Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert
Ein Antrag der AfD-Fraktion auf „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“ (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in der ersten Beratung am Donnerstag, 21. Mai 2026, bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Antrag wurde nach einstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
AfD: Regierung dient fremden Interessen
Für die AfD-Fraktion sprach Markus Frohnmaier vom „größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik“, als am 26. September 2022 drei von vier Erdgassträngen der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm gesprengt worden seien. Über 16 Milliarden Euro hätten „Deutschland und seine Partner“ in die kritische Infrastruktur investiert. Heute habe man immer noch keine abschließende Aufklärung. Man wisse nur, dass sieben Ukrainer dringend tatverdächtig seien. Am 10. Dezember 2025 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Die Tat sei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag mindestens der Ukraine geschehen. Von der Bundesregierung gebe es dazu nur „Schweigen im Walde“, so Frohnmaier.
Die Regierung besteht in der Außenpolitik nach Darstellung des Abgeordneten aus „Dienern fremder Interessen“. Er kündigte an: „Wir werden diese nationale Selbsterniedrigung, die die CDU hier in Deutschland zu verantworten hat, beenden.“ Statt Schadenersatz von Kyjiw zu fordern, schließe der Bundeskanzler die Wiederinbetriebnahme der intakten Pipelines aus, was der AfD-Abgeordnete als „freiwillige Selbstkasteiung“ wertete. Die Regierung opfere die deutsche Energiesouveränität auf dem „Altar bedingungsloser Ukraine-Treue“. 94 Milliarden Euro habe Deutschland der Ukraine seit 2022 überwiesen, davon 55 Milliarden Euro militärisch. Laut „Wall Street Journal“ solle der ukrainische Präsident Selenskyj die „Terroroperation höchstpersönlich genehmigt haben“, sagte Frohnmaier.
CDU/CSU: Keine Toleranz für eine Täter-Opfer-Umkehr
Für die CDU/CSU-Fraktion erwiderte Dr. Hendrik Hoppenstedt, seine Fraktion lehne den Antrag aus rechtlichen und politischen Gründen ab. Ein Untersuchungsausschuss sei nur dann zulässig, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht, die in dem Antrag nicht klar dargelegt würden. In Deutschland seien die Ermittlungen nach dem Anschlag kompetent durchgeführt, Haftbefehle erlassen und erwirkt worden. Ein Beschuldigter sitze inzwischen in Untersuchungshaft. „Wo liegt der Missstand, was soll denn daran aufgeklärt werden?“, fragte Hoppenstedt. Ein Untersuchungsausschuss müsse sich auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Der Prozess gegen einen der Beschuldigten sei noch nicht einmal gestartet. Die Strafverfahren sollten zumindest abgewartet werden, betonte der CDU-Abgeordnete.
Die Ukraine solle in ein möglichst schlechtes Licht und „Ihr Freund Putin“ in ein möglichst gutes Licht gerückt werden, lautete Hoppenstedts politische Bewertung des Antrags. Die Unionsfraktion sei nicht bereit, eine solche Täter-Opfer-Umkehr zu tolerieren. Die AfD glorifiziere das leitungsgebundene Gas aus Russland, dabei sei es Putin gewesen, der den Gashahn zugedreht habe. Putin sei dafür verantwortlich gewesen, dass die Gaspreise in ganz Europa explodiert seien.
Grüne: Ein Kniefall vor Putin
Die Pipeline polarisiere, spalte und isoliere Deutschland in Europa, stellte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Die „Breitbeinigkeit“ der AfD im Plenum sei in Wahrheit ein „Kniefall vor Putin“, urteilte der Grünen-Abgeordnete. Der thüringische Verfassungsschutz warne vor dem Ausspähen kritischer Infrastruktur mittels parlamentarischer Anfragen. „Sie sind eine Gefahr für Deutschland“, sagte Wagener in Richtung AfD, die geradezu besessen sei von Öl und Gas aus Russland und erneuerbare Energien bekämpfe. Die AfD wolle „uns abhängig machen vom Diktator im Kreml“, sie wolle weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren, was „eine Schande“ sei, so der Abgeordnete. Die AfD kuschele mit Putin und Trump.
Zugleich wertete Wagener die Pipeline Nord Stream II als größte politische Fehlentscheidung der schwarz-roten Energiepolitik. Die Pipeline sei immer eine geostrategische Waffe gegen die Ukraine, gegen Europa, gegen Deutschland gewesen. Eine Aufarbeitung der „Machenschaften der schwarz-roten Moskau-Connection“ sei unbedingt nötig. „Wie konnte Nord Stream nach der Krim-Annexion beschlossen werden? Warum wurden die Warnungen unserer Partner ignoriert?“, fragte Wagener. Diese Aufklärung wolle die AfD nicht. Sie wolle den Bundestag für einen „Schauprozess“ benutzen: „Das machen wir nicht mit.“
SPD: Regierung schützt kritische Infrastruktur
Daniel Baldy (SPD) ging auf den Schutz der kritischen Infrastruktur ein. Die Regierung handele, einen Untersuchungsausschuss brauche es nicht. In Rostock gebe es den „Commander Task Force Baltic“, der die Ostsee überwache. Dort gebe es Daten- und Stromkabel, die angegriffen würden, vor allem durch Schiffe der russischen Schattenflotte, die sich illegalerweise durch die Ostsee bewegten. Der „Commander Task Force Baltic“ helfe dabei, diese Schiffe zu überwachen. Die Zahl der Angriffe auf die kritische Infrastruktur in der Ostsee sei seither zurückgegangen.
Zum Schutz gehöre auch, dass Informationen über kritische Infrastruktur nicht frei zugänglich sind, betonte der SPD-Abgeordnete. Die AfD-Fraktion tue alles, damit diese Informationen öffentlich werden und es Angreifer noch einfacher haben. 7.000 parlamentarische Anfragen habe es in den letzten Jahren gegeben. Die AfD wolle den Schutz kritischer Infrastruktur verhindern. „Wir brauchen weiterhin Schutz, wir brauchen nicht solche Schaufensteranträge von ,Fähnchen im Wind‘“, lautete das Fazit Baldys.
Linke: Die Stunde der Rückwärtsdreher
Für die Fraktion Die Linke erinnerte Ina Latendorf daran, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG im Wesentlichen vom russischen Gazprom-Konzern getragen wurde. „Es schlägt die Stunde der Rückwärtsdreher“, sagte die Abgeordnete auf die AfD gemünzt. Rückwärtsgewandte Ressourcenverschwendung werde hier versucht. Die AfD hänge ihr „Fähnchen in den Wind“. Es sei ein Hohn, in einem „Antrag von Rechtsaußen“ von Völkerrecht zu lesen. „Sie haben mit Völkerrecht so wenig zu tun, wie Wladimir Putin kein lupenreiner Demokrat ist“, hielt Latendorf der AfD entgegen, die keine Aufklärung wolle, sondern „Fake News“ verbreite.
Die Kabinette Merkel und Scholz hätten Fehler begangen, stellte die Abgeordnete fest. Das Problem sei die Abhängigkeit von fossilen Energien. Ein Untersuchungsausschuss würde nur Stoff für die populistischen Wahlkämpfe liefern. Wenn es um die Lösung der Probleme der Menschen gehe, „dann müssten wir hier über die Bezahlbarkeit des Lebens sprechen“, sagte Latendorf. Die AfD wolle die „soziale Sicherheit in diesem Land“ zerstören.
Antrag der AfD
Die AfD beziffert in ihrem Antrag den direkten Sachschaden der Sprengung unter Verweis auf Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat.
Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat.
„Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine“
Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten.
Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/21.05.2026)