Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Adler im Plenum des Bundestages wird am frühen Morgen von der Sonne beschienen.

Der Bundestag überweist bestimmte Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse. (© picture alliance / photothek.de / Thomas Trutschel)

Liveübertragung: Donnerstag, 26. Februar, 13.40 Uhr

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

Steuer: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ (21/3944) vorgelegt. Die Vorlage soll im federführenden Finanzausschuss beraten werden. Mit dem Gesetzentwurf kann die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. 

Fischereirecht: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948) soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Gewerbeordnung: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (21/3947) federführend beraten werden. Der Entwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016 / 97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung, etwa im Paragrafen 34d Absatz 8 Nr. 2, in dem bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht. Die Regelung soll ebenso aufgehoben werden wie die Ausnahmevorschrift nach Paragraf 34d Absatz 8 Nr. 3, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus soll im Paragrafen 34d Absatz 5 Satz 1 ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann.

Migrationsverwaltung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, 20/4080) soll an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

(irs/nki/12.02.2026)