonzerne wie Google und Apple die finanziellen Ressourcen, um Daten im großen Stil einzukaufen und qualitätsgesichert auf ihren Plattformen anzubieten. Wenn Deutschland digital souverän werden und europäische Plattformen begünstigen wolle, seien offene Daten ein essenzieller Grundbaustein, damit auch kleinere Unternehmen hierzulande, wie etwa die triptix GmbH, ähnliche Plattformen entwickeln und anbieten können, sagte Gündling. 

„Unverhältnismäßig weitreichende Darstellungspflicht“

Aus Sicht des IT-Branchenverbandes Bitkom sind die Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist nach Einschätzung von Bitkom-Vertreter Felix Lennart Hake die Pflicht zur unentgeltlichen und unbeschränkten Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt „unverhältnismäßig weitreichend“. Sie gehe über die europäischen Vorgaben hinaus und berge Risiken für wettbewerbsrelevanten Daten, sagte er. Auch sei die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur Übermittlung der geforderten Daten mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung zum Bürokratierückbau „nicht nachvollziehbar“.

Stefan Kaufmann von Wikimedia Deutschland begrüßte die Orientierung an den Open-Data-Leitlinien der EU hinsichtlich eines unentgeltlichen und unmittelbaren Zugangs und der Wiederverwendung der Informationen zu jedem Zweck sowie zu diskriminierungsfreien Standardlizenzen ausdrücklich. Um eine niederschwellige Wiederverwendbarkeit über die gesamte Europäische Union hinweg zu ermöglichen, sollten jedoch auch der direkte Zugang ohne Registrierungspflichten und die Verwendung international anerkannter Lizenzen – wie der Creative-Commons-Lizenzen – im Gesetz festgeschrieben werden, forderte Kaufmann. Das schaffe die Voraussetzung, dass auch künftig eine Vielfalt innovativer Auskunftssysteme, „auch aus der digitalen Zivilgesellschaft“, entstehen könne. Auch dann, wenn diese nicht kommerziell vermarktbar seien. 

Registrierungspflicht für Datennutzer gefordert

Aktuell gehörten deutsche Carsharing-Anbieter weltweit zu den wenigen, „die Carsharing profitabel betreiben können“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Gunnar Nehrke. Der Schlüssel zum Erfolg liege vor allem im richtigen Verhältnis von Auslastung und Verfügbarkeit – ein Know-how, das über Jahre erarbeitet worden sei. Die Standort- und Verfügbarkeitsdaten von Carsharing-Fahrzeugen, die beim Nationalen Zugangspunkt nun öffentlich zugänglich und für jeden Zweck nutzbar gemacht werden sollen, stellten jedoch den Kern des Geschäftsmodells der Carsharing-Anbieter dar. Folglich könnten Wettbewerber aus dem In- und Ausland die bisher geschützten Daten sammeln und die Geschäftsmodelle deutscher Carsharing-Anbieter kopieren, sagte Nehrke. 

Er forderte eine Registrierungspflicht für Datennutzer. Zudem müssten Dateninhaber die Nutzung dynamischer Verfügbarkeitsdaten auf legitime Zwecke wie Reiseauskünfte, die Forschung und die behördliche Aufgabenerfüllung einschränken können. Zudem brauche es pragmatische Regelungen für Eigenerklärungen. 

„Marktbreite statt Verdrängung“

Rüdiger Pape von der BMW Group wies darauf hin, dass Rohdaten, die beispielsweise Fahrzeughersteller liefern, wie etwa Fahrzustände, Warnereignisse oder Umgebungszustände, im ersten Schritt als Service nicht nutzbar seien und nachbearbeitet werden müssten. Das erfordere bestimmte Ressourcen und müsse daher mit einer Wertschöpfung hinterlegt werden, sagte der Unternehmensvertreter. 

Pape sprach sich dafür aus, die Rollen sauber zu trennen. Auf der einen Seite könne die Mobilithek für öffentliche und obligatorische Daten stehen, die unentgeltlich und offen sei. Auf der anderen Seite stünden Datenräume für kommerzielle Datensätze mit differenzierten Lizenzen. Dadurch entstehe Marktbreite statt Verdrängung, befand er.

„Datenbereitstellungspflichten nicht erweitern“

Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte das Ziel, qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten zu schaffen, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger zu steuern. Die Verkehrsunternehmen seien auch unmittelbar von dem Gesetz betroffen, da der Entwurf vielfältige Anforderungen an sie – insbesondere in der Rolle als Inhaber von Mobilitätsdaten – stelle. „Für uns ist entscheidend, dass mit dem Entwurf keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten einhergehen“, sagte Schmitz. 

Der Regierungsentwurf gehe jedoch an einigen Stellen über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen IVS-Richtlinie hinaus und umfasse inhaltliche Aspekte des gescheiterten Entwurfs eines Mobilitätsdatengesetzes der vorherigen Bundesregierung, bemängelte er. Der VDV-Vertreter forderte unter anderem den Verzicht auf die Pflicht zur Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen und Stellflächen für Hilfsmittel. Zudem brauche es faire Lizenzbedingungen für die Dateninhaber.

Datenbereitstellungspflicht für Mobilitätsdienstleister gefordert

Paul Schneider vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sieht in dem Entwurf erhebliche Potenziale. Das gelte mit Blick auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mobilitätsdienstleistungssektors, die Verbesserung urbaner wie ländlicher Mobilität und für kostengünstige Fortschritte in Richtung Klimaneutralität. Dazu müssten Mobilitätsdaten umfassend für Reiseinformations- und Buchungsdienste verfügbar gemacht werden, so Schneider. 

Er fordert eine Datenbereitstellungspflicht für alle Mobilitätsdienstleister, um Reiseinformationsdiensten die vollständige Darstellung aller verkehrsmittelübergreifenden Routenoptionen zu ermöglichen. Mobilitätsdienstleister müssten zudem den Ticketkauf durch Drittanbieter ermöglichen, „damit Buchungsplattformen durchgehende Tickets für die gesamte Reisekette anbieten können“, sagte Schneider. (hau/26.01.2026)

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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 26. Januar 2026, 13.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen der Anhörung am 26.01.2026

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Bitkom e. V.
  • Stellungnahme der triptix GmbH
  • Stellungnahme der BMW Group
  • Stellungnahme des Bundesverbandes Carsharing e. V. (bcs)
  • Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V.
  • Stellungnahme der Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
  • Stellungnahme von Paul Schneider, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 27.01.2026