Zeit:
Montag, 13. April 2026,
15.30
bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 800
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen Anhörung am Montag, 13. April 2026, mit dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ (21/139) beschäftigt. Die in dem Oppositionsantrag enthaltenen Einschätzungen des aktuellen Status Quo im Tierschutz sowie die daraus abgeleiteten Forderungen wurden von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Während Tierschutzorganisationen strengere Regeln im Tierschutzgesetz fordern, warnen Tierhalter vor einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland.
Revision des Tierschutzgesetzes
So begrüßte der Einzelsachverständige Rüdiger Jürgensen von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ unter anderem die im Antrag geforderte Abschaffung der Anbindehaltung sowie das Ansinnen, die geplante Videoüberwachung von „großen“ Schlachthöfen auf alle Betriebe, „unabhängig von der Größe“, auszudehnen. Nora Hammer vom Bundesverband Rind und Schwein kritisierte hingegen, der Antrag vermittle den Eindruck, als stünden wirtschaftliche Interessen „grundsätzlich im Widerspruch zum Tierschutz“.
Jürgensen nannte eine Revision des Tierschutzgesetzes „dringend notwendig“. Im Zusammenhang mit der von ihm geforderten verpflichtenden Videoüberwachung aller Betriebe, die auch alle Bereiche des Schlachtprozesses umfassen müsse, sollte festgelegt werden, das monatlich eine Stichprobe von 34 Prozent der Betriebe gezogen wird, sagte er. Damit werde sichergestellt, dass rechnerisch jeder Betrieb einmal im Quartal überprüft wird. Um den Handel mit Hunden und Katzen sicherer zu machen, forderte Jürgensen, die Daten der Halter direkt beim Registrierungsprozess zu überprüfen und Anzeigen erst freizuschalten, „nachdem die Registrierung verifiziert wurde“. Er unterstützte zugleich das Vorhaben der Koalition, den Handel von Tieren im öffentlichen Raum zu verbieten.
Für ein „Tierwohl aus Sicht des Tieres“ plädierte der Einzelsachverständige Dirk Hesse. Er verwies auf das auch von ihm miterarbeitete Positionspapier der Initiative-Schweinehaltung-Deutschland (ISD), das auf den vom Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL) entwickelten Tierwohlindikatoren basiere, „weil diese Indikatoren auch die Wirkung des Umganges des Menschen mit dem Tier in seiner Wirkung erfasst“. Die Auswertung der Indikatoren zeige, „dass unsere Schweinehaltungen im Regelfall deutlich besser sind, als es an verschiedenen Stellen in der öffentlichen Diskussion den Eindruck macht“.
Sachkundenachweis bei Hundehaltung
Der Einzelsachverständige Martin Rütter forderte die Einführung eines Sachkundenachweises vor der Haltung eines Hundes. Immer wieder sei zu erkennen, dass Menschen es mit den Tieren zwar gut meinten, „es aber nicht gut machen“, sagte der TV-Moderator und Hundetrainer. Er erlebe viele stark verhaltensauffällige Hunde, die das aber nicht gebürtig gewesen seien.
Grund dafür sei, dass viele Halter nicht kompetent genug seien und nicht wüssten, was eigentlich die Bedürfnisse der Tiere sind. Es sei für ihn erstaunlich, dass es in Deutschland keine Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes gibt, „wo doch eigentlich bei uns alles geregelt und reglementiert wird“. Rütter plädierte dafür, diese Sachkundeprüfungen nicht von gewerblichen Hundeschulen, sondern von Tierschutzorganisationen durchführen zu lassen.
Warnung vor Abwanderung der Produktion
Bei Verschärfungen im Tierschutz müsse sichergestellt sein, „dass gesetzliche Änderungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen und in der Praxis auch tatsächlich umsetzbar sind“, sagte Andreas Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Gerade die Frage der Umsetzbarkeit werde aus seiner Sicht viel zu oft unterschätzt. Palzer machte zudem deutlich, dass eine Veränderung von Haltungsbedingungen „in der Regel“ mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Wenn diese Finanzierung nicht sichergestellt ist, wandere die Produktion zwangsläufig ins billigere Ausland mit geringeren Anforderungen an den Tierschutz ab.
Die Gefahr einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland sprach auch Nora Hammer an. Ohne wirtschaftlich tragfähige Betriebe gebe es keine Tierhaltung in Deutschland „und damit auch keine Möglichkeit, hohe Tierschutzstandards umzusetzen“. Mit Blick auf Paragraf 1 Tierschutzgesetz, wo es heißt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, sagte sie: Der „vernünftige Grund“ sei keineswegs eine Schutzklausel für wirtschaftliche Interessen, sondern bereits heute das Ergebnis einer umfassenden Abwägung. Die Erzeugung von Lebensmitteln und damit die Sicherstellung der Ernährung seien ein legitimer und notwendiger Grund für die Tierhaltung, die Zucht „und am Ende auch die Tötung der Tiere“.
Sachverständige: Handlungsbedarf in allen Bereichen
Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund konstatierte einen dringenden Bedarf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Die angegangene Videoüberwachung am Schlachthof sei ein guter Start „auch wenn wir in der Ausführung durchaus noch Ergänzungsbedarf sehen“. Aus Tierschutzsicht könne das aber nur der Anfang sein. Die Vielfalt der Themen des Antrags verdeutliche, dass das Tierschutzgesetz alle Tiere schützen sollte, sagte sie.
In allen Bereichen gebe es noch Handlungsbedarfe. Bestehende Lücken müssten geschlossen, etwaige Ausnahmeregelungen kritisch betrachtet und gegebenenfalls gestrichen werden, forderte Müller. Exemplarisch nannte sie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die Konkretisierung des Qualzuchtverbots, ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie ein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung aller Tiere. (hau/15.04.2026)