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Klimaschutz

Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote erörtert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III.

Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. 

Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission

Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023 / 2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. 

Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

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Thomas Korell

Thomas Korell

© Thomas Korell/ Joel Bußmann

Korell, Thomas

AfD

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Benedikt Büdenbender

Benedikt Büdenbender

© Benedikt Büdenbender/ Tobias Koch

Büdenbender, Benedikt

CDU/CSU

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

© Alexander Engelhard / Tobias Koch

Engelhard, Alexander

CDU/CSU

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Lars Haise

Lars Haise

© AfD Kreisverband Rems-Murr

Haise, Lars

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/4083 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Klimaschutz

Anhebung der THG-Quote wird unterschiedlich beurteilt

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen.

Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote

Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab.

Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich.

Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte.

Experte erwartet höhere Energiepreise

Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote.

Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden.

„Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont“

Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent.

Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er.

Elemente zur Betrugsprävention gefordert

Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer.

Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er.

Expertin fordert Absenken der Quote 

Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze.

Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden.

THG-Quote als klimapolitisches Instrument

Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er.

Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach.

„Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt“

Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl.

Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden.

Meteorologe rügt „veraltete Hypothesen“

Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden.

Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)

Dokumente

  • 21/4083 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 26. Sitzung am Mittwoch, dem 4. März 2026, 09:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Shell Deutschland GmbH, A-Drs. 21(16)107-A (Dokument)
  • Stellungnahme Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, A-Drs. 21(16)107-B (Dokument)
  • Stellungnahme NABU, A-Drs. 21(16)107-C (Dokument)
  • Stellungnahme Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), A-Drs. 21(16)107-D (Dokument)
  • Stellungnahme Transport & Environment (T & E) Deutschland gGmbH, A-Dr.s 21(16)107-E (Dokument)
  • Stellungnahme Holger Becker, Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V., A-Drs. 21(16)107-F (Dokument)
  • Stellungnahme Dr. Matthias Hornsteiner, Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V., A-Drs. 21(16)107-G (Dokument)
  • Stellungnahme eFuel Alliance, A-Drs. 21(16)107-H (Dokument)
  • Stellungnahme VDB, A-Drs. 21(16)107-I (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Klimaschutz

Abgesetzt: Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Auf einer Pipeline steht Rohbiogas.

Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe soll angehoben werden. (© picture alliance/dpa | Jens Büttner)

Der Bundestag hat die ursprünglich für Donnerstag, 19. März 2026, geplante Entscheidung über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Tagesordnung abgesetzt. Zur der geplanten Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung angekündigt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III.

Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. 

Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission

Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. 
 

Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/17.03.2026)

Dokumente

  • 21/4083 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Klimaschutz

Bundestag stimmt Anhebung der Treibhausgas­minderungs-Quote zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. 

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Die Linke (21/5545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an.

Ausschussfassung des Gesetzentwurfs

Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar.

Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen. 

Ursprünglicher Regierungsentwurf

Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III).

Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet. 

Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission

Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. 

Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. 

Abgelehnte Entschließungsanträge

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem gefordert,  die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten “abfallbasierten„ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken.

Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, “der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt„.

Entschließung angenommen

Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt. 

Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten. 

E5 soll weiterhin verfügbar bleiben

Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren.

Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden. 

Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Staatskanzlein Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()
Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Tobias Holzweiler

Rinkert, Daniel

SPD

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Manuel Krauthausen

Manuel Krauthausen

© AfD Fraktion im Bundestag/ Nick Becker

Krauthausen, Manuel

AfD

()
Benedikt Büdenbender

Benedikt Büdenbender

© Benedikt Büdenbender/ Tobias Koch

Büdenbender, Benedikt

CDU/CSU

()
Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Manuel Krauthausen

Manuel Krauthausen

© AfD Fraktion im Bundestag/ Nick Becker

Krauthausen, Manuel

AfD

()
Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

()
Thomas Korell

Thomas Korell

© Thomas Korell/ Joel Bußmann

Korell, Thomas

AfD

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Staatskanzlein Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/4083 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5530 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4083 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 1 MB — Status: 22.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5533 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/4083, 21/5530 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 160 KB — Status: 22.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5545 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/4083, 21/5530 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    PDF | 185 KB — Status: 22.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/5530(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf 21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/5530(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/5533(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Entschließungsantrag 21/5545(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-treibhausgasminderungsquote-1166788

Stand: 13.05.2026