Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz
Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten hat. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Umsetzungsgesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.
Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.
Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.
Maßnahmen zur Innovationsförderung
Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.
Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.
Minister: Deutschland und Europa als Taktgeber
Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) eröffnete die Debatte und betonte, dass Deutschland und Europa beim Thema KI Taktgeber sein müssten. „Wie wir uns dazu aufstellen, betrifft jeden Einzelnen in diesem Land“, sagte er. KI sei eine Chance für unser Land, die neben Offenheit und Begeisterung für Technologie auch Verantwortung verlange. „Wir müssen selbst bauen, selbst gestalten“ und nicht von der Seitenlinie zuschauen, betonte Wildberger. „Wir haben alles, was es dazu braucht.“ Nötig dafür sei „schlaue Regulierung“, denn gut gemachte EU-Regeln könnten ein Standortfaktor sein.
Das Motto des Gesetzentwurfs der Bundesregierung laute Rechtsklarheit für Unternehmen, klare Strukturen und klare Kompetenzen. Doppelstrukturen würden vermieden und man baue auf bewährte Fachkompetenz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Unternehmen behielten zudem ihre bekannten Ansprechpartner, weil die bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden auch zuständig seien, betonte der Minister. Zudem erhalte die BnetzA nicht nur einen koordinierenden, sondern auch einen innovationspolitischen Auftrag, sagte er etwa mit Blick auf das geplante Reallabor.
Union wirbt für „konsequente Innovation“
Unterstützung für diesen Ansatz kam von Marvin Schulz (CDU(CSU), der sagte, KI berge nur eine große Gefahr: nämlich sie anderen zu überlassen. KI dürfe nicht für ‚Kein Interesse‘, sondern müsse für ‚konsequente Innovation‘ stehen.
Die BNetzA müsse sich daher als Möglichmacher verstehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde man zudem darauf achten, wo bestehende Hürden abgebaut werden können, kündigte Schulz an.
AfD kritisiert „Planlosigkeit“
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von Robin Jünger (AfD), der der Bundesregierung „verpasste Chancen“ und „leere Versprechen“ vorwarf und von „Planlosigkeit in Gesetzesform“ sprach. Er plädierte, den Entwurf an die EU-Kommission zurückzuüberweisen. Unter anderem habe es die Bundesregierung verpasst, schlanke und unternehmensfreundliche Strukturen zu schaffen, sagte Jünger und verwies auf das Tempo bei KI-Innovationen in den USA und China.
So sei nicht die KI das Risiko für Deutschland, sondern die Art und Weise der Bundesregierung, Politik zu machen, warf Jünger Schwarz-Rot vor. Skandalös seien auch die neu entstehenden Behördenstrukturen mit neuen Planstellen und entstehenden Kosten, kritisierte Jünger weiter.
SPD: Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken
Dr. Carolin Wagner (SPD) betonte hingegen, dass es verlässliche Regeln für den Einsatz und die Nutzung von KI brauche. Der AI Act schaffe einen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken, sagte die Digitalpolitikerin. Nötig sei ein KI-Einsatz, der Werte, Datenschutz, Transparenz und Ethik respektiere und das sei eben „keine Entscheidung zwischen Innovation und Regulierung“, betonte Wagner.
Die Bürgerinnen und Bürger befürworteten zudem die Prüfung von KI-Systemen über unabhängige Stellen, sagte sie weiter. Mit Blick auf den digitalen Omnibus auf EU-Ebene sagte Wagner, dieser gehe in einigen Bereichen, etwa in Bezug auf die Regulierung pornografischer KI-Tools, in die richtige Richtung. Hier seien klare Regeln, Verbote und harte Strafen für das Ausüben digitaler Gewalt notwendig.
Grüne warnen vor „Flickenteppich“
Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in Bezug auf die nationale Umsetzung von „einem Flickenteppich“ und warnte vor einer Architektur, die zu Verlangsamung und Komplizierung führe. Es gebe „tausend Stoßrichtungen in der Bundesregierung, aber keine gemeinsame Mission“, kritisierte Brantner. Die Unternehmen bräuchten jedoch eine pragmatische Regulierung und es brauche den Staat als klugen Ankerkunden.
Die KI-Verordnung sei „kein Bürokratiemonster“, sondern die „erste Verteidigungslinie“, die es zu erhalten gelte. Am Ende gehe es um Macht und darum, nach welchen Werten KI programmiert werde. Dieser Machtkampf gegen Akteure wie Peter Thiel, Elon Musk oder Sam Altman müsse gewonnen werden. Es brauche eine KI, die auf Menschenwürde basiere. Diese sei die Zukunft und nicht etwa die zweitbeste Lösung.
Linke fordert Transparenz über Trainingsdaten
Scharfe Kritik und weitergehende Forderungen kamen von Sonja Lemke (Die Linke). Ihre Fraktion hatte eigene Anträge zum Thema vorgelegt (21/4758, 21/4759), die ebenfalls zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss überwiesen wurden. Die KI-Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die enormen gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Systemen abzumildern, aber erst der Anfang, betonte Lemke. Die Verschiebung bestimmter Teile der Verordnung, etwa Hochrisiko-KI-Systeme betreffend, nannte sie falsch. Sie kritisierte, dass die Verordnung nicht hinreichend vor Überwachung schütze. Nötig sei etwa ein Nachschärfen in puncto biometrische Fernidentifizierung.
Zudem bleibe die Verordnung „zahnlos“, wenn sie nicht durchgesetzt werden könne, sagte Lemke. Dafür brauche es Transparenz über die Algorithmen und Trainingsdaten, damit gesellschaftliche Ungleichheiten nicht weiter verstärkt würden. Weiter verwies sie auf die für Urheber entstehenden Probleme sowie auf „enorme ökologische Folgekosten“ hin, etwa durch den steigenden Stromverbrauch.
Erster Antrag der Linken
Mit ihrem ersten Antrag (21/4758) will Die Linke erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden.
Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird.
Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, so die Fraktion weiter.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst.
Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/20.03.2026)