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Wirtschaft

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. 

Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf.

Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern

Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. 

Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

© Daniel Bettermann / Thorsten Eschstruth

Bettermann, Daniel

SPD

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Sandra Stein

Sandra Stein

© Sandra Stein/ Benjamin Jenak

Stein, Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Dr. Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

© Laurence Chaperon

Ludwig, Dr. Saskia

CDU/CSU

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Vanessa Zobel

Vanessa Zobel

© DBT/ Inga Haar

Zobel, Vanessa

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 393 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Abstimmung über Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Ein roter Aktenordner mit der Aufschrift 'Berichtspflichten' und ein blauer mit 'Aufhebung' liegen vor anderen stehenden Ordnern.

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. (© picture alliance / CHROMORANGE / MICHAEL BIHLMAYER)

Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 22.30 Uhr

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, mit dem Thema Bürokratieabbau. Dazu liegt dem Plenum zur abschließenden Beratung ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Abgestimmt wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der noch Änderungen am Entwurf vorgenommen hatte. Zudem liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf vorgelegt, über den in zweiter Beratung abgestimmt wird. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt ein Entschließungsantrag zum Gesetz (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der in dritter Beratung abgestimmt wird..

Darüber hinaus wird über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch das Gesetz sollen „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten entfallen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat.

Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe reduziert.

Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden.

Zudem soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern (DIHK) sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) ersatzlos gestrichen werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern (AHK). Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des AHK-Netzwerks betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von AHK-Mitarbeitern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem soll die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung soll außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/10.06.2026)

Dokumente

  • 21/3740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 393 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5136 - Antrag: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen - Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen
    PDF | 193 KB — Status: 31.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6396 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/3740 – Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 675 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6397 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/3740, 21/6396 – Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 471 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6399 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/3740, 21/6396 – Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 485 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6401 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/3740, 21/6396 – Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 460 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-buerokratierueckbau-1183824

Stand: 11.06.2026