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Gesundheit

Stärkung öffentlicher Apotheken im ländlichen Raum

Der Bundestag hat am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, 21/4084) beraten. Ebenfalls erstmals debattiert wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829). Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Entwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. 

Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.

Leichtere Gründung von Zweigapotheken

Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist.

Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.

Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA

Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.

Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.

Anspruch auf Prävention

Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen.

Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.

Abgabe vorrätiger Arzneimittel

Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert.

Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Nutzung von Kommissionierautomaten

Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. 

Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. 

In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor.

Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, heißt es in einem Antrag (21/3829) der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, heißt es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können.

Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten fordern, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern.

Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/27.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

© Evelyn Schötz/ Die Linke

Schötz, Evelyn

Die Linke

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3829 - Antrag: Apotheken stärken - Arzneimittelversorgung verbessern
    PDF | 169 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4084, 21/3829 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Fachverbände sehen Apothekenreform teilweise kritisch

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform wird von Fachverbänden teilweise kritisch gesehen. So halten Ärzteverbände die Befugniserweiterungen für Apotheken, etwa hinsichtlich der Impfungen oder der Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, für problematisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 4. März 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/4084) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. 

In der Anhörung ging es auch um das Apothekenhonorar (Fixum), das perspektivisch aufgestockt werden soll, aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs oder der angekündigten Verordnung dazu ist.

„Wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe gefährdet“

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) machte deutlich, wie zentral die Honorarforderung der Apotheken ist. Schon seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum sei zuletzt 2013 angepasst worden. Seither seien die durchschnittlichen Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet. 2025 seien weitere 440 Apotheken geschlossen worden. Ohne eine Anpassung des Fixums sei die Sicherung einer flächendeckenden, hochwertigen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken nicht mehr sicherzustellen.

Der GKV-Spitzenverband stellte hingegen mit Blick auf die mögliche Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro klar, dass eine pauschale Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken, auch die mit sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten, nicht zu rechtfertigen sei. Bei rund 640 Millionen Fertigarzneimittelpackungen hätten schon kleinere Anpassungen bei der Vergütung große Auswirkungen. Der Spitzenverband forderte ein abgestuftes Vorgehen inklusive der Möglichkeit der Absenkung des Fixums für wirtschaftliche starke Apotheken.

Warnung vor Doppelstrukturen

Der AOK-Bundesverband warnte insbesondere vor absehbar höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut. Die Reform sei entgegen der Darstellung im Gesetzentwurf auch nicht kostenneutral. Ein höheres Fixum von 9,50 Euro, über das derzeit diskutiert werde, würde Mehrausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro bedeuten.

Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Abgelehnt wird die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die persönliche Leitung der Apotheke bedeute ausnahmslos die Anwesenheit des Apothekers. Ferner müssten sogenannte Nullretaxationen bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden statt nur in eng umgrenzten Konstellationen.

Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen befürchtet

Der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ebenfalls ab, weil auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werde. Eine Vertretung der Apothekenleitung bedeute immer eine erhöhte rechtliche Verantwortung, organisatorische Leitungskompetenz, eine eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung und Aufsicht über Personal. Diese zusätzliche Verantwortung erfordere zwingend mehr Wissen.

Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. Die weitgehend unkoordinierte Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar.

„Gefährdung der Patientensicherheit“ 

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differenzialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich. Umfragen zeigten, dass ein großer Teil der Apotheker aus guten Gründen keine originär ärztlichen Aufgaben übernehmen wolle, sondern eine wirtschaftliche Stabilisierung ihrer ureigenen Tätigkeit erwarte.

Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von wenigen Minuten erreichen. Die Untersuchungen des Instituts hätten auch gezeigt, dass es keine überproportionale Standortaufgabe im ländlichen Raum gebe. Vielmehr hätten Apothekenschließungen mit Konsolidierung und einem Verdrängungswettbewerb zu tun. Eine pauschale Erhöhung des Fixums würde nicht gezielt gegen Faktoren wirken, die zu einer Standortschließung führen. Von einem Fixum könnten vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken profitieren. (pk/04.03.2026)

Dokumente

  • 21/4084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 33. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 4. März 2026, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • 1. Ergänzungsmitteilung der 33. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 4. März 2026, 16:00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • BKK Dachverband
  • Pro Generika
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Sachverständige Daniela Hänel
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
  • GKV-Spitzenverband
  • Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM)
  • Pharma Deutschland
  • Marc Raddatz
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz
  • Deutscher Pflegerat
  • Sozialverband Deutschland
  • Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutscher Landkreistag
  • Bundesverband PTA
  • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA)
  • PHAGRO - Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels
  • Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker
  • Verband der Diagnostica-Industrie
  • Bundesärztekammer
  • Bundesverband Medzizintechnologie (BVMed)
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband
  • Verband der privaten Krankenversicherungen
  • Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA)
  • Verband forschende Arzneimittel (vfa)
  • Thomas Rochell
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-apotheken-1140380

Stand: 17.04.2026