Warme Wohnung: Debatte über das „Recht auf Heizen“
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten und nach halbstündiger Debatte in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion neben Sofortmaßnahmen gegen steigende Energiekosten einen langfristigen Plan, „mit dem Ziel, die Wärmeversorgung grundlegend neu zu organisieren“. Für die Antragsteller fällt die Wärmeversorgung unter die Daseinsvorsorge, weshalb Städte und Kommunen die Möglichkeit erhalten sollten, „Wärmenetze zu erwerben und sie demokratisch zu organisieren“. Außerdem sei die „Wärmewende ein zentrales Projekt im Kampf gegen die Klimakrise“, weshalb die Bundesregierung staatliche Unterstützung zur Finanzierung bereitstellen und eine „gerechte Verteilung der Kosten“ gewährleisten solle.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, das die 65-Prozent-Regel des Paragrafen 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter Aufrechterhaltung der bestehenden Fristen auf 100 Prozent erneuerbare Energie für Ein- und Zweifamilienhäuser und 75 Prozent erneuerbare Energie für Mehrfamilienhäuser erhöht.
Die im GEG bislang vorgesehenen Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze sollten „beschränkt“ werden, um „Bewohner:innen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen“. Zudem sollten die Verbraucher besser informiert werden. Dazu sollten der Fraktion zufolge zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops) für die Gebäudeenergieeffizienz eingerichtet und Wärmelotsen bereitgestellt werden. (hau/27.02.2026)