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Klimaschutz

Anpassungen aufgrund geänderter EU-Richtlinie zu Industrieemissionen

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (21/4786) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert worden, heißt es im Entwurf. Dadurch seien Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED würden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fielen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen würden in Deutschland betrieben.

Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. So sollen bereits bei Inkrafttreten neuer BVT-Schlussfolgerungen die Emissionsbandbreiten so schnell und so streng wie möglich eingehalten werden. Gleichzeitig sollen dem Entwurf zufolge auch neue Ausnahmetatbestände für die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte und weniger strenger Umsetzungsfristen geregelt werden. 

Neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Umweltauditgesetz, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insgesamt darauf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen zu vermeiden, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Im Fall der IED-Novelle bittet die Länderkammer um eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ in nationales Recht, bei der „sämtliche in der Richtlinie vorgesehenen Ermessens- und Gestaltungsspielräume“ konsequent genutzt würden. 

Der Entwurf der Bundesregierung gehe gegenwärtig ohne „jegliche sachliche oder rechtliche Notwendigkeit“ an mehreren Stellen darüber hinaus. Dies führe zu einer „unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung“, argumentiert die Länderkammer. Darüber hinaus kritisiert sie die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen. Als Grund führt der Bundesrat an, dass dies die Landesbehörden überfordere und die Anlagenbetreiber „unverhältnismäßig mit bürokratischen Pflichten“ belaste. Zudem werden „viele, neue unbestimmte Rechtsbegriffe“ moniert und eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen.

Die seit 2010 bestehende IED ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und gilt für 55.000 Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Mit der EU-Richtlinie 2024 / 1785 wurde sie am 24. April 2024 umfassend novelliert. Sie gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Mit der Reform sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Emissionsvorgaben verschärft werden. (sas/hau/26.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

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Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

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Sascha van Beek

Sascha van Beek

© Sascha van Beek / Niclas Brosthaus (Tonic)

Beek, Sascha van

CDU/CSU

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    PDF | 4 MB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Gesenhues, Dr. Jan-Niclas (B90/Grüne)
  • Überweisung 21/4786 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Umwelt

Industrie kritisiert Umsetzung der geänderten IED-Richtlinie

Zeit: Mittwoch, 15. April 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (geänderte IED-Richtlinie, 21/4786) trifft bei Industrievertretern auf deutliche Ablehnung. Hauptkritikpunkt war bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 15. April 2026, der Verzicht auf in der EU-Vorgabe ermöglichte Ausnahmeregelungen, was aus Sicht der Sachverständigen zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führe. Umweltschutzorganisationen hingegen begrüßten den Entwurf und warnten vor einer Abschwächung der Regelung. 

Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2030 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. 

„Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland“

Der Entwurf sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzen „aus der Zeit gefallen“, befand Verena A. Wolf vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Man bekomme ein sehr kleinteiliges Genehmigungsmanagement mit vielen neuen inhaltlichen Anforderungen für die Herstellung von Produkten, „die wir alle brauchen und die wir hier in Deutschland herstellen sollten“. Wolf appellierte an die Abgeordneten: „Überlegen Sie sich nochmal, ob wir wirklich jetzt in dieser Situation diese Richtlinie in der vorliegenden Form umsetzen sollen“. Sie plädierte für die Aussetzung der Umsetzung und für ein gemeinsames Review auf europäischer Ebene. Ansonsten riskiere man den Verlust „weiterer guter Arbeitsplätze“. 

Die Rechtsanwältin Prof Dr. Andrea Versteyl, die als Beraterin von Industriebetrieben in Genehmigungsverfahren aktiv ist, kritisierte, dass es keine vollständige 1:1-Umsetzung, sondern ein „Gold-Plating“ gebe. Letzteres liege auch dann vor, wenn von Abweichungen oder Öffnungsklauseln in der Richtlinie kein Gebrauch gemacht wird. Auf die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland habe auch der Bundesrat hingewiesen, sagte sie. Versteyl verwies darauf, dass die IED-Änderungsrichtlinie aktuell seitens der EU selbst überarbeitet werde und sprach sich dafür aus, auf den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus zu warten. 

Warnung vor mehr Bürokratie

Eine deutliche Nachbesserung des Entwurfes forderte auch Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In der aktuellen Fassung führe er zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, „während die deutsche Industrie in einer ihrer schwersten Krisen steckt“. Im besagten EU-Umwelt-Omnibus gebe es schon wichtige Erleichterungen für die Unternehmen, so Lösch. Diese sollten seiner Auffassung nach in die nationale Umsetzung einfließen, was nicht ausreichend geschehen sei. Außerdem brauche es eine schlankere und unbürokratischere Umsetzung der IED-Richtlinie. „Wir müssen alle europarechtlich gegebenen Spielräume nutzen“, forderte er. 

Angesichts von Stellenabbau, der Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und der hohen Kosten für die Transformation komme die Regelung zur Unzeit, befand Dr. Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe AG. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Artikelgesetzes vorgelegten Vorschriften seien daher an einigen Stellen im parlamentarischen Verfahren zwingend zu ändern, um für Betreiber und Vollzugsbehörden eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und durch eine 1:1-Umsetzung unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Raad warb dafür, die Vereinfachungen aus dem Umwelt-Omnibusverfahren „in Gänze zu berücksichtigen“. 

„Verwaltungsaufwand verringern“

Erheblichen Anpassungsbedarf erkannte auch Dr. Martin Ruhrberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere gelte das bei den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung zu erreichen, um so den Erfüllungsaufwand für Betreiber und Behörden weiter zu verringern und nicht auszuweiten. Ruhrberg forderte, die Umsetzung der sich aus der novellierten IED ergebenen neuen Betreiberpflichten im Sinne einer 1:1-Umsetzung durchgängig auf IED-Anlagen zu beschränken. Es sollten aus seiner Sicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Behörden und Betreiber genutzt und die Ausnahmetatbestände der Richtlinie umgesetzt werden. 

Kritik an Abschwächungen des Ambitionsniveaus

Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die aktuellen Diskussionen über mögliche Abschwächungen des Ambitionsniveaus der IED im Zuge des Umwelt-Omnibusverfahrens auf europäischer Ebene. Überlegungen und Forderungen dahingehend, die Implementation der geltenden IED bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht auszusetzen, sowie die Inhalte der Richtlinie auf europäischer Ebene oder vorweggenommen auf nationaler Ebene abzuschwächen, „haben aus unserer Sicht keine Berechtigung“, sagte die DUH-Vertreterin. Die der IED unterfallenden Industrieanlagen in Deutschland seien schließlich für etwa fünf Prozent der Schadstoffemissionen und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sowie jährliche Gesundheits- und Umweltkosten in Höhe von rund 69 bis 108 Milliarden Euro verantwortlich.

Selin Esen von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth verwies darauf, dass sich die Emissionsgrenzwerte für die Anlagen schon seit 2010 verbindlich an einer Bandbreite orientieren müssten, „die beschreibt, was technisch und wirtschaftlich möglich und vertretbar ist“. Diese Bandbreiten ergäben sich aus technischen Beratungen von Industrievertretern, EU-Mitgliedstaaten und NGOs. In der Praxis habe sich jedoch das Problem ergeben, so Esen, „dass Emissionsgrenzwerte oft am oberen Ende der Bandbreite festgelegt werden“. Dieser Wert sei aber bis zu zehnmal höher als der untere Wert. Genau hier setze die Industrieemissionsrichtlinie von 2024 an und fordere eine Orientierung am strengsten Wert. Gleichzeitig gebe es Flexibilität für die Betreiber und sehr lange Übergangsfristen. Laut Esen ist es „höchste Zeit, dass Industrieanlagen die strengst möglichen Emissionsgrenzwerte einhalten“. Das werde durch den Gesetzentwurf umgesetzt. (hau/15.04.2026)

Dokumente

  • 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    PDF | 4 MB — Status: 18.03.2026
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Tagesordnung

  • 32. Sitzung am Mittwoch, dem 15. April 2026, 09:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme BDI, A-Drs. 21(16)114-A
  • Stellungnahme thyssenkrupp Steel Europe AG, A-Drs. 21(16)114-B
  • Stellungnahme VCI, A-Drs. 21(16)114-C
  • Stellungnahme Prof. Dr. Andrea Versteyl, AVR Rechtsanwälte, A-Drs. 21(16)114-D
  • Stellungnahme DUH, A-Drs. 21(16)114-E
  • Stellungnahme ClientEarth gGmbH, A-Drs. 21(16)114-F
  • Stellungnahme BDEW, A-Drs. 21(16)114-G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-industrieemissionen-1156792

Stand: 18.04.2026