Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Autobahn A20: Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag mit dem Titel „Fertigstellung der Autobahn 20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg–Hannover priorisieren“ (21/5764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten gleichzeitig, die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dargelegt, „nicht weiter zu verfolgen“. Durch den Ausgang des Hamburger Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 sei die Zukunft des Hamburger Hafens offen, was negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten lasse, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre in Folge eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs erfordere daher die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für den Schienengüterverkehr. Die AfD will zudem eine Studie über die Möglichkeiten der alternativen Realisierung einer Magnetschwebebahntrasse in Auftrag geben. Maßgabe solle sein, eine Reisezeit zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof von unter 30 Minuten zu erreichen. Eine Magnetschwebebahntrasse Hamburg-Innenstadt nach Hannover Innenstadt parallel zur Autobahn A7 wäre in etwa 150 Kilometer lang, heißt es. Die Distanz könnte aus Sicht der Fraktion in 20 bis 25 Minuten überwunden werden. Die Realisierung des Projekts sei bei Kosten von rund 4,6 Milliarden Euro möglich. Das seien rund vier Milliarden Euro weniger als die Kostenschätzung für die projektierte Neubaustrecke.
Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „‚kulturweit‘ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken“ (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein. Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.
Syrien: Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten werden soll ein Antrag der AfD mit dem Titel „Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren“ (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gesundheitswesen: „Keine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens“ (21/5766(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag unter anderem dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene klargestellt wird, dass eine Nutzung von Mitteln des „Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)“ zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen oder damit zusammenhängender Leistungen nicht dem ursprünglichen Förderzweck des Fonds entspricht. Es müsse sichergestellt werden, dass etwaige Programmänderungen im Rahmen des ESF Plus strikt im Einklang mit der bestehenden Zweckbindung und Kompetenzordnung erfolgen. Eine „faktische Kompetenzverschiebung“ im Bereich der Gesundheitspolitik müsse verhindert werden, heißt es in dem Antrag.
Russland: Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel „Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland“ (21/5397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten werden soll. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das Atomgesetz so zu ändern, dass der Export von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt wird. Die Uranfabrik in Lingen soll demnach stillgelegt und die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angestrebt werden. Weiter soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fertigung von „VVER-Brennelementen mit russischer Unterstützung in welcher Form auch immer“ aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung in Deutschland verboten wird. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass die zum französischen Unternehmen Framatome gehörende Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen nach dem deutschen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung „entbehrlich“ geworden sei. Von Atomkraftwerken im Ausland gehe zudem ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus. Deshalb sei es „an der Zeit“, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und die Uranfabriken in Lingen und Gronau umgehend abzuschalten. Als besorgniserregend bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag die Bemühungen der ANF Lingen, in Kooperation mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen.
Kryptowerte: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht der Gesetzentwurf der Fraktion vor. Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Auch die Bundesregierung will Gewinne beispielsweise bei der Veräußerung der Internet-Währung Bitcoin stärker besteuern. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 von vergangener Woche hervor.
Weiterbildung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/5518(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Weiterbildung zu stärken, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Qualifizierung im Strukturwandel zu erleichtern. „Die veränderte wirtschaftliche Situation, der anhaltende Strukturwandel und die schwächelnde Konjunktur haben den Arbeitsmarkt in eine paradoxe Lage gebracht“, erläutern die Grünen: In immer mehr Branchen würden Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig hätten kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, schreiben sie. Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaft und Weiterbildungseinrichtungen, bestehende Instrumente der Weiterbildungsförderung besser nutzbar zu machen; die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um Weiterbildung zu flexibilisieren, stärker berufsbegleitend und modular zu gestalten, sowie um mehr Module zur Sprachförderung auszubauen, um sie mehr Personengruppen zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen.
Alttextilien: Die Grünen legten einen Antrag mit dem Titel „Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern“ (21/5767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag soll im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiter beraten werden.
Mikrokreditfonds: Die Grünen legten einen weiteren Antrag mit dem Titel „Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland nicht beenden, sondern weiter fortführen“ (21/5768(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich der Vorlage federführend annehmen. Die Fraktion will, dass der Mikrokreditfonds Deutschland für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen fortgesetzt wird. Gefordert wird, dass der seit 2010 laufende Mikrokreditfonds nicht zum 30. Juni 2026 beendet, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortgeführt und personell abgesichert wird. Das Förderinstrument sei für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen „ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung“. Damit würden Arbeitsplätze geschaffen, die regionale Wertschöpfung gestärkt und Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit) eine unternehmerische Perspektive eröffnet. Der von den beiden Ministerien aufgelegte Fonds sichere Kredite bis zu 25.000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung seien rund 38.000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze gesichert worden, heißt es in dem Antrag.
Diäten: Die Fraktion Die Linke will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte vor Kurzem über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent zum 1. Juli informiert (21/5200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Anpassungsverfahren nach dem Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst wird. Dazu informiert die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes die Bundestagspräsidentin bis zum 31. März über die vorzunehmende Indexierung. Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges, sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung soll die Federführung übernehmen.
Nukleare Abrüstung: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung“ (21/5724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung zu mehr Engagement für nukleare Abrüstung auf und wendet sich gegen Pläne zum Aufbau eines europäischen Atomschirms. Die Abgeordneten schreiben von einer „seit Jahren schleichenden Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle“ und verweisen auf das Auslaufen des letzten verbliebenen bilateralen atomwaffenspezifischen Rüstungskontrollvertrag New Start im Februar 2026. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsvertrags (NVV) einzusetzen und auch dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten. Außerdem solle die Bundesregierung auf den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland hinwirken, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland verhindern, die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der Nato beenden und von der Beschaffung atomwaffenfähiger Kampfflugzeuge absehen. Die Abgeordneten sprechen sich zudem dafür aus, die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines europäischen Atomschirms abzulehnen. „Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen“, konstatieren die Antragsteller. Sie halten dennoch „auch einseitige Abrüstungsschritte“ Deutschlands für „ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen Staaten wirken und sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anregen“.
Medienauskunftsgesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz, 21/5694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Nach dem Willen der Fraktion soll ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. Sie verweist darauf, dass ein solcher Anspruch bislang auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt sei. So habe der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden – im konkreten Fall gegenüber dem Bundesnachrichtendienst – nicht auf das entsprechende Landespressegesetz gestützt werden könne. Grundsätzlich müssten aber alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen. Mit dem Gesetz sollen die Behörden des Bundes verpflichtet werden, den Vertretern der Medien “die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen„. Das Auskunftsrecht soll zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen umfassen, soweit diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Auskünfte sollen von Seiten der Behörden nur dann verweigert werden können, wenn dadurch “die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinar-Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte„, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften oder öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber dem Staat sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, argumentieren die Grünen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetze die Medien in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen. (eis/ahe/sas/ste/vom/aw/07.05.2026)