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Parlament

Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs

Das Parlament hat am Mittwoch, 3. März 2026, über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs beraten. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) vorgelegt. Im Anschluss an die Beratungen wurde die Initiative in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten.

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/04.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

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Leon Eckert

Leon Eckert

© Leon Eckert / Stefan Kaminski

Eckert, Leon

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Gerster

Martin Gerster

© Martin Gerster/Maximilian König

Gerster, Martin

SPD

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Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

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Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

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Ulrich von Zons

Ulrich von Zons

© Ulrich von Zons/ Karin Lux

Zons, Ulrich von

AfD

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Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/4454 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
    PDF | 224 KB — Status: 03.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4454 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Haushalt

Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs

Hauptsitz des Bundesrechnungshofs in Bonn. Das Gebäude hat eine moderne Architektur mit hohen, weißen Säulen und großen Fenstern. Im Vordergrund sind einige Laternen zu sehen, und im Hintergrund sind Bäume und ein blauer Himmel sichtbar.

Hauptsitz des Bundesrechnungshofs in Bonn (© picture alliance / Daniel Kalker)

Liveübertragung: Donnerstag, 23. April, 17.15 Uhr

Über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs (BRH) debattiert das Parlament am Donnerstag, 23. April 2026. Grundlage der 20-minütigen Debatte ist der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454), über den die Abgeordneten abstimmen. Dazu hat der federführende Haushaltsausschuss eine Beschlussvorlage angekündigt.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten.

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/hau/17.04.2026)

Dokumente

  • 21/4454 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
    PDF | 224 KB — Status: 03.03.2026
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-bundesrechnungshofgesetz-1165960

Stand: 19.04.2026