Politik nimmt Abschied von Rita Süssmuth
Mit einem Trauerstaatsakt hat der Bundestag am Dienstag, 24. Februar 2026, Abschied von seiner früheren Präsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth genommen. Die CDU-Abgeordnete war am 1. Februar im Alter von 88 Jahren in Neuss verstorben. Sie zählt zu den prägendsten Politikerinnen der Nachkriegszeit und gilt als Vorkämpferin für Gleichberechtigung und ein modernes Familienbild.
Zehn Jahre lang, von 1988 bis 1998, stand Süssmuth an der Spitze des Hohen Hauses. Davor war sie von 1985 bis 1988 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, ab 1986 zusätzlich für Frauen. Sie war die erste Politikerin, die den Bereich Frauenpolitik in diesem Ressort auf Bundesebene etablierte.
Ausdruck höchster Würdigung
Während des von Bundespräsident Dr. Frank-Walter-Steinmeier angeordneten Staatsakts sprachen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und, auf Wunsch der Verstorbenen, der Journalist und Autor Prof. Dr. Heribert Prantl. Im Beisein von Süssmuths Familie, Repräsentanten aller Verfassungsorgane sowie von Weggefährtinnen und Weggefährten erinnerten sie an die politische und gesellschaftliche Lebensleistung der Christdemokratin.
Ein Trauerstaatsakt ist Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland und ehrt eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich, so steht es im Gesetz, „um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht“ hat. Das staatliche Zeremoniell findet nur selten statt.
Prantl: Rita Süssmuth war eine Möglichmacherin
„Sie wird uns fehlen.“ Mit diesen Worten eröffnete Heribert Prantl seine Gedenkrede. Er würdigte die verstorbene Bundestagspräsidentin als „Möglichmacherin“ und diplomatische Kämpferin. Rita Süssmuth habe Unmögliches möglich gemacht und „stark und unbeirrt“ für ihre Überzeugungen gekämpft.
Prantl beschrieb Süssmuth als eine „Demokratin mit Herz und Seele und mit scharfem Verstand“. Demokratie sei für sie mehr gewesen als eine Abstimmungsprozedur, nämlich ein Lebensprinzip und eine Wertegemeinschaft. Er erinnerte an ihre aufklärerische Aids-Politik, ihr Engagement für ein liberales Recht des Schwangerschaftsabbruchs und die Gleichstellung der Frau sowie an ihr letztes großes politisches Anliegen: ihren Kampf um Geschlechterparität in den Parlamenten.
Rita Süssmuth habe einen „neuen, einen aufgeklärten Zeitgeist“ geprägt und gezeigt, „was ein einzelner Mensch vermag“, sagte Prantl. Bei vielen Themen sei sie eine Leitfigur gewesen – stets wissend, dass es, um politisch etwas zu bewirken, Mitstreiter und Unterstützer braucht. „Versöhnerinnen wie sie bräuchte man heute in den Konflikten, die Europa und die Welt zerreißen.“ Jenen, die um sie trauerten, hinterlasse Süssmuth einen Auftrag: die Andersdenkenden zu achten und sich um die Parität in den Parlamenten zu kümmern.
Merz: Der Mensch stand für sie im Mittelpunkt
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz würdigte die Verstorbene als eine „Ausnahmepolitikerin“ und eine „unerschütterliche“ Idealistin und Humanistin, deren politisches Denken stets davon geleitet gewesen sei, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. „Ihr Ethos der politischen Gestaltung war im ganzen Sinn des Wortes christdemokratisch“, so Merz.
Der CDU-Parteichef nutzte seine Gedenkrede auch, um persönliche Erinnerungen an Süssmuth zu teilen. So sei sie es gewesen, die dem Bundestag vorstand, als er 1994 erstmals als Abgeordneter ins Parlament einzog. In ihrer Rede in der konstituierenden Sitzung habe sie „die Kraft der Solidarität und der Eigenverantwortung“ sowie die „Freude der Mitmenschlichkeit und die Freude der Selbstentfaltung“ beschworen, erinnerte sich Merz.
Süssmuth habe das Land zum Besseren gefordert, so der Bundeskanzler – „und das war, das bleibt ein großes Glück“. Ihr immerwährendes „kritisches Prüfen“ habe sie stets zu dem Ergebnis von der Freiheitsbegabung des Menschen geführt – und immer wieder zu der Feststellung: „In der Welt, in Europa, in Deutschland, in ihrer und unserer Partei, in den Schulen und Bildungseinrichtungen, am Arbeitsmarkt sind die Dinge noch nicht so eingerichtet, dass sie der Freiheit aller Menschen dienen.“
„Das wollen wir mal sehen“
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eingangs die Kämpfernatur Süssmuths hervorgehoben. Als es um die Reichstagsverhüllung durch Christo und Jeanne-Claude im Juni 1995 ging, habe sie sich gegen Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble durchgesetzt, die eine Verhüllung abgelehnt hatten. „Das wollen wir mal sehen“, sei ihre Reaktion gewesen. Sie habe nie für sich alleine gekämpft. Oft seien es überparteiliche Frauenbündnisse gewesen, mit denen sie ihre Anliegen wie die Forderung nach Parität vorangetrieben habe. Bis zuletzt sei sie kämpferisch gewesen, wenn sie sah, dass Nationalismus, Antisemitismus und Rückschritte in der Gleichberechtigung wiederkehrten.
Klöckner sagte, Rita Süssmuth habe die Möglichkeiten des Amtes der Bundestagspräsidentin neu definiert, habe Debatten angestoßen und sich eingemischt. Gemeinsam mit Sabine Bergmann-Pohl als Präsidentin der frei gewählten Volkskammer habe sie 1990 darauf bestanden, dass die beiden deutschen Parlamente den Einigungsprozess eng begleiten. Mit Bergmann-Pohl habe sie während dieses Prozesses Israel besucht. Auf die Beziehungen zur Knesset habe sie großen Wert gelegt. Am Herzen gelegen habe ihr auch die Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn, besonders mit Polen. Mit aller Kraft habe sie sich für ein Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung eingesetzt. „Rita Süssmuth steht in der Reihe der großen Frauen der deutschen Demokratiegeschichte“, sagte die Bundestagspräsidentin.
Nationalhymne zu Ehren der Verstorbenen
Eröffnet wurde der Trauerstaatsakt mit dem Nocturne in Es-Dur, Opus 9 Nr. 2 von Frédéric Chopin, vorgetragen von Clara Haberkamp am Piano. Zwischen den Reden wurden als weitere Musikstücke „(Something Inside) So Strong“ von Labi Siffre und „I Say A Little Prayer“ von Burt Bacharach & Hal David von den Sängerinnen Emily Intsiful, Jarita Freydank, King Josephine und Toshín dargeboten.
Zum Abschluss trug das Bläserquintett der Universität der Künste Berlin die Nationalhymne vor. Die Abgeordneten erhoben sich dazu von ihren Plätzen. (irs/ste/vom/24.02.2026)