Zeit:
Montag, 18. Mai 2026,
14.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200
Nicht gewerbliche Reparateure und Reparatur-Cafés können sich auf regulatorische Erleichterungen einstellen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 18. Mai 2026, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleitet wurde, begrüßte Tom Hansing vom „Runden Tisch Reparatur“, dass der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen für fachlich kompetente Reparateure erleichtert werden soll.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) werde für die Reparateure eine pragmatische Möglichkeit geschaffen, einen niederschwelligen Nachweis für Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu erbringen. Es werde erstmals gesetzlich anerkannt, dass fachliche Kompetenz zur Reparatur nicht an Gewerblichkeit oder handwerkliche Zulassung geknüpft sei. Zugleich mahnte Hansing Verbesserungen an, da es eine ungleiche Behandlung gewerblicher Reparateure außerhalb der Handwerksordnung gebe. Während für in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe eine Vermutungswirkung hinsichtlich der Fachkunde gelte, die die Hersteller akzeptieren müssten, fehle eine entsprechende Regelung für gewerbliche Reparateure außerhalb der Handwerksordnung.
Modernisierung der nationalen Vollzugsarchitektur
Nora Sophie Griefahn von Cradle to Cradle - Wiege zur Wiege erklärte in ihrer Stellungnahme, der Gesetzentwurf modernisiere die nationale Vollzugsarchitektur für das europäische Ökodesign-Recht. Er sei in dieser Funktion ein notwendiger und sachlich angemessener Schritt: Marktüberwachung, Sanktionen, Reparaturrechte und Vergabeausschluss würden deutlich gestärkt. Sie sagte außerdem, Reparieren und Recycling allein reichten nicht aus. Ein reparierbares Produkt aus problematischen Materialien bleibe problematisch - auch nach mehreren Lebenszyklen.
Florian Ruhnke (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer) beurteilte den Gesetzentwurf positiv. Den größten Nutzen für die Umwelt sehe man in der Steigerung der Energieeffizienz der Produkte. Man habe jedoch Sorgen aufgrund der Berichtspflichten. Über die Marktüberwachung drohe zudem eine weitere „Regulierung durch die Hintertür“.
Karolina Kumarasingham vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie nahm zu den vorgesehenen Änderungen des Mineralöldatengesetzes Stellung. Die Branche unterstütze das Ziel einer robusten Krisenvorsorge. Doch dürften dabei die Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen „nicht unter die Räder kommen“, warnte sie. Die Unternehmen würden Daten zu Geschäftsbeziehungen und zu Kunden zum Zweck der Krisenvorsorge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle melden. Die Verwendung der Daten über diesen Zweck hinaus würde das Vertrauen der Unternehmen erschüttern. Die Erweiterung auf allgemeine Zwecke wie Klimaberichterstattung und Marktmonitoring gehe über das erforderliche Maß hinaus und erhöhe das Risiko, dass sensible Daten falsche Hände geraten könnten.
Fristverschiebung bei Gebäudeenergiegesetz
Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe ging auf das Gebäudeenergiegesetz und besonders die Fristverschiebung der 65-Prozent-Regelung in dem Gesetz ein. Die Regelung bedeutet, dass in Städten über 100.000 Einwohnern die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien voraussichtlich erst ab dem 1. November statt zum 1. Juli 2026 greifen soll. Das sei hochproblematisch, klimapolitisch fatal und sozial unverantwortlich. Jede zusätzliche Verzögerung bedeute, dass neue fossile Heizungen eingebaut werden könnten und neue fossile Abhängigkeiten und Kostenrisiken für Verbraucher geschaffen werden könnten. Inhaltlich würden unter dem Stichwort Technologieoffenheit zentrale Leitplanken der Wärmewende aufgeweicht, kritisierte Metz. Sie forderte einen klaren Ausstiegspfad für fossile Heizungen.
Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie nahm ebenfalls zur Gebäudemodernisierung Stellung. Es gebe eine große Verunsicherung in der Branche. Man sei dafür, die Frist für die 65-Prozent-Regelung auszusetzen, bis klar sei, welche Regelungen für die Gebäude gelten würden. Die Heizungsindustrie sehe das Gebäudemodernisierungsgesetz als Chance, wieder Ruhe in den Markt hineinzubringen, damit Industrie und Handwerk den Bürgern sagen könnten, was für sie gelte. Staudt warnte vor neuer Bürokratie durch die geplanten Mieterschutzregelungen. Kleinvermieter könnten von Modernisierungen abgehalten werden oder würden die Mieten erhöhen. (hle/18.05.2026)