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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Steuer: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ (21/3944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im federführenden Finanzausschuss beraten. Mit dem Gesetzentwurf kann die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. 

Fischereirecht: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen worden. Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Gewerbeordnung: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (21/3947(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) federführend beraten. Der Entwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016 / 97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung, etwa im Paragrafen 34d Absatz 8 Nr. 2, in dem bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht. Die Regelung soll ebenso aufgehoben werden wie die Ausnahmevorschrift nach Paragraf 34d Absatz 8 Nr. 3, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus soll im Paragrafen 34d Absatz 5 Satz 1 ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann.

Migrationsverwaltung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, 20/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist an den federführenden Innenausschuss überwiesen worden. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

Freundschaftsvertrag: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Abkommen zwischen Deutschland und Großbritannien über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit in den Bundestag eingebracht (21/3945(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Der Vertrag bildet den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“, erklärt die Bundesregierung dazu. Er wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und erfordert die Zustimmung des Bundestages. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung.

Impfstoffe: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe“ (21/4283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Neubewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (Stiko) und der deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) sollten eingeholt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Bis zum Abschluss der Neubewertung sollten die Zulassungen sämtlicher mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 zurückgezogen werden. Die beschleunigte Entwicklung, Zulassung und breite Bereitstellung von Impfstoffen sei zentraler Bestandteil der Strategie in der Coronapolitik gewesen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass verkürzte Zulassungsprozesse das Vertrauen vieler Menschen stark beschädigt hätten und deshalb die Nutzen-Risiko-Abwägung neu bewertet werden müsse, heißt es zur Begründung des Antrags. Das Ziel sei, die Bevölkerung bestmöglich vor möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu schützen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle Empfehlungen und regulatorischen Entscheidungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beruhen. Eine solche Neubewertung sei Ausdruck verantwortungsvoller und vorsorgender Gesundheitspolitik.

Arzneimittel: Ebenfalls vorgelegt hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln“ (21/4284(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen dürfe demnach nicht durch regulatorische oder verhandlungstechnische Verzögerungen gefährdet werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Konkret fordern die Abgeordneten, gesetzlich festzulegen, dass neue Arzneimittel mit der arzneimittelrechtlichen Zulassung unmittelbar erstattungsfähig sind und den Patienten ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung solle außerdem die heimische Arzneimittelproduktion stärken, um Lieferengpässe zu vermeiden und nationale Unabhängigkeit zu sichern. Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel müsse rückwirkend ab dem Tag des erstmaligen Inverkehrbringens gelten. Zudem sollte ein Verfahren geschaffen werden, um die neue Evidenz aus der Versorgung zeitnah zu erfassen und systematisch in Preis- und Nutzenbewertungen einzubeziehen. Modelle der dynamischen Preisbildung, wie etwa erfolgsabhängige Vergütung, Preiskorridore oder andere lernende Preisansätze sollten rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet werden.

Abgesetzt: Energie: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Die Vorlage sollte ursprünglich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung überwiesen werden.

Bürgerrat „Ernährung im Wandel“: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Empfehlung des Bürgerrats ,Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen“ (21/4285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen.

(irs/nki/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/4080 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 200 zu Petitionen -
    PDF | 158 KB — Status: 19.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
    PDF | 548 KB — Status: 02.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3945 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
    PDF | 1 MB — Status: 02.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    PDF | 371 KB — Status: 02.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
    PDF | 787 KB — Status: 02.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4283 - Antrag: Korrektur der COVID-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassene mRNA-COVID-19-Impfstoffe
    PDF | 154 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4284 - Antrag: Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln
    PDF | 161 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4285 - Antrag: Empfehlung des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen
    PDF | 159 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Expertenurteile zur Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

Zeit: Montag, 4. Mai 2026, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten am Montag, 4. Mai 2026, im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging („Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“, MDWG).

„Datenerfassung zur Staatenlosigkeit notwendig“

Christiana Bukalo vom Verein Statefree begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. 

Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig.

„Spannungsverhältnis zum Datenschutz“

Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. 

Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

„Rechtliche Sicherungen entsprechend mitentwickeln“

Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. 

Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln.

„Regelungen grundsätzlich sinnvoll und geeignet“

Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. 

Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet.

„Migrationsverwaltung muss dringend entlastet werden“

Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. 

Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten. 

„Keine Datenminimierung im Ausländerzentralregister“

Hans-Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet, die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. 

Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne.

Schutzvorkehrungen für die Betroffenen verlangt

Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. 

Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten.

„Schwer lesbares Artikelgesetz“ 

Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. 

Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei. (fla/04.05.2026)

Dokumente

  • 21/4080 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 33. Sitzung am Montag, dem 4. Mai 2026, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung (Dokument)
  • 21(26)38-8 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 04.05.2026, 12.00 Uhr - Digitalisierung Migrationsverwaltung (Dokument)

Stellungnahmen

  • 21(4)167 A - Stellungnahme Christiana Bukalo, Statefree e. V., München - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 B neu - Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 C - Stellungnahme Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, Kiel - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 D - Stellungnahme Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 E - Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 F - Stellungnahme Prof. Dr. Sarah Rachut, Direktorin des Institut für Rechtswissenschaften, Technische Universität Braunschweig - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 G - Stellungnahme Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)
  • 21(4)167 H - Stellungnahme Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München - Digitalisierung Migrationsverwaltung - BT-Drucksache 21/4080 (Dokument)

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-pa-inneres-migrationsverwaltung-1170216

Stand: 04.05.2026