Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Die Deutschlandfahne und der Adler im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über manche Vorlagen ohne vorherige Debatte im Plenum. (© picture alliance / SZ Photo / Jens Schicke)

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Petitionen: Das Parlament entscheidet über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 158 bis 170 (21/3878, 21/387921/388021/388121/388221/388321/388421/388521/388621/388721/388821/388921/3890).

Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen und regelmäßigen Therapien. Der Petent schreibt in seiner Eingabe, aufgrund eines schweren Unfalls im August 2022, bei dem er sich den rechten Arm gebrochen habe, müsse er zu ambulanten Sprechstunden und Rehabilitationsmaßnahmen. 

Da er jedoch weder Pflegegrad 3 noch einen Schwerbehindertenausweis habe, würden die Kosten für Taxifahrten von seiner Krankenkasse nicht übernommen, beklagt er. 

„Voraussetzungen für Anwendung der Ausnahmeregelung liegen nicht vor“

Die in Sitzung des Petitionsausschusses am 28. Januar verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Die Krankenkasse könne nur in zwingenden medizinischen Fällen und nach vorheriger Antragstellung eine Genehmigung für die Kostenübernahme erteilen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung. Diese besonderen Ausnahmen würden von der sogenannten Krankentransport-Richtlinie geregelt. 

Da die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelungen nicht vorlägen, bedauert der Ausschuss der Vorlage zufolge, „dem Petenten in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein zu können“. (hau/irs/04.02.2026)