Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Vertrag mit Tschechien: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Innausschuss zur Federführung überwiesen. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. 

Amt und Mandat: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (21/4347) vorgelegt, der eine Änderung von Artikel 64 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll das Grundgesetz festschreiben, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sein können. Nach eigenen Bekunden will die Fraktion so die „Stärkung der Gewaltenteilung in Deutschland“ vorantreiben. „Das gleichzeitige Innehaben von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat stellt eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar. Zur Gewaltenteilung gehört auch die personelle Gewaltenteilung, die sich in Unvereinbarkeiten konkretisiert“, heißt es weiter. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Abgesetzt: Amtsbezüge: Der von der AfD angekündigte Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurde von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf hätte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden sollen.

Übergangsgeld: Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen wurde der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes für das Gesetz zur Neuregelung des Übergangsgeldes (21/5310). Ziel der Vorlage ist eine Neuregelung des Übergangsgeldes, das ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem die Amtsbezüge aufhören. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Übergangsgeld künftig nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate. „Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach wird das Übergangsgeld derzeit für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge, führt die Fraktion weiter aus. Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, „dass auch Minister, die nur einen einzigen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden“, die in der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen seien. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher der Begründung zufolge die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ einer Reform unterzogen werden. 

Gendersprache: Die AfD-Fraktion fordert einen Verzicht auf gendergerechte Sprache durch die Bundesregierung. In einem entsprechenden Antrag (21/5331) schreibt sie, „die Verwendung der 'gendergerechten Sprache' führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird“ und trage außerdem nicht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen jeglicher Äußerungen auf Gender-Sterne, Doppelpunkte, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstriche und Doppelbenennungen zu verzichten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Ärztliche Versorgung: Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich, schreibt die Fraktion. Sie forderte für die Kassenärztlichen Vereinigungen neue, verbindliche, bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.

Leistungssport: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden“ (21/5333) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Sportausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einen Stufenplan festlegt. Damit solle der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben werden, das einer gleichwertigen Förderung im olympischen Bereich entspricht. (eis/16.04.2026)