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Umwelt

Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungs­verordnung

Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung gelte grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten, heißt es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund müssten die nationalen Regelungen angepasst werden. „Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.“ 

Die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung stellen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen. 

Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz stellten sicher, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen und somit die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden, heißt es  in dem Entwurf. (hau/24.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

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Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

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Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Thomas Korell

Thomas Korell

© Thomas Korell/ Joel Bußmann

Korell, Thomas

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/5346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
    PDF | 1 MB — Status: 15.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Umwelt

Experten wollen Nachbesse­rungen beim Verpackungs­recht-Durchführungsgesetz

Zeit: Mittwoch, 6. Mai 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Mehr Recycling von Kunststoffabfällen, weniger Müll, auch durch eine verbesserte Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft – das sind die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die ab August 2026 bereits geltenden EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umsetzen will. 

Doch während Sachverständige die Zielsetzung begrüßen, stößt die konkrete Ausgestaltung weniger auf Zuspruch, wie eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 6. Mai 2026, gezeigt hat. Alle von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten meldeten Nachbesserungsbedarf an. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, so der Tenor. Die AfD hatte keinen Sachverständigen benannt.

„Mitbenutzungsentgelt per Gebührenbescheid festsetzen“

Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisierte neben einem zu hohen Erfüllungsaufwand für Behörden, dass die eigentlich geplante verbindliche Abgabe von fünf Euro je Tonne in Verkehr gebrachtem Verpackungsmaterial im Kabinettsentwurf zu einer „unbestimmten Pflicht“ abgeschwächt worden sei. Vor allem aber verpasse die Bundesregierung mit dem Entwurf die Chance, die „grundsätzliche Schieflage“ im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und dualen Systemen zu korrigieren. 

Über das Entgelt, das letztere für die Mitbenutzung der Sammelstrukturen des örE wie die gemeinsame Sammlung in der blauen Tonne zahlen müssten, gebe es in der Praxis regelmäßig Streit. Kommunen müssten dann in Vorleistung gehen und Kosten auf Gebühren umlegen, die eigentlich die Systeme zu zahlen hätten. Lummel plädierte dafür, den Kommunen zu ermöglichen, Mitbenutzungsentgelt und Nebenentgelte per Gebührenbescheid festzusetzen. 

„Empfehlungen des Bundesrates folgen“

Auch Dr. Frank Wenzel, Fachanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., sprach sich dafür aus, in diesem Punkt „eine seit 35 Jahren erforderliche Reparatur“ vorzunehmen. Er riet konkret dazu, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen und in Paragraf 30 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes eine Regelung einzufügen, die den öeE ein einseitiges Festsetzungsrecht der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartons einräumt. 

Darüber hinaus brauche es eine vergleichbare Ergänzung für die Regelung zur Kostenbeteiligung in Paragraf 31 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Dies böte allen Beteiligten Rechtssicherheit, gewährleistete die Zahlung an die Kommunen und verhinderte zudem, „dass der Bürger mitunter doppelt für die Verpackungsentsorgung zahlt“ – einmal an der Ladentheke, einmal gegenüber den Kommunen.

„Nicht der große Wurf“

Dr. Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Entsorgungs- Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) mahnte, dass ohne Kreislaufwirtschaft die Transformation des Industriestandorts Deutschland schwer werde. Es brauche unbedingt eine „gute, klare Regulatorik“. Gemessen an diesem Anspruch sei das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz der Bundesregierung „nicht der große Wurf“, so das Urteil des Sachverständigen. 

Der Entwurf werfe mehr Fragen auf, als er Antworten gebe: Das gelte etwa für industrielle Verpackungen, die unnötig komplex geregelt würden. Stattdessen fehle die „ökologische Umgestaltung“: Es brauche dafür „Anreizsysteme“, Quoten allein brächten nichts. 

„Anreize für Investitionen schaffen“

Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sei auch das Ziel der europäischen und deutschen Kunststoffhersteller, erklärte Dr. Christine Bunte, die den Verband „Plastics Europe“ als Sachverständige vertrat. Deutschland verfüge mit einem einzigartigen Industrienetzwerk über die „ideale Basis“, um Kunststoffverpackungen nachhaltiger zu machen. Diese Basis stehe allerdings auf der Kippe: Die Kunststoffherstellung sei in den letzten fünf Jahren um 26 Prozent aufgrund hoher Energiepreise und sinkender Industrieproduktion gesunken, so Bunte. Umso wichtiger sei, dass das Verpackungsrecht–Durchführungsgesetz eine „effiziente Bürokratie, Anreize für Investitionen und Märkte für Verpackungen und Rezyklate schaffe. 

Positiv beurteilte sie, dass das Gesetz mit Paragraf 42 die Möglichkeit eröffne, ab 2028 chemische Recyclingverfahren im Umfang von fünf Prozent auf die Kunststoffrecyclingquote anzurechnen. Allerdings sei es ein Manko, dass die vorgesehene, technologieoffene Quote von fünf Prozent der lizenzierten Verpackungen keinen verbindlichen Ausbaupfad vorsehe. Mindestens sieben, besser noch zehn Prozent ab 2030 seien sinnvoll, um Investitionsanreize zu setzen. 

“Möglichkeiten der EU-Verpackungsverordnung nutzen„

Dr. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach ebenfalls von einer verpassten Chance, finanzielle Anreize für hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen zu schaffen. Das Ausbleiben der bereits seit 2019 vorgesehenen Ökomodulierung entziehe einer “zentralen Transformationsmaßnahme ihre Wirksamkeit„ und führe dazu, dass Unternehmen ihre Entwicklungsaufwendungen nicht kompensieren könnten, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. 

Oehlmann drängte im Ausschuss zudem, jede Möglichkeit, die die europäische Verpackungsverordnung biete, zu nutzen und “schlanke Verfahren„ etwa im Bereich der Zulassung für Hersteller und Herstellerorganisationen aufzusetzen. 

Gesetzliche Lösung für Kostengerechtigkeit gefordert

Sybille Vollmer vom Verband Metallverpackungen kritisierte, dass bei den Beteiligungsentgelten der dualen Systeme nicht nach den Kosten der Sammlung, Sortierung und Verwertung der einzelnen Materialien differenziert werde. So zahle etwa die “Weißblechfraktion„ das aufwändige Recycling bestimmter Kunststoffe in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro jährlich mit. 

“Mittlerweile haben wir einen Betrag in Milliardenhöhe erreicht„, sagte Vollmer. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung, die auch nicht über die Ökomodulation im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz gelöst werde Diese ziele darauf, dass  eine Verpackung technisch recyclingfähig sei. Was es aber brauche, sei eine gesetzliche Lösung, die für Kostengerechtigkeit sorge.

“Mehrweg erheblich ausbauen„

Elena Schrägg von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Gesetzentwurf deutlich: Er sei unzureichend, um die Abfallvermeidungsziele sowie die Mehrwegzielquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent zu erreichen. Um diese zu erreichen, müsse vor allem Mehrweg erheblich ausgebaut werden, so die DUH-Forderung. Mehrweg komme nicht nur eine große Bedeutung bei der Erreichung der EU-Abfallvermeidungsziele zu, er sei auch ein wichtiger Beitrag zu den CO2-Einsparungszielen und nicht zuletzt zur Stärkung der nationalen Ressourcenökonomie, so Schrägg mit Blick auf den Krieg in Iran. 

Um Mehrweg zu stärken, brauche es aber mehr als die bislang in Paragraf 59 vorgesehene Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen. Diese werde keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten, so Schrägg, Stattdessen drang sie auf eine “verbindliche und zentral koordinierte Förderung„, ergänzt durch eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie, Die aktuell geltende Mehrweg-Angebotspflicht sei wirkungslos.

Impulse zum Mehrweg-Ausbau vermisst

Henriette Schneider vom Verband Pro Mehrweg monierte, dass der Regierungsentwurf nicht genügend Impulse zur Förderung und zum Ausbau von Mehrwegsystemen setze, “obwohl die EU dierse Zielrichtung vorgibt„. Das sei die “zentrale Schäche der Novelle„. Während in anderen Mitgliedstaaten neue und innovative Mehrwegsysteme entstünden, drohe Deutschland, “seine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu verlieren„.  

Bei der nationalen Umsetzung müssten “Spielräume der PPWR zur Förderung bewährter sowie neuer Mehrwegsysteme„ genutzt werden, Österreich und Frankreich täten dies bereits, so Schneider. Es sei bedauerlich, dass der im Referentenentwurf noch vorgesehene Fondsmechanismus gestrichen worden sei. (sas/06.05.2026)

 

 

 

 

Dokumente

  • 21/5346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
    PDF | 1 MB — Status: 15.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 35. Sitzung am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, 09:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme PRO MEHRWEG – Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V., A-Drs. 21(16)121-A (Dokument)
  • Stellungnahme RA Dr. Frank Wenzel, A-Drs. 21(16)121-B (Dokument)
  • Stellungnahme DUH, A-Drs. 21(16)121-C (Dokument)
  • Stellungnahme PlasticsEurope, A-Drs. 21(16)121-D (Dokument)
  • Stellungnahme Kommunale Spitzenverbände, A-Drs. 21(16)121-E (Dokument)
  • Stellungnahme BDI, A-Drs. 21(16)121-F (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-pa-umwelt-verpackungsrecht-1167074

Stand: 06.05.2026