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Digitales

Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten hat. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Umsetzungsgesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. 

Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.

Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.

Maßnahmen zur Innovationsförderung

Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.

Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.

Minister: Deutschland und Europa als Taktgeber

Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) eröffnete die Debatte und betonte, dass Deutschland und Europa beim Thema KI Taktgeber sein müssten. „Wie wir uns dazu aufstellen, betrifft jeden Einzelnen in diesem Land“, sagte er. KI sei eine Chance für unser Land, die neben Offenheit und Begeisterung für Technologie auch Verantwortung verlange. „Wir müssen selbst bauen, selbst gestalten“ und nicht von der Seitenlinie zuschauen, betonte Wildberger. „Wir haben alles, was es dazu braucht.“ Nötig dafür sei „schlaue Regulierung“, denn gut gemachte EU-Regeln könnten ein Standortfaktor sein.

Das Motto des Gesetzentwurfs der Bundesregierung laute Rechtsklarheit für Unternehmen, klare Strukturen und klare Kompetenzen. Doppelstrukturen würden vermieden und man baue auf bewährte Fachkompetenz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Unternehmen behielten zudem ihre bekannten Ansprechpartner, weil die bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden auch zuständig seien, betonte der Minister. Zudem erhalte die BnetzA nicht nur einen koordinierenden, sondern auch einen innovationspolitischen Auftrag, sagte er etwa mit Blick auf das geplante Reallabor. 

Union wirbt für „konsequente Innovation“

Unterstützung für diesen Ansatz kam von Marvin Schulz (CDU(CSU), der sagte, KI berge nur eine große Gefahr: nämlich sie anderen zu überlassen. KI dürfe nicht für ‚Kein Interesse‘, sondern müsse für ‚konsequente Innovation‘ stehen. 

Die BNetzA müsse sich daher als Möglichmacher verstehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde man zudem darauf achten, wo bestehende Hürden abgebaut werden können, kündigte Schulz an. 

AfD kritisiert „Planlosigkeit“

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von Robin Jünger (AfD), der der Bundesregierung „verpasste Chancen“ und „leere Versprechen“ vorwarf und von „Planlosigkeit in Gesetzesform“ sprach. Er plädierte, den Entwurf an die EU-Kommission zurückzuüberweisen. Unter anderem habe es die Bundesregierung verpasst, schlanke und unternehmensfreundliche Strukturen zu schaffen, sagte Jünger und verwies auf das Tempo bei KI-Innovationen in den USA und China. 

So sei nicht die KI das Risiko für Deutschland, sondern die Art und Weise der Bundesregierung, Politik zu machen, warf Jünger Schwarz-Rot vor. Skandalös seien auch die neu entstehenden Behördenstrukturen mit neuen Planstellen und entstehenden Kosten, kritisierte Jünger weiter. 

SPD: Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken

Dr. Carolin Wagner (SPD) betonte hingegen, dass es verlässliche Regeln für den Einsatz und die Nutzung von KI brauche. Der AI Act schaffe einen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken, sagte die Digitalpolitikerin. Nötig sei ein KI-Einsatz, der Werte, Datenschutz, Transparenz und Ethik respektiere und das sei eben „keine Entscheidung zwischen Innovation und Regulierung“, betonte Wagner. 

Die Bürgerinnen und Bürger befürworteten zudem die Prüfung von KI-Systemen über unabhängige Stellen, sagte sie weiter. Mit Blick auf den digitalen Omnibus auf EU-Ebene sagte Wagner, dieser gehe in einigen Bereichen, etwa in Bezug auf die Regulierung pornografischer KI-Tools, in die richtige Richtung. Hier seien klare Regeln, Verbote und harte Strafen für das Ausüben digitaler Gewalt notwendig.

Grüne warnen vor „Flickenteppich“

Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in Bezug auf die nationale Umsetzung von „einem Flickenteppich“ und warnte vor einer Architektur, die zu Verlangsamung und Komplizierung führe. Es gebe „tausend Stoßrichtungen in der Bundesregierung, aber keine gemeinsame Mission“, kritisierte Brantner. Die Unternehmen bräuchten jedoch eine pragmatische Regulierung und es brauche den Staat als klugen Ankerkunden. 

Die KI-Verordnung sei „kein Bürokratiemonster“, sondern die „erste Verteidigungslinie“, die es zu erhalten gelte. Am Ende gehe es um Macht und darum, nach welchen Werten KI programmiert werde. Dieser Machtkampf gegen Akteure wie Peter Thiel, Elon Musk oder Sam Altman müsse gewonnen werden. Es brauche eine KI, die auf Menschenwürde basiere. Diese sei die Zukunft und nicht etwa die zweitbeste Lösung. 

Linke fordert Transparenz über Trainingsdaten

Scharfe Kritik und weitergehende Forderungen kamen von Sonja Lemke (Die Linke). Ihre Fraktion hatte eigene Anträge zum Thema vorgelegt (21/4758, 21/4759), die ebenfalls zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss überwiesen wurden. Die KI-Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die enormen gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Systemen abzumildern, aber erst der Anfang, betonte Lemke. Die Verschiebung bestimmter Teile der Verordnung, etwa Hochrisiko-KI-Systeme betreffend, nannte sie falsch. Sie kritisierte, dass die Verordnung nicht hinreichend vor Überwachung schütze. Nötig sei etwa ein Nachschärfen in puncto biometrische Fernidentifizierung. 

Zudem bleibe die Verordnung „zahnlos“, wenn sie nicht durchgesetzt werden könne, sagte Lemke. Dafür brauche es Transparenz über die Algorithmen und Trainingsdaten, damit gesellschaftliche Ungleichheiten nicht weiter verstärkt würden. Weiter verwies sie auf die für Urheber entstehenden Probleme sowie auf „enorme ökologische Folgekosten“ hin, etwa durch den steigenden Stromverbrauch.

Erster Antrag der Linken

Mit ihrem ersten Antrag (21/4758) will Die Linke erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. 

Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. 

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. 

Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, so die Fraktion weiter.

Zweiter Antrag der Linken 

In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. 

Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/20.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Karsten Wildberger

Dr. Karsten Wildberger

© Karsten Wildberger/ Woithe

Wildberger, Dr. Karsten

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

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Robin Jünger

Robin Jünger

© Robin Jünger / Pete Ruppert

Jünger, Robin

AfD

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Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

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Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

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Sonja Lemke

Sonja Lemke

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Lemke, Sonja

Die Linke

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Marvin Schulz

Marvin Schulz

© Marvin Schulz/ Lukas Nitschke

Schulz, Marvin

CDU/CSU

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Alexander Arpaschi

Alexander Arpaschi

© Alexander Arpaschi / Nikolaus Becker

Arpaschi, Alexander

AfD

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Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

© Johannes Schätzl/ Maximilian König

Schätzl, Johannes

SPD

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Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

© Grüne Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Lenhard, Rebecca

Bündnis 90/Die Grünen

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Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

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Ruben Rupp

Ruben Rupp

© Deutscher Bundestag

Rupp, Ruben

AfD

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Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

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Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

© Ralph Brinkhaus/TOKORAPHY/Tobias Koch

Brinkhaus, Ralph

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/4594 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    PDF | 908 KB — Status: 09.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4758 - Antrag: Gesellschaftliche Risiken von KI-Anwendungen ernst nehmen
    PDF | 971 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4759 - Antrag: Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme
    PDF | 533 KB — Status: 17.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4594, 21/4758, 21/4759 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Zuspruch für Bundesnetzagentur als KI-Markt­über­wachungsbehörde

Zeit: Montag, 23. März 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat sich am Montag, 23. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) befasst. Mit dem Umsetzungsgesetz (21/4594) soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. 

Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennen, trifft bei Sachverständigen auf Zuspruch. Skeptisch zeigten sich die Expertinnen und Experten hinsichtlich der breitgefächerten Notifizierungszuständigkeiten auf Länderebene. Auch bei den geplanten KI-Reallaboren wurden Nachbesserungen angemahnt. Dem von einigen Sachverständigen geforderten KI-Beirat stand der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, eher ablehnend gegenüber. 

„KI-Reallabor ein gutes Instrument“

Die Bundesnetzagentur stehe bereit, die zentrale Rolle bei der Durchführung der Verordnung in Deutschland zu übernehmen, sagte Müller. Es gelte, mit einer verlässlichen, europaeinheitlichen Rechtsdurchsetzung für ein innovationsfreundliches und zugleich sicheres Umfeld für KI zu sorgen. Schon in den vergangenen Monaten seien zahlreiche Vorbereitungsarbeiten aufgenommen worden, sagte er. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sei man vernetzt. Ein erster Testlauf für ein KI-Reallabor sei auch schon durchgeführt worden, sagte Müller. Dieses sei ein gutes Instrument, um Ängste und Sorgen abzubauen, sagte er als Entgegnung auf die laut gewordene Skepsis. 

Mit Blick auf das föderal bedingte Mehrbehördenmodell – geplant ist eine Vielzahl an Landesbehörden als weitere KI-Behörden – sprach der Präsident der Bundesnetzagentur von gewissen Herausforderungen in der Praxis. „Je stärker es uns gelingen wird, eine gebündelte Aufsichtsstruktur zu gestalten, desto geringer wird der Koordinierungsaufwand und desto effizienter werden die Abläufe sein“, sagte Müller. 

„Datenschutzaufsicht und Marktüberwachung verzahnen“

Das BSI stehe als Dienstleister für die Bundesnetzagentur zur Verfügung, machte BSI-Präsidentin Claudia Plattner deutlich. Das gelte etwa für die Expertise bei Verdachtsfällen mangelnder Cybersicherheit in Hochrisiko-KI-Systemen oder wenn es darum gehe, „zu schauen, wie im Zweifelsfall Aufsichtsmaßnahmen zu definieren sind“. Ebenso gelte es bei verbindlichen Vorgaben für technische Prüfungen von Sicherheitsanforderungen. 

Das Gesetz schafft eine auf den ersten Blick klare Struktur, die aus Sicht von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ihre Funktion allerdings nur dann zielführend erfüllen könne, „wenn die Datenschutzaufsicht und die Marktüberwachung eng verzahnt zusammenarbeiten“. Dies könne der Gesetzgeber durch präzisere Vorgaben zur Zusammenarbeit sicherstellen. Was nicht passieren dürfe, sei, dass am Ende die beaufsichtigte Stelle „noch einen Ansprechpartner mehr hat“. Specht-Riemenschneider unterstützte die Forderung nach Klarheit. „Rechtsunsicherheit ist der natürliche Feind der Innovation“, sagte sie. 

Niedrigschwellige Beschwerdewege gefordert

Aus Sicht des Verbraucherschutzes braucht es niedrigschwellige Beschwerdewege bei der Bundesnetzagentur, sagte Dr. Miika Blinn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein bloßer Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung genüge hierfür nicht. Werde eine Beschwerde an eine zuständige Behörde weitergeleitet, müsse die Kommunikation über das zentrale Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur erfolgen, um ein Behörden-Ping-Pong zu vermeiden, sagte er. 

Der Chor der beteiligten Behörden in der KI-Aufsicht sei relativ groß, sagte Dr. Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. „Ein großer Chor birgt aber das Risiko der Disharmonie.“ Einen Konfliktlösungsmechanismus sehe das Gesetz aktuell jedoch noch nicht ausreichend vor, befand er. Eine andere Schwachstelle sei die unabhängige KI-Marktkontrollüberwachungskammer. Um deren Unabhängigkeit gewährleisten zu können, sollte der Bereich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übertragen werden, empfahl er. 

„Hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk“

Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe gGmbH verwies darauf, dass etwa Polen und Spanien nur eine Aufsichtsbehörde hätten. In Deutschland werde stattdessen auf ein hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk gesetzt, mit potenziell hundert beteiligten Behörden. „Das kann funktionieren“, sagte Fetic. Jedoch nur, wenn die Bundesnetzagentur als kooperative Schaltzentrale ausreichend ausgestattet wird, konsensorientierte Abstimmungsprozesse stattfinden und der Beratungsaspekt stärker herausdefiniert wird.

Auf die fragmentierte Behördenstruktur ging auch Prof. Dr. Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf ein. Diese könne zu komplexen Zuständigkeiten führen und damit insbesondere für Start-ups und internationale Unternehmen einen Standortnachteil gegenüber Ländern mit klarer „One-Stop Shop“-Struktur darstellen, sagte er. Die KI-Reallabore hält er für überschätzt. Ein Grund sei, dass die regulatorischen Anforderungen der KI-Verordnung durch Reallabore nicht grundsätzlich reduziert würden, sondern lediglich auf das Verhängen von Strafen verzichtet werden könne. Für viele Start-ups sei daher der Aufwand hoch, während der Nutzen begrenzt bleibe.

„Gesetzlichen Koordinierungsmechanismus schaffen“

Separate Zuständigkeitszuweisungen an andere Bundesbehörden machen aus Sicht von Dr. Robert Kilian vom Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland dann Sinn, „wenn es Fachkompetenz auf der Schnittstelle KI zur Fachindustrie, einschlägige Prüfungserfahrungen und gewachsene Aufsichtsbeziehungen gibt“. Was die Zuständigkeiten der Landesbehörden angeht, so hält Kilian dies für problematisch. Noch sei nicht klar, welche Behörden oder Ämter es sein werden. Er sei sich aber sicher, dass es dort noch keine ausreichende KI-Kompetenz und auch kein KI-Budget gebe, sagte Kilian. Die Lösung des Problems liege darin, „dass wir einen gesetzlichen Koordinierungsmechanismus brauchen, der diese Behörden effektiv in die Abstimmung zwingt“. Ein gesetzlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bundesnetzagentur und Landesbehörden sei daher im parlamentarischen Verfahren zu verankern. 

Vor einem Flickenteppich warnte Marvin Pawelczyk vom IT-Branchenverband Bitkom. Es brauche stattdessen im besten Fall eine bundeseinheitliche Lösung – mindestens aber verbindliche Koordinierungsmechanismen und einheitliche Vollzugshinweise, sagte er. Mehrere Behörden mit parallelen Durchsetzungsbefugnissen drohten sektorübergreifende Anbieter mit inkonsistenten Maßnahmen zu belasten, so Pawelczyk. Es brauche daher ein verbindliches Leitbehördenprinzip und einen formellen Mechanismus zur Klärung von Zuständigkeitsüberschneidungen. 

„Effektives Beschwerdesystem aufsetzen“

Pia Sombetzki von der AW AlgorithmWatch gGmbH sprach sich dafür aus, einen KI-Beirat zu schaffen, ein effektives Beschwerdesystem aufzusetzen und kompetenzstärkende Maßnahmen in der Bevölkerung zu fördern, damit diese ihre Rechte nach der KI-Verordnung wahrnehmen kann. Auf Bundesebene müsse zudem ein verpflichtendes KI-Transparenzregister für alle Behörden aufgebaut werden, dass die begrenzten Informationen in der EU-Datenbank der Hochrisiko-KI-Systeme umfassend ergänzt. 

Die Bundesnetzagentur sollte ihrer Auffassung nach die Aufsicht darüber ausüben. Die unabhängige und kompetente Aufsicht über den staatlichen Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in besonders sensiblen Bereichen müsse über die Datenschutzbehörden sichergestellt werden, sagte Sombetzki. (hau/23.03.2026)

Dokumente

  • 21/4594 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    PDF | 908 KB — Status: 09.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 22. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Montag, dem 23. März 2026, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • 22. Sitzung - 1. Änderungsmitteilung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen, Interessenvertreter und anderen Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Miika Blinn (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Dr. Jonas Botta zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Lajla Fetic (appliedAI Institute for Europe gGmbH) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Prof. Dr. Patrick Glauner (Technische Hochschule Deggendorf) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Dr. Robert Kilian (Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. ) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Marvin Pawelczyk (Bitkom e.V.) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme Pia Sombetzki (AW AlgorithmWatch gGmbH) zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme BfDI zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"
  • Stellungnahme BSI zur 22. Sitzung am 23. März 2026 (Öffentliche Anhörung) "KI Verordnung"

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 28.03.2026