• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
Verkehr

Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird in erster Lesung beraten

Symbolbild zum Thema Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem im Verkehrs- und Energiebereich steigern. (© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)

Liveübertragung: Donnerstag, 26. Februar, 9 Uhr

Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Der dazu angekündigte Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ wird am Donnerstag, 26. Februar 2026, in den Bundestag eingebracht. Für die erste Lesung ist eine Stunde vorgesehen. Im Anschluss soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. 

Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. 

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. 

Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/02.02.2026)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-infrastruktur-zukunftsgesetz-1140372

Stand: 04.02.2026