Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 22.30 Uhr
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, mit dem Thema Bürokratieabbau. Dazu liegt dem Plenum zur abschließenden Beratung ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Abgestimmt wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der noch Änderungen am Entwurf vorgenommen hatte. Zudem liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf vorgelegt, über den in zweiter Beratung abgestimmt wird. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt ein Entschließungsantrag zum Gesetz (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der in dritter Beratung abgestimmt wird..
Darüber hinaus wird über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch das Gesetz sollen „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten entfallen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat.
Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe reduziert.
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden.
Zudem soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern (DIHK) sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) ersatzlos gestrichen werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern (AHK). Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des AHK-Netzwerks betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von AHK-Mitarbeitern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem soll die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung soll außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/10.06.2026)